So wie ich die Burschen einschätze, versenden die einen Beitragsbescheid. Die sind nicht befugt, zu entscheiden, ob eine Wohnung eine Wohnung ist oder nicht. Wenn BS allerdings schon nachfragt, dass man die "aktuelle WOHNanschrift mitteilen solle", werden die es schon verstanden haben. Dass man selbst genauso wenig befugt ist zu entscheiden, ist ja klar. Wenn es keine Wohnung ist, braucht man auch keine Anmeldung und kein Beitragskonto. Ein Beitragsbescheid wäre dann formell nichtig. Also wird der Fall vor dem Verwaltungsgericht landen, zu 105 Euro. Dann stellt sich die Frage, wie man damit umgeht. Beweise werden nicht verlangt im RBStV, allerdings ist dann möglicherweise gar nicht zugelassen, sowas zu beweisen. Anmeldeadresse = Wohnadresse, wie es im RBStV §2 steht. Daran hält sich das Verwaltungsgericht, andere Paragraphen haben die nicht im Gesetz. Wenn für jede Wohnung bezahlt werden muss, ist es aber wichtig nachzuweisen, dass es keine Wohnung ist im Sinne des RBStV. Diese Klage wird sicherlich nicht einfach.