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Autor Thema: Wehren mit Schrödingers Katze  (Gelesen 27474 mal)

C
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Re: Wehren mit Schrödingers Katze
#45: 09. Dezember 2014, 19:00
... Ich gehe mal davon aus, dass Sie Angst haben. Sobald ich einen habe, dann melde ich mich.
Angst haben sollen die? Wo vor? Das sind einfache, dumme und schlampig arbeitende Sachbearbeiter da.
Die lassen sich gerne mal Zeit. Vermutlich gibts in absehbarer Zeit eine Vollstreckungsankündigung, dann ein Briefchen vom örtl. Vollstreckungsorgan usw....
Die werden ihr Standarddingen nach Schema F durchziehen ...klagen wirst du wohl müssen.
Aber: nette Idee von dir   (#)
Viel Erfolg


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Re: Wehren mit Schrödingers Katze
#46: 27. März 2015, 19:34
Huhu!

Update: Es gibt nichts Neues. Ich erhielt exakt 2 Beitragsbescheide (xx.06. und xx.07.) sowie einen Festsetzungsbescheid (xx.10.). Allen dreien habe ich widersprochen. Im letzten Widerspruch habe ich dem Unternehmen Beitragsservice einen Handelsvertrag mitgeschickt: "Senden sie mir einen weiteren Gebühren-/ Beitrags-/ oder Festsetzungsbescheid zu, ohne das ich vorher einen Widerspruchsbescheid zu meinen Widersprüchen vom xx.06.2014 und xx.08.2014 erhalte habe, erhebe ich eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 500,00 €. Durch ein weiteres Zusenden erklären sie unwiderruflich und verpflichtend mit dieser Erhebung einverstanden." Das war Ende Oktober. Seit dem habe nichts mehr von den Burschen gehört. Man kann die auch sehr entspannt mit ihren eigenen Waffen schlagen. Ich gehe davon aus, dass die sich nicht zucken. Ein Freund von mir probiert es jetzt mit exakt meiner Begründung ebenso. Ich melde mich, sobald es relevante Fakten gibt.


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Re: Wehren mit Schrödingers Katze
#47: 27. März 2015, 19:52
Da der RBStV noch derzeit gültiges Gesetz ist, wird diese Vorgehensweise nichts bringen.


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Re: Wehren mit Schrödingers Katze
#48: 27. März 2015, 20:39
Das Handelsrecht ist auch gültiges Gesetz ;) - das gilt ja außerdem auch nur für den Beitragsservice. Ein Körperschaft des öffentlichen Rechts, ergo eine Landesrunkanstalt SELBST, darf mir Bescheide zusenden so viele wie sie will. Aber eben kein Unternehmen, was der Beitragsservice de facto ist. Er hat auch eine Umsatzsteuernummer (steht sogar im Impressum). Mir ist klar, dass diese Annahme äußerst strittig ist, aber man kann sie ja mal live testen. Alle konventionellen Methoden scheinen ja leider zu scheitern :(.

Kleiner Lacher zum Thema Rechtsform des Beitragsservice: Laut Impressum ist der ja eine "nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der ..." - lustiger Weise gibt es sowas in deutschen Gesetzen nur an genau einer Stelle, und zwar hier: http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__33.html - sehr passend, denn der BS ist auch eine Infektionskrankheit  und man sollte ihn meiden  8).


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Re: Wehren mit Schrödingers Katze
#49: 27. März 2015, 21:04
Das beste ist dass man dir Tür nicht aushängen muss, sondern nur angibt sie wäre in einem Zustand der nicht als Wohnung gilt. Na toll jetzt müssen alle ihre Widersprüche umdichten, weil sich was geändert hat. Mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Völlig simple Idee und sollte unbedingt geprüft werden.
Vielen Dank


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Re: Wehren mit Schrödingers Katze
#50: 27. März 2015, 22:02
Nicht gleich alles überstürzen^^ - aktuell schwebt die Sache ja noch. Es ist seit geraumer Zeit eine äußerst verdächtige Ruhe eingezogen. Ich nehme mir mal jetzt die Zeit und erkläre den zweiten Teil meines Widerspruchs - anderer Thread dann.


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Re: Wehren mit Schrödingers Katze
#51: 28. März 2015, 00:21
Nicht vergessen wir sind schon jetzt Beitragsschuldner. :D


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Re: Wehren mit Schrödingers Katze
#52: 29. März 2015, 19:34
Das beste ist dass man dir Tür nicht aushängen muss, sondern nur angibt sie wäre in einem Zustand der nicht als Wohnung gilt. Na toll jetzt müssen alle ihre Widersprüche umdichten, weil sich was geändert hat. Mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Völlig simple Idee und sollte unbedingt geprüft werden.
Vielen Dank
Die Frage ist nur, falls es zu einer Gerichtsverhandlung auf Basis dieses Widerspruchs kommt, wie dort mit diesem Argument verfahren wird. Die Idee ist definitiv interessant, ob sie zum Erfolg verhilft, bleibt abzuwarten.


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Re: Wehren mit Schrödingers Katze
#53: 30. März 2015, 09:20
Hallo zusammen,

hierzu mal eine Frage: Gehen wir mal davon aus es käme irgendwann ein Widerspruchsbescheid und woesch müsste Klage erheben. Muss sich die Klage auf Gründe aus dem Widerspruch beziehen oder könnte er in der Klage auch einfach ganz anders argumentieren (Steuer/Eu-Recht...)?

Danke und Gruß
Julia


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Re: Wehren mit Schrödingers Katze
#54: 30. März 2015, 11:51
Die Klageargumente können andere sein, der Bezug zum Widerspruch ist nicht erforderlich, aber hilfreich. Der Widerspruchsbescheid hat ja normalerweise auch wenig mit den Argumenten des Widerspruchs zu tun, aber da BS die Argumente mit dümmlichen Textbausteinen entkräftet, sind neue Argumente wichtig und gut für die Klage.


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