Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Wehren mit Schrödingers Katze  (Gelesen 25956 mal)

  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Re: Wehren mit Schrödingers Katze
#15: 31. Oktober 2013, 20:19
Hallo Woesch,

die Fangemeinde Deines Gedankenexperiments besteht jetzt schon aus 3 Mitgliedern.

Werde im ersten Widerspruch nur schreiben: "Unter dieser Adresse halte ich keine Wohnung nach §3 RBStV."

Die werden ja Beweise fordern und die sollen sie auch bekommen.
Wie Du schon in einem anderen Thema geschrieben hast ( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7076.msg52672.html#msg52672 ) :
Zitat
Aus meiner Sicht ist der einzig angreifbare Punkt um komplett raus zu kommen der Satzteil: [...]baulich abgeschlossene Raumeinheit [...].

Diese Schwachstelle muss unbedingt genutzt werden. Auch wenn das durch eine Katze aus der Quantenmechanik geschieht  >:D

Die jeweils 5 Min. am Tag ausgehängte Tür von Schrödingers Wohnung könnte den Beitragsservice und wenn es dann sein muss, auch die Gerichte, doch ziemlich in Schwierigkeiten bringen.

Markus


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

w
  • Beiträge: 24
Re: Wehren mit Schrödingers Katze
#16: 31. Oktober 2013, 21:35
Ihr macht euch zu viele Gedanken. Sobald man einen begründeten Widerspruch einlegt, ist die Gegenseite in der Beweispflicht. Der Beitragsservice muss mir nachweisen, dass diese Raumeinheit unter meiner Meldeadresse eine Wohnung nach §3 ist. Und das wird interessant, weil die dafür einen Durchsuchungsbefehl brauchen. Kein Richter der Welt stellt einen solchen aus, wenn da drin steht: Wir wollten mal schauen ob da die Raumeinheit eine Wohnung ist.

Anbei erwähnt: Es ist Unsinn, um nicht zu sagen ABSURD, dass Vorhandensein von "nichts" beweisen zu wollen. Ein Foto von einem Loch macht immer nur dann Sinn, wenn um das Loch eine sichtbare Begrenzung ist. Wo wir wieder bei der abgeschlossenen Raumeinheit wären.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

P
  • Beiträge: 1.172
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Re: Wehren mit Schrödingers Katze
#17: 03. November 2013, 23:15
Ich weiß nicht, ob das wirklich funktioniert.
Immerhin können sie weitere Angaben über vermutete Schuldner über Dritte, darunter auch der etwaige Vermieter, einholen. Wenn der nun gezwungen ist, einen Mietvertrag vorzulegen, in dem "Schrödinger" als Mieter stehst, ist es ihnen wohl völlig egal, ob die Tür eingehängt ist oder nicht, denn dann haben sie einen Vertrag, in dem schwarz auf weiß steht, daß es sich um eine Wohnung handelt und Schrödinger in eben jener Wohnung gemeldet ist.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

w
  • Beiträge: 24
Re: Wehren mit Schrödingers Katze
#18: 03. November 2013, 23:32
Dein Einwand ist berechtigt und wurde von mir schon einmal ausgiebig durchdacht:
In dem Mietvertrag ist der Zustand zum Datum der Übergabe festgehalten. Ein tatsächlicher Zustand zum jetzigen Zeitpunkt kann nur vermutet werden. Mein Vermieter kann mir nicht verbieten die Tür auszuhängen, was eben genau diesen undefinierten Zustand herbeiruft. Ich muss nur zum Mietende die Raumeinheit wieder so übergeben, wie ich sie erhalten habe.
An dieser Stelle gibt es einfach eine rechtliche Grauzone, die man dringend austesten muss. Ich mache das einfach mal 8).
 


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

c

chevignon

Re: Wehren mit Schrödingers Katze
#19: 04. November 2013, 19:11

An dieser Stelle gibt es einfach eine rechtliche Grauzone, die man dringend austesten muss. Ich mache das einfach mal 8).

