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Was bisher geschah.....

Begonnen von ti, 23. Juni 2013, 17:46

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jetzt_reicht_es

#195
Zitat von: Sophia.Orthoi am 03. Dezember 2013, 08:39
... das Gericht könnte das Verfahren für eine Zeit aussetzen, bis alles klar ist.

Genauso ist es!
Dies kann man auch in der Begründung mit beantragen: "Da aus verschiedenen Gründen [Zitat / Link] erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des RF Beitrags besteht und zahlreiche Gutachten hierzu existieren [Zitat / Link], wird hiermit beantragt auf Ausgang der Verfahren [[Zitat / Link] vor Bay Verf. Gericht und [Zitat / Link] vor BverfG] zu warten" oder ähnliche Formulierung.

Trotzdem muss man sich schon die Frage (auch seitens des Richters) gefallen lassen warum man es auf der einen Seite eilig hatte und eine Untätigkeitsklage durchgeführt hat und auf der anderen Seite nun wieder auf die Bremse tretten möchte.

Als erwachsener Mensch und mündiger Bürger sollte jeder sich selbst klar machen was man selbst will. Die Begründung: man hat mir gesagt ich soll eine Untätigkeitsklage einreichen und ich habe es gemacht ohne über die Konsequenzen nachzudenken ist höchst fraglich!

Ein Wort noch zu deine RSV. Ich selbst habe mehrmals aus anderen Gründen eine Ablehnung von der RSV bekommen.
Im Grunde gibt es 3 Wege sich dagegen zu wehren:
1) Man verklagt die RSV auf Zahlung der Leistung; downside Risiko: man könnte verlieren und bleibt auf diese Kosten sitzen; jedoch sind die Kosten hierfür gering!
2) man macht einen Stichtenentscheid (oder so ähnlich); das bieten nur einige RSV an (muss in den Verträgen geschaut werden); hierbei schreibt ein RA eine Begründung warum die Klage doch erfolgreich ist. Lehnt die Versicherung das trotzdem ab, so kann man sie nach 1) wieder verklagen; dieser Weg könnte auch kosten produzieren, die man in einem Worst Case bezahlen muss
3) Man beschwert sich bei dem sogenannten Ombudsmann: Der Vorteil dieses Verfahrens ist, dass es völlig kostenlos ist. Es sei denn man missbraucht es offensichtlich (keine Sorge; das ist nur eine 08/15 Klausel gegen Spinner und Misbrauch; jedenfalls ist mir kein Fall bekannt wo man das gezogen hat!); dieses Verfahren läuft wie folgt: Man beantrage schriftlich die Leistung auf Rechtschutz bei der RSV (Rechtschutz Anmeldung); Der Versicherer wird sich nach einiger Zeit schriftlich äußern. In der Regel mit einer fadenscheinigen Erklärung (z.B. Keine Erfolgsaussichten usw. oder nicht so lange versichert (also Ereignis vor dem Versicherungsbeginn; oder dieser Fall ist bei uns nicht versichert!). Den Antrag und die Antwort (ablehnung) schickt man am besten eingescannt und per Email an dem Ombudsmann und beantragt, dass die Vrsicherung zur Leitung verpflichtet werden soll. Der Ombudsmann ist ein (in der Regel) unabhängiger Mensch dessen Urteil in den meisten Fällen für die Versicherung bindend ist aber nicht für den Versicherten! Das heißt durch Obudamannverfahren riskiert man nichts (außer ein wenig Zeit)! Ich selbst habe immer, wenn ich mich an dem Ombudamann gewandt habe, Erfolg gehabt! In der Regel lenkt die Versicherung selbst nach ein Paar Wochen ein und gewährt Rechtsschutz! Auf keinen Fall soll man sich wegen ein Telefonat geschlagen geben!

Viel Erfolg!

yvonne

Zitat von: jetzt_reicht_es am 10. Dezember 2013, 09:54


Ein Wort noch zu deine RSV. Ich selbst habe mehrmals aus anderen Gründen eine Ablehnung von der RSV bekommen.
Im Grunde gibt es 3 Wege sich dagegen zu wehren:
1) Man verklagt die RSV auf Zahlung der Leistung; downside Risiko: man könnte verlieren und bleibt auf diese Kosten sitzen; jedoch sind die Kosten hierfür gering!
2) man macht einen Stichtenentscheid (oder so ähnlich); das bieten nur einige RSV an (muss in den Verträgen geschaut werden); hierbei schreibt ein RA eine Begründung warum die Klage doch erfolgreich ist. Lehnt die Versicherung das trotzdem ab, so kann man sie nach 1) wieder verklagen; dