Nehmen wir mal an:
Person XY hat zur guten alten GEZ-Zeit ihre Netzwerkkarte angemeldet, da sie hin und wieder die Beiträge der Tagesschau.de und Mediathekinhalte der öffentlich rechtlichen genutzt hat. Daraufhin hat die GEZ ohne Einwilligung Gebrauch von dem Lastschriftverfahren gemacht, was XY stillschweigend geduldet hat.
Seit der Umstellung auf die pauschale Zwangsabgabe von jährlich 215,- Euro sieht Person XY komplett von der Nutzung ab und möchte nicht mehr zahlen.
Der "Beitrag" für das erste Quartal wird vom neuen "Beitragsservice" eingezogen und von XY toleriert.
Etwa vier Wochen vor Einziehung des zweiten Quartalsbetrages schickt XY dem "Service" einen Wiederruf auf die nicht vorhandene Einzugsermächtigung (per Einschrieben mit Rückschein).
Trotzdem wird der Betrag eingezogen. Anschliessend bucht Person XY ihn bei ihrer Hausbank zurück.
Kurze Zeit später schickt der "Service" eine Zahlungserinnerung (?) (Betreff "Rundfunkbeitrag") in Höhe von 58,02 Euro (Nicht weiter aufgeschlüsselt. Vermutlich inklusive der Rückbuchungsgebühren? ).
Zum Start des dritten Quartals verschickt der "Service" erneut eine Zahlungserinnerung (Betreff "Zahlung der Rundfunkbeiträge") in Höhe von 58,02 + 53,94 Euro.
Person XY möchte den Klageweg beschreiten und wartet (wie unter dem Punkt "Klagen statt zahlen" auf der hiesigen Website beschrieben) auf den Beitragsbescheid. Wie würde dieser Beitragsbescheid konkret aussehen?
Muss Person XY weiterhin etwas bestimmtes beachten? Wären schriftliche Antworten und Hinweise auf die Zahlungsverweigerung (wie etwa eine "Abmeldung") vonnöten, um den Klageweg erfolgreich begehen zu können?
Gäbe es für XY noch weitere Möglichkeiten, dem "Beitragsservice" in einer bestimmten Weise Hilfstellung zu leisten, damit dieser zum Zwecke seiner Arbeitsprinzipoptimierung auf etwaige unökonomische und undemokratische Praktiken zu verzichten lernen könnte?
Vorab:
Vielen Dank für die Hilfe und das tolle Forum!
Weiter so!