Das Wort haste super gewählt :D


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

P
  • Beiträge: 1.172
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Re: Wehren mit Schrödingers Katze
#20: 04. November 2013, 21:48
Testen schadet auf keinen Fall!  ;)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

j

jetzt_reicht_es

Re: Wehren mit Schrödingers Katze
#21: 06. November 2013, 10:19
Hallo!

Ich überlege gerade ob ich den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag mit folgender Aktion ad absurdum führen kann:
Ausgangslage:
Mir ist das Privileg gegeben in einem Mehrfamilienhaus zu wohnen. In meiner Raumeinheit ist nichts wertvolles drin, ich wohne sehr weit oben und ich kenne die Leute im Haus alle.
Idee:
Sobald ich meine Eingangstür abbaue, hat die Raumeinheit keinen eigenen Eingang mehr. Die Voraussetzung für eine Wohnung laut RFBStV ist nicht mehr gegeben. Da ich jederzeit die Tür ein- und aushängen kann, befindet sich die Tür also in einem für die GEZ undefiniertem Zustand. Sie wissen den Zustand nur, wenn sie herkommen und schauen. Im Prinzip funktioniert das also wie Schrödingers Katze. Wenn ich nun behaupte, dass die Tür dauerhaft ausgehangen ist, dann haben die Jungs da ein massives Problem. Das Gegenteil, also das die Tür dauerhaft eingehangen ist, können sie mir meinen Lebtag nicht nachweisen :D, ich muss sie ja nur jeden Tag für fünf Minuten aushängen. Und ob für eine Raumeinheit, die nur ab und an eine Wohnung ist, gezahlt werden muss ist so gar nicht geregelt.

Ich hoffe die Idee ist zu verstehen.

Was haltet ihr davon? Rechtliche bedenken wegen Vermieter? Habt ihr Anmerkungen und/ oder Fragen dazu?

Ich denke ich werde diesen lustigen Weg gehen, bevor ich den normalen Klageweg einschlage (obwohl ich bezweifel, dass dies nötig ist).
Das ist eine sehr gute Idee, die ich auch hatte!
Problem: bei ETW interessiert sie nur die TE.
Und wenn die die Abbau der Tür (die eine bauliche Veränderung) im Sinne WEG darstellst mit 100% Zustimmung der anderen Eigentümer durchbekommst und das in der TE eintragen kannst, hast du gewonnen; das hat mir sogar ein Anwalt bestätigt!
Bei unserer Hausgemeinschaft mit sehr vielen Parteien ist es so gut wie unmöglich eine 100% Zustimmung für Abbau der Tür zu bekommen und wenn sie mitbekommen warum du das machst erst recht nicht (schöne Neidgesellschaft).

Meine Meinung: Versuch das und sag was passiert ist!
Finde das aber ganz schön aufwendig!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

w
  • Beiträge: 24
Re: Wehren mit Schrödingers Katze
#22: 06. November 2013, 11:09
Definiere bitte ETW (Etagenwohnung?) und TE (Teileinheit?).


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 3.234
Re: Wehren mit Schrödingers Katze
#23: 06. November 2013, 11:38
ETW ist Eigentumswohnung.
TE ist die Teilungserklärung, wo drinsteht was zum privaten Eigentum gehört und was zum Gemeinschaftseigentum gehört. Mit dem Gemeinschaftseigentum kann man nichts ohne Beschluss machen, weil es ja Regeln gibt, damit alles einheitlich ist. Dazu gehören meistens Treppenhaus mit Wohnungstüren, Kellertüren, Dach, Fassaden usw.
Wer die Wohnungstüre  ausbauen will, braucht die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

w
  • Beiträge: 24
Re: Wehren mit Schrödingers Katze
#24: 06. November 2013, 12:13
Interessant zu wissen. Ich habe eine Raumeinheit zur Miete, daher betrifft es mich nicht direkt.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

