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Autor Thema: Umbau der Wohnung zur Gemeinschaftsunterkunft  (Gelesen 12896 mal)

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Umbau der Wohnung zur Gemeinschaftsunterkunft
Autor: 28. Juni 2013, 11:47
Diese Email werde ich an den Beitragservice senden. Hoffe das ich etwas Zeit habe um den Umbau fertig zu stellen, möchte ja nicht wegen dem Rundfunkbeitrag zu vorschnellen Entscheidungen gehetzt werden und den Umbau Sorgfälltig und Fachgerecht durchführen. Bis dahin ist meine Wohnung leider keine Wohnung im Sinne der Definition dieses Gesetzes. Meine Frage an euch ist eigentlich nur, was ihr davon haltet und ob ich denen das irgendwie nachweisen muss.
Hier also meine Email:

Da ich bereits vor dem 01.01.2013 angefangen habe, meine ehemalige Wohnung umzubauen zur Gemeinschaftsunterkunft wie zum Beispiel Internat oder Kaserne ist diese ehemalige Wohnung seit dem 01.01.2013 keine Wohnung mehr im Sinne Ihrer Definition einer Wohnung. Es ist keine ortsfeste baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet oder genutzt wird. Durch Wegfall der Voraussetzungen seit dem 01.01.2013 ist auch die Beitragspflicht nicht gegeben und war nie gegeben, sodass mein Beitragskonto gelöscht werden muss.
Ich widerspreche/widerrufe sämtliche Verträge, die mit der Beitragsnummer ####### in Verbindung gebracht werden und fordere die umgehende LÖSCHUNG meiner bei Ihnen gespeicherten Daten, einschließlich des "Beitragskontos" und verlange des Weiteren die unverzügliche und vollständige Auskunft aller meiner Person betreffenden Daten und Datenquellen gem.  § 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG. Des Weiteren fordere ich Sie auf, mir nach § 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG, den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten mir gegenüber offen zu legen.

MfG...


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J
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Also die Idee ist sehr interessant und kreativ. Die Wohnung so umzubauen dass sie per Definition nicht mehr als solche definiert werden kann und dadurch nicht mehr der Beitragspflicht unterworfen werden kann. Interessant finde ich die Idee aber nur insofern als dass man rechtlich sicher sein kann, dass das niemand kontrolliert. Und da kenne ich mich leider gar nicht aus.


Wenn jemand einen Anwalt dazu fragen möchte, nur zu, das würde mich auch brennend interessieren, ob man da nicht vielleicht doch in der Beweispflicht ist aufzuzeigen, inwiefern man die Wohnung nun verändert hat. Wenn man nicht in der Beweispflicht ist und es einfach behaupten kann, ist die Idee sehr gut. Aber ich bezweifle, daß die einfach von einem ablassen werden ohne Beweise daß die Whg tatsächlich keine mehr ist in ihrem Sinne. Wenn man wie Du tatsächlich vor hat die Whg. zu verändern ist das ne super Sache. Man sollte aber auch einfach die Wohnmöglichkeit verneinen dürfen, wenn man ein Eigenheim besitzt. Das geht schließlich niemanden etwas an, was man in seinen 4 Wänden macht und sollte hoffentlich auch nicht "kontrolliert" werden dürfen. Sehr interessante Idee jedenfalls ! :)


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Da es eine große Eigentumswohnung ist sind genügend Zimmer vorhanden um es als Gemeinschaftsunterkunft zu deklarieren. Da nirgendwo definiert ist, was eine Gemeinschaftsunterkunft ist, werden wohl Jahre vergehen, bis die GEZ mir erklären kann, wie ich das beweisen soll oder bis sie mir das Gegenteil beweisen. Was bei deren beschränkter Denkweise wohl eher zu Kopfschmerzen mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung führt. Ich glaube das wird einfach mit deren pauschalem Drohbrief beantwortet, natürlich mit bedauern für die lange Wartezeit, und ich werde entsetzt antworten, das das wohl nicht sein kann usw...


