Hallo!
Ich überlege gerade ob ich den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag mit folgender Aktion ad absurdum führen kann:
Ausgangslage:
Mir ist das Privileg gegeben in einem Mehrfamilienhaus zu wohnen. In meiner Raumeinheit ist nichts wertvolles drin, ich wohne sehr weit oben und ich kenne die Leute im Haus alle.
Idee:
Sobald ich meine Eingangstür abbaue, hat die Raumeinheit keinen
eigenen Eingang mehr. Die Voraussetzung für eine Wohnung laut RFBStV ist nicht mehr gegeben. Da ich jederzeit die Tür ein- und aushängen kann, befindet sich die Tür also in einem für die GEZ undefiniertem Zustand. Sie wissen den Zustand nur, wenn sie herkommen und schauen. Im Prinzip funktioniert das also wie Schrödingers Katze. Wenn ich nun behaupte, dass die Tür dauerhaft ausgehangen ist, dann haben die Jungs da ein massives Problem. Das Gegenteil, also das die Tür
dauerhaft eingehangen ist, können sie mir meinen Lebtag nicht nachweisen
, ich muss sie ja nur jeden Tag für fünf Minuten aushängen. Und ob für eine Raumeinheit, die nur ab und an eine Wohnung ist, gezahlt werden muss ist so gar nicht geregelt.
Ich hoffe die Idee ist zu verstehen.
Was haltet ihr davon? Rechtliche bedenken wegen Vermieter? Habt ihr Anmerkungen und/ oder Fragen dazu?
Ich denke ich werde diesen lustigen Weg gehen, bevor ich den normalen Klageweg einschlage (obwohl ich bezweifel, dass dies nötig ist).