j

jetzt_reicht_es

Re: Wehren mit Schrödingers Katze
#25: 06. November 2013, 13:47
ETW ist Eigentumswohnung.
TE ist die Teilungserklärung, wo drinsteht was zum privaten Eigentum gehört und was zum Gemeinschaftseigentum gehört. Mit dem Gemeinschaftseigentum kann man nichts ohne Beschluss machen, weil es ja Regeln gibt, damit alles einheitlich ist. Dazu gehören meistens Treppenhaus mit Wohnungstüren, Kellertüren, Dach, Fassaden usw.
Wer die Wohnungstüre  ausbauen will, braucht die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
Danke! Hätte ich ausschreiben sollen....
Danke für die Aufklärung!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

M
  • Beiträge: 189
Re: Wehren mit Schrödingers Katze
#26: 09. Februar 2014, 14:26
Bin auf diesen, etwas angestaubten, Thread durch einen aktuellen gestoßen und muss sagen, das ist eine super Idee. Fan +1
Auch wenn es vor Gericht nicht funktionieren sollte, ich hatte jetzt erstmal was zum lachen.  ;D

Noch eine These:
In der Vorschrift/Definition steht doch "[...]feste, geschlossene Wände und Decken sowie durch verschließbare Zugänge umgrenzt werden und dadurch gegen widerrechtliches Eindringen tatsächlich abgeschirmt werden." (Kopie Post weiter vorne)

Rein analytisch/logisch betracht haben mich die Worte "und" und "tatsächlich" auf die Idee gebracht, ob es nicht einfach ausreicht regelmäßig seinen Schlüssel mal draußen stecken zu lassen. Dann wäre ein aushängen der Tür unnötig.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Ich äussere in meinen Beiträgen grundsätzlich meine persönliche Meinung. Diese stellen keine Rechtsberatung dar.

w
  • Beiträge: 24
Re: Wehren mit Schrödingers Katze
#27: 09. Februar 2014, 20:28
Im Prinzip hast du recht. Es genügt zum Beispiel auch das Schloss rauszubauen, dann zieht es nicht so ;). Ich wurde übrigens inzwischen Zwangsangemeldet und warte auf den Beitragsbescheid. In meinem Widerspruch werde ich noch einen Schritt weiter gehen, dass lasse ich aber einfach geheim. Die Gegenseite liest hier sicher mit und es soll sie hart treffen. Da rückdatiert wurde, werde ich diese Sache hier trotzdem reinhauen. Bin auf das Äußerste gespannt und berichte bei echten Neuigkeiten.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 3.234
Re: Wehren mit Schrödingers Katze
#28: 09. Februar 2014, 21:05
Eine ähnliche Idee habe ich auch schon mal gehabt, wenn die alles mögliche im Rahmen der Gesetze machen, ist es sicherlich erlaubt, das Gesetz auch mal zu seinen Gunsten zu verwenden (Wohnung war wegen Renovierung nicht anmeldepflichtig):

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8127.msg58753.html#msg58753


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Re: Wehren mit Schrödingers Katze
#29: 09. Februar 2014, 22:16
In meinem Widerspruch werde ich noch einen Schritt weiter gehen, dass lasse ich aber einfach geheim. Die Gegenseite liest hier sicher mit und es soll sie hart treffen. Da rückdatiert wurde, werde ich diese Sache hier trotzdem reinhauen. Bin auf das Äußerste gespannt und berichte bei echten Neuigkeiten.

Es werden manchmal Widersprüche von den Anstalten nicht beschieden. Das könnte dann auch ein Hinweis, darauf sein, dass sie in Schwierigkeiten stecken  ;D

Wenn Deine Taktik sie aus den Takt bringen sollte,
wäre es sicher nicht verkehrt, uns dann rechtzeitig mitwirken zu lassen.
Wir können Widersprüche / Klagebegründungen, die sie fertig machen, immer gut gebrauchen.

Markus


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben