"die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet"
Siehe auch
worum es im Grundgesetz Artikel 5 Absatz 1 in diesem Abschnitt
WIRKLICH geht:
FREIHEIT der BERICHTERSTATTUNG durch (DAS MEDIUM)
RUNDFUNK und
FILM werden
GEWÄHRLEISTET.
Wenn man sich den Satz durch den Kopf gehen lässt wird der Hintergrund dieses Satzes schnell klar:
Es geht um das Verbot, dass jemand Nachrichten etc durch Funkwellen in Form von Audio und Video oder in Filmen unterbindet.Daher auch der darauf folgende Satz im Grundgesetz:
"Eine Zensur findet nicht statt"Nach der freien Interpretation unserer Rundfunkanstalten heisst also dieser Absatz im Grundgesetz mal abnorm betrachtet wie es die Rundfunkanstalten tun genau das:
Die Finanzierung von Rundfunksendern, Kinofilmen, Serien, Musikantenstadl, Gottschalks Schloss und co wird gewährleistet.
Eine Zensur/Einmischung durch den Bürger findet nicht statt.
Kurz gesagt: "Wir machen was wir wollen, wir interpretieren wie wir wollen, Politik macht den Weg dafür frei und ihr dürft zahlen und die Klappe halten!"
Fällt euch was auf?
Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk VS
Finanzierung von Rundfunk?Wo ist der Fehler? Genau, Finanzierung wird im Grundgesetz nicht erwähnt!
So absurd wird also das Grundgesetz frei interpretiert, das DEN BÜRGERN dient, NICHT DEN FIRMEN!
Das Grundgesetz kann eher so gedeutet werden: JEDER (Bürger, Firma etc) kann Nachrichten durch Rundfunk und Film ohne Zensur verbreiten.
Eine Lizenz zum Senden von Rundfunk ist daher ebenfalls Grundgesetzwidrig! Eine Lizenz darf nicht nötig sein, siehe angeführte Begründung!
Nun berufen sich die Anstalten aber auf die von der Verfassung zugesicherte Existenzgarantie.
Es gibt keine Bundesweite Verfassung!
Z.B. die Bayrische Verfassung gewährt dem Rundfunk eine Existenzgarantie.
Jedoch: Das Grundgesetz war zuerst da und eine Verfassung muss dem Grundgesetz entsprechen.
Es darf kein Grundrecht ausgehebelt oder im Kern umgestaltet werden und
sollte dies passieren,
muss das Zitiergebot beachtet werden, welches auf den verletzten Artikel hinweist.
Das ist nicht passiert, daher tritt Regel 2 in Kraft:
Wenn das Zitiergebot missachtet wird, wird ein Gesetz (auch der betreffende Teil der Verfassung) automatisch ungültig!Ausserdem:
Eine Verfassung darf nur durch DIE BÜRGER beschlossen werden, nicht durch die Politiker!
Somit ist die ganze Rundfunksache Grundgesetzwidrig!
Meine Beiträge drücken meine persönliche Meinung aus und stellen keine Rechtsberatung dar.
Den Wahrheitsgehalt meiner Beiträge empfehle ich jedem in Eigenrecherche zu prüfen und sich eine eigene Meinung zu bilden.
Ich übernehme keine Verantwortung für negative Folgen, die für das folgen meiner Meinung entstehen könnten.