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Heute ist die Antwort gekommen, ein ausführliches Informationsblatt mit dem Gesetzestext lag bei. Die gehen nur auf das Problem mit der Gemeinschaftsunterkunft ein, den Rest meiner Anfrage ignorieren die. Die gehen davon aus, das die Wohnung weiterhin beitragspflichtig ist, weil ich da schon lange wohne. Ich werde mich diesbezüglich weiterhin auf §3 Absatz 2 Satz 1 beziehen. Da steht: keine Wohnung sind Raumeinheiten in Gemeinschaftsunterkünften, insbesondere Kasernen usw. Da ich keine Kaserne usw habe, ignoriere ich mal das "Insbesondere" und schreibe denen, das ich einfach nur eine Gemeinschaftsunterkunft habe. Ich werde mal höflich nachfragen, welche Nachweise die da brauchen, und das ich mit weiteren Antworten warte, bis ich Auskunft über meine Daten erhalten habe. Sind ja schützenswerte Informationen, welche die von mir haben wollen. Und das ich den Umbau schon gemacht habe, als es dieses Gesetz noch nicht gab und deshalb keine Nachweise benötige. Mal sehen was dabei rauskommt.


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w

wtfacow

Interessant , ich lese mal mit .

Wünsche dir viel Erfolg  :)


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j

jetzt_reicht_es


Da ich bereits vor dem 01.01.2013 angefangen habe, meine ehemalige Wohnung umzubauen zur Gemeinschaftsunterkunft wie zum Beispiel Internat oder Kaserne ist diese ehemalige Wohnung seit dem 01.01.2013 keine Wohnung mehr im Sinne Ihrer Definition einer Wohnung. Es ist keine ortsfeste baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet oder genutzt wird.
Was wird denn in dieser Gemeinschaftsunterkunft getan?


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In dieser Gemeinschaftsunterkunft wird gemeinschaftlich gewohnt. Ich finanziere das ganze durch Spenden ( habe schon einen Zollstock bekommen zum abmessen ) und "habe vor" die Unterkunft für Caritative Zwecke bereitzustellen. Da ich aber in dem Vertrag und dem Gesetz nirgendwo gefunden habe, das ich irgendwas Nachweisen muss, werde ich denen das schreiben. Da dort niemand die Kompetenz hat zu entscheiden was eine Gemeinschaftsunterkunft ist und weil es nirgendwo definiert ist bleibt denen nichts anderes übrig als auf eine Gesetzesänderung zu warten, in der das festgelegt ist. Auch spreche ich denen die Fähigkeit und Kompetenz  ab zu entscheiden oder festzulegen dass ich doch eine beitragspflichtige Wohnung habe. Da habe ich endlich was, wodrauf die mich verklagen können oder müssen. Aber kein Richter kann über etwas entscheiden, was im Gesetz fehlt und nicht vorgesehen ist. Ich denke, früher musste man nachweisen das der Fernseher abgeschafft wurde, heutzutage muss man nachweisen das man bedürftig ist usw., aber dass die Wohnung schon vor dem neuen Gesetz oder Vertrag eine Gemeinschaftsunterkunft war musste man 2012 nicht nachweisen und in 2013 erst recht nicht. Das wars, ich bin raus. Alle weiteren Bettelbriefe und Zahlungsaufforderungen laufen für mich ins leere, es sei denn der Richter entscheidet was anderes. Aber dafür habe ich noch Plan B. Dann berufe ich mich aufs Grundgesetz, von wegen Zwang usw., soll er mich doch sofort einlochen, bis dahin bin ich Rentner oder Haftunfähig krank, je nachdem wie lange sich das hinzieht. Wenn sich was entscheidendes ändert, werde ich euch das posten, die Antworten von denen sind aber in der Regel Wischiwaschi und dümmliches aufzählen von Kontonummern.


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Da der Rundfunkstaatsvertrag (RBStV) kein Gesetz ist, sondern wie der Name schon sagt ein Vertrag, ist es für mich wohl einfacher, alle schwächen dieses Vertrages auszunutzen, als wenn ich ein Gesetz verbiegen würde. In § 3 steht zwar geschrieben: nicht als Wohnung gelten Raumeinheiten in folgenden Betriebsstätten usw. , aber Wikipedia erklärt zumindest was Betriebsstätten sind. Ich denke das werde ich auch noch hinbekommen. In Art. 5 des OECD-Musterabkommens ist Betriebsstätte wie folgt definiert: eine feste Geschäftseinrichtung, durch die die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird. Deswegen ist meine Gemeinschaftsunterkunft auch keine Betriebsstätte sondern nur eine Gemeinschaftsunterkunft, weil ich kein geschäftstätiger Unternehmer bin. Kann aber jeder werden, Gewerbeschein beantragen und ab gehts. Kostet aber auch wieder Geld. Muss ich mal abwarten was ein kompetenter Mitarbeiter vom ÖRR von mir verlangt, vielleicht mach ich das auch noch. Hauptsächlich muss ein Gericht erst mal feststellen, ob ich überhaupt den Nachweis erbringen muss. Wenn ja, dann muss das Gericht auch definieren, was eine Gemeinschaftsunterkunft ist, und das wird sicherlich nicht am selben Tag passieren.
Und dann steht ja noch das Verhalten der unqualifizierten Mitarbeiter im Raum. Selbst wenn ich am Ende durch richterlichen Beschluss ohne Gemeinschaftsunterkunft dastehe, werde ich darauf bestehen, diese Verbrecher nicht unterstützen zu müssen. Ich zahle trotzdem nicht. Basta. Das wird dann wieder hinten angehängt und dauert wieder Monate oder Jahre bis ein Richter was entscheidet. Und auch danach finde ich was neues, denn wie schon erwähnt, das ist ein Vertrag und kein Gesetz.
Hier also der Text, den ein weiterer unqualifizierter Sachbearbeiter niemals verstehen wird:




Name, Vorname
Meine-Strasse
xxxxx Ortschaft
Beitragsnummer ********


Sehr geehrte Damen und Herren,

In ihrem Schreiben vom 00.07.2013 antworten Sie mir, das ich seit Jahren unter der Adresse ********-Str. in xxxxx Ortschaft gemeldet bin. Das ist richtig und wird sich auch nicht ändern. Was jedoch falsch ist, ist ihre Vermutung, dass die Wohnung demnach beitragspflichtig ist. Da seit dem Jahre 2012 diese Wohnung eine Gemeinschaftsunterkunft ist, ist diese Gemeinschaftsunterkunft auch nicht mehr eine beitragspflichtige Wohnung. Ich beziehe mich auf § 3 Absatz 2, nach der Gemeinschaftsunterkünfte nicht als Wohnung gelten und somit nicht beitragspflichtig sind. Das gilt für meine Gemeinschaftsunterkunft genauso wie für jede andere im Beispiel genannte Gemeinschaftsunterkunft. Meine Gemeinschaftsunterkunft ist eine Gemeinschaftsunterkunft im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags (RBStV) § 3.
Die Gemeinschaftsunterkunft wurde 2012 fertig gestellt, zu diesem Zeitpunkt gab es noch kein Gesetz oder Rundfunkstaatsvertrag (RBStV), in dem für Wohnungen Beitragspflicht bestand. Es bestand keine Nachweispflicht hierüber gegenüber den Rundfunkanstalten. In dem Gesetz oder Rundfunkstaatsvertrag (RBStV) aus dem Jahr 2013 wird auch weiterhin dieser Nachweis nicht verlangt. Sie überschreiten ihre Kompetenzen, wenn sie mit hellseherischer Fähigkeit behaupten, meine Gemeinschaftsunterkunft wäre eine beitragspflichtige Wohnung.
Um das festzustellen sind sicherlich Verwaltungsgerichte zuständig. Wenden sie sich bitte an das zuständige Gericht, Gerichtsstand ist Ortschaft, Streitwert ist nur der Rundfunkbeitrag vom Januar 2013, also 17,98 Euro, da alle anderen Folgebeiträge ebenso abgelehnt werden oder geleistet werden müssen. Das spart Anwalt- und Gerichtskosten.
Es ist mir sicherlich möglich, den Nachweis zu erbringen, allerdings ist in diesem Rundfunkstaatsvertrag (RBStV) nirgendwo festgelegt, dass dieser Nachweis erbracht werden muß. Da in Deutschland Vertragsfreiheit herrscht, und sich jeder an Verträge halten muß, ist es gesetzeskonform, wenn ich den Vertrag nicht "übererfülle" und den Nachweis nicht erbringe, zudem mich dieser Nachweis unverhältnismäßig belasten würde.
Unabhängig davon ist dieser dubiose Rundfunkstaatsvertrag (RBStV) für mich völlig unakzeptabel, ich lehne diese Zwangsgebühr ab, aus religiösen und ideologischen Gründen. Ich habe den Vertrag nicht unterschrieben, ich habe dem Vertrag nicht zugestimmt und ich bin dazu auch nicht vorab gefragt oder informiert worden. Zudem ist der Vertrag nicht mit dem Grundgesetz vereinbar - was vor dem Verfassungsgericht zur Zeit geklärt wird.

Als Sachbearbeiter zum versenden von Kontonummern ihrer Anstalten sind sie mit der Beurteilung von Gemeinschaftsunterkünften und Gesetzen völlig überfordert und sollten aufhören, mich mit solchen Zahlungsaufforderungen zu belästigen, ansonsten machen sie sich Strafbar, weil sie mich wissentlich in betrügerischer Absicht dazu nötigen wollen, Beiträge zu zahlen, obwohl sie nicht wissen können ob ich beitragspflichtig bin. Jeder weitere Versuch mich zu nötigen Beiträge zu zahlen wäre eine Straftat ihrerseits, die zur Anzeige gebracht wird, weil es Betrug ist mich glauben lassen zu wollen ich müsste Beiträge zahlen, so wie in der Antwort vom 00.07.2013 geschehen.
Aus demselben Grunde werde ich nur noch Post vom Beitragsservice akzeptieren, wenn diese persönlich von einem qualifizierten Sachbearbeiter oder kompetenten Mitarbeiter oder von einem Anwalt unterschrieben wurde, um mögliche weitere Betrugsversuche abwenden und zur Anzeige bringen zu können. Zudem können sie sicher sein, dass ich ihre Antworten verwenden werde, um vor Gericht und auch in Medien wie Internetforen nachzuweisen, das ihre Anstalten durch Betrug versuchen an mein Geld zu kommen. Ob es Betrug oder Betrugsversuch ist, werden dann sicherlich die Gerichte klären, dazu bin ich nicht kompetent genug.

Löschen sie also mein Beitragskonto, hier nochmals die meine Aufforderung:
Ich widerspreche/widerrufe sämtliche Verträge, die mit der Beitragsnummer *** *** *** in Verbindung gebracht werden und fordere die umgehende LÖSCHUNG meiner bei Ihnen gespeicherten Daten, einschließlich des "Beitragskontos" und verlange des Weiteren die unverzügliche und vollständige Auskunft aller meiner Person betreffenden Daten und Datenquellen gem.  § 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG. Des Weiteren fordere ich Sie auf, mir nach § 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG, den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten mir gegenüber offen zu legen. Auch dieser Verpflichtung sind sie bisher nicht nachgekommen.
Wenn sie sich nicht an das Gesetz halten und das Gesetz brechen, ist das eine Straftat ihrerseits. Schon aus diesem Grunde darf ich nicht ihrer Zahlungsaufforderung nachkommen, ich würde mich strafbar machen als finanzieller unterstützer von Gesetzesbrechern.


Mit freundlichen Grüßen, Boy Kottierer


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Heute kam mal wieder eine Reaktion vom Beitragservice. Erstaunlich schnell, ungewöhnlich knapp. Lediglich einen Zahlschein hat ein kompetenter Mitarbeiter eingetütet, zusammen mit meinem Kontostand. Kein Anschreiben, keine Entschuldigung wegen der späten Antwort, keine böswilligen Unterstellungen, keine gewohnten Nötigungen, nichts was unterschrieben werden müsste. Mal abwarten ob noch was kommt wegen meiner Anfrage bezüglich meiner Daten. Wenn die das hinkriegen, hab ich ein Problem, dann müsste ich davon ausgehen dass die sich bei mir mal ans Gesetz halten. Naja, werde ich mal nicht verzweifeln, schließlich sind das ehemalige GEZ-Mitarbeiter, die können nicht anders, die werden sich schon noch ein Ei legen.


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Wie ich in einem Blog ( http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/ )gelesen habe, ist der Beitragservice gar nicht verpflichtet, mir mitzuteilen, welche Daten die von mir haben und was die mit meinen Daten machen. Hätten die mir auch schreiben können. Tun die aber nicht. Steht ja auch nicht im Rundfunkstaatsvertrag (RBStV) dass die das müssten. Womit bewiesen ist, der Rundfunkstaatsvertrag (RBStV) muss nicht übererfüllt werden, selbst wenn das jemand möchte. Gilt also auch für mich, ich werde also nicht nachweisen müssen das ich eine Gemeinschaftsunterkunft habe. Ansonsten ist da ja noch der Vorwürf der Nötigung von denen...
Im selben Blogspot steht auch, das eine Jahresgebühr als Streitwert angenommen wird. Dann ist der Klageweg ja immer noch bezahlbar, wie ich finde.

Wäre hilfreich für mich, wenn meine Ausführungen diskutiert oder kommentiert würden, damit ich mich nicht im Dschungel der Gesetze und Vorschriften verlaufe. Ich bin kein Jurist und hab keine Ahnung von dem was ich da tue.


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Wäre hilfreich für mich, wenn meine Ausführungen diskutiert oder kommentiert würden, damit ich mich nicht im Dschungel der Gesetze und Vorschriften verlaufe. Ich bin kein Jurist und hab keine Ahnung von dem was ich da tue.

Roggi,
gerade, da es hier keine weiteren Ideen und Hinweise zur Gemeinschaftsunterkunft gibt: Da sind alle wohl recht ratlos(?).

Und der Beitragsservice ja anscheinend auch. Die behaupten zwar, Du wärst zahlungspflichtig...
Aber: Aus welchem konkreten Grund? Weil Du da schon lange bist?
Das ist doch sicher kein Grund, warum es keine Gemeinschaftsunterkunft sein soll.

Aber die Gesetze zu den Voraussetzungen einer Gemeinschaftsunterkunft sind leider auch recht schwammig.
Ich würde gerne helfen, bin leider auch überfragt.  ???

Markus


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Re: Umbau der Wohnung zur Gemeinschaftsunterkunft
#11: 05. September 2013, 20:58
Heute ist eine Antwort vom Betrugservice gekommen, und zwar binnen3 Wochen, nachdem ich das Formblatt ausgefüllt habe und meine Gemeinschaftsunterkunft abmelden wollte. Als Grund gab ich nur an, dass die Wohnung eine Gemeinschaftsunterkunft ist.
Die Antwort ist erstaunlich informativ und es ist auf ads Problem eingegangen worden. Das zeigt zumindest, das in der Briefabteilung kompetentere Mitarbeiter beschäftigt sind als in der Email-Abteilung.
Ich wurde darauf hingewiesen, das sich laut § 3 Absatz 2 Gemeinschaftsunterkünfte in Betriebsstätten befinden müssen. Wohnheime wie Studenten- und Schwesternwohnheime sind ausdrücklich auch nicht befreit nach Begründung zum Rundfunkstaatsvertrag.
Mein grösstes Problem ist demnach, das meine Gemeinschaftsunterkunft sich nicht in einer Betriebsstätte befindet.
Da ich keine Betriebsstätte haben will und gar nicht wüsste wie ich da dran komme, muss ich mir doch was anderes einfallen lassen.
Ich werde wohl einen Mix aus verschiedenen Gründen an die Briefadresse senden, bis ich auch mal endlich einen Widerspruchsfähigen Bescheid bekomme.
Was mir da z.B. auffällt, ist, dass es auch noch Begründungen zu diesem dubiosen Vertrag gibt. Muss man das akzeptieren? Ich nicht. Ich werde denen schreiben, das in meiner Begründung zum Ablehnen des Rundfunkstaatsvertrags steht, das ich deren Vertrag nicht akzeptiere, weil er nicht für mich gültig ist. Oder sowas in der Form... grummel... bin Stinksauer auf den Verein...


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Re: Umbau der Wohnung zur Gemeinschaftsunterkunft
#12: 09. September 2013, 10:23
Kleiner Rat: Nicht so viel schreiben. Auch wenn es bei mir noch nicht so weit ist, wird bei mir nur stehen: "Unter dieser Adresse befindet sich keine Wohnung nach §3 RBStV." - und genau diesen Satz ohne weitere Begründung lege ich dir nahe. Jede Begründung gibt die Chance, eine Lücke zu entdecken. Falls du aber eine Schreiben möchtest: "Meine Raumeinheit ist nicht baulich abgeschlossen, da ich mir in meiner persönlichen Freiheit erlaubt habe am 31.12.2012 eine Außen-Wand/ Eingangs-Tür/ Decke/ Boden (such dir was aus) zu entfernen damit kein eigener Eingang mehr vorliegt."
Eine alternative Begründung wäre: "Bitte haben sie Verständnis, dass ich Ihnen keinen Beweis von etwas nicht Existenten erbringen kann. Gern fotografiere ich aber ein Luft-Loch ihrer Wahl." 


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Re: Umbau der Wohnung zur Gemeinschaftsunterkunft
#13: 09. September 2013, 11:31
Diese Argumente werde ich in meinem nächsten Brief  anbringen. Ich habe bisher 10 Gründe wegen des Verstosses gegen das Grundgesetz, 3 Gründe bezüglich des Grundversorgungsauftrags, 10 Gründe wegen Sittenwidrigkeit oder sittenwidrigen Verhaltens, 3 Gründe wegen Verstosses gegen das Vertragsrecht und mal ganz wichtig: In deren dümmlichen Antworten ist immer zu lesen, dass "ich der Meinung bin, aus diesem oder jenem Grunde keine Beiträge zahlen zu müssen. Wir können dies nicht erkennen oder das nicht erkennen". Dem werde ich nun einen Riegel vorschieben, indem ich z.B. so begründe:

Der 15. Rundfunkbeitragstaatsvertrag verstösst in mehrfacher Hinsicht gegen das Grundgesetz!
Dabei ist es egal, ob es ein Gesetz oder ein Vertrag ist, Grundrechte dürfen nie verletzt werden.

1.1)
Der Rundfunkbeitrag hebelt meine Grundrechte der Rundfunk- und allgemeinen Handlungsfreiheit aus, meine negative Informationsfreiheit wird verletzt, er belastet mein Medienbudget und damit mein Eigentum unangemessen. Der Rundfunkbeitrag behindert meine Unterrichtung aus von mir frei gewählten Medien und ist daher als verfassungswidrig anzusehen.
Wenn sie der Meinung sind, das sie hier nicht gegen das Grundgesetz verstossen, bitte ich um Beweise bis zum 31.12.2014. Sollten sie es bis dahin nicht schaffen, mir durch das entsprechende Gesetz oder durch Richterspruch und Urteil das Gegenteil zu beweisen, gehe ich davon aus, dass die Angelegenheit dann für mich erledigt ist. Der 15. Rundfunkbeitragstaatsvertrag verliert dann ohnehin seine Gültigkeit, wenn er nicht verlängert wird.

 
So argumentiere ich mit 9 weiteren Gründen wegen Grundgesetz, bei Vertragsverletzung und Sittenwidrigkeit gehts entsprechend weiter, Einleitung, damit sich der Beitragsservice ein Bild davon macchen kann, das ich informiert bin, die einzelnen Punkte mit Beweisen, und zuletzt ein Schlusswort:

Schlussbemerkung

Für viele meiner Begründungen habe ich Beweise.
Viele meiner Begründungen sind bereits per Gesetz geregelt, so dass sie offensichtlich gesetzwidrig handeln. Wenn sie mir das Gegenteil beweisen wollen, müssen sie schon jeden einzelnen Punkt abarbeiten und erklären, warum das nicht so ist. Ein Satz wie : Wir können keine ( Sittenwidrigkeit - Grundgesetzverstoss - Vertragsgesetzverletzung ) erkennen, ist widerrum Sittenwidrig, weil z.B. ja auch kein Verbrecher zugeben muss, das er ein Verbrecher ist. Da sie aber mir Geld abnötigen wollen, macht das doch einen Unterschied: Ich bin derjenige, der sich verteidigt, sie wollen mein Geld, beweisen sie mir dass sie im Recht sind, Punkt für Punkt, und widerlegen sie meine Begründungen. Dafür gebe ich ihnen Zeit bis zum 31.12.2014. Sollte es bis dahin nicht geklappt haben, zahle ich halt nicht. Nie mehr.
Einige meiner Begründungen müssen aber erst vor Gericht geklärt werden, deshalb sehen wir uns vor Gericht wieder, falls ihnen die bewiesenen und gesetzlich verankerten Gründe nicht ausreichen. Da ich in vielen Punkten, vielleicht nicht in allen, Recht bekommen werde, verweigere ich es bis zur Urteilsverkündung, den Großkonzernen Geld zu schenken ohne Rechtsgrundlage. Ich werde nicht akzeptieren, dass ich bis zur Klärung vor Gericht ihre Machenschaften finanziell zu unterstützen habe. Das verfilzte Geschäftsgebahren der Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten ist mir zutiefst zuwider. Es ist schon schlimm genug, dass die Gerichte sich mehr mit dem Gebührenzahler befassen als mit den Politikern. Als Opfer der Loveparade weiss ich wovon ich spreche. Erst wenn wirklich ein ÖRR seinem Grundauftrag im Sinne von Grundauftrag nachkommt und die Beiträge auf ein soziales Maß gesunken sind werde ich den ÖRR akzeptieren und unterstützen. Wie sie die ÖRR finanzieren, ist nicht mein Problem bei all diesen zu klärenden Rechtsverstößen, da hätten sich die Herren Politiker mal besser auf unabhängige und kompetente Gutachter verlassen sollen. Wie eine Grundversorgung auszusehen hat, kann ich ihnen sagen, aber das wollen sie nicht hören.
Selbst wenn Sie naturgemäß keine Rechtsverstösse erkennen können, sollten sie mir detailiert antworten und das auch begründen können. Ich sehe mich in meiner Freiheit beraubt und meine Grundrechte werden missachtet. Mir ist bewusst, dass das System der Rundfunkfinanzierung zusammenbricht, wenn ich nicht zahle, aber das rechtfertigt nicht, mich auszubeuten und zu versklaven. Sollten die Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten ihren Sendebetrieb einstellen müssen aufgrund meiner Zahlungsverweigerung, werden die privaten Sendeanstalten sicherlich hilfreich einspringen.
Wenn sie mir nicht in allen Punkten beweisen können, das ich im nicht Recht bin, werde ich nicht zahlen. Deshalb ist ein Antwortschreiben von ihnen im Sinne von" Wir können keine Gesetzwidrigkeiten oder andere Verstösse erkennen" nicht hilfreich, sondern Kontraproduktiv.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. September 2013, 11:35 von Roggi«

n

nik

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Hallo Roggi,

ist in der Sache "Gemeinschaftsunterkunft" eigentlich seit September was passiert?

Bin eben erst über diesen Beitrag gestolpert, hast Du inzwischen eine Antwort erhalten auf Dein Schreiben?

GEZ-freie Grüße
Nik


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