Ich weiß nicht, ob das wirklich funktioniert.
Immerhin können sie weitere Angaben über vermutete Schuldner über Dritte, darunter auch der etwaige Vermieter, einholen. Wenn der nun gezwungen ist, einen Mietvertrag vorzulegen, in dem "Schrödinger" als Mieter stehst, ist es ihnen wohl völlig egal, ob die Tür eingehängt ist oder nicht, denn dann haben sie einen Vertrag, in dem schwarz auf weiß steht, daß es sich um eine Wohnung handelt und Schrödinger in eben jener Wohnung gemeldet ist.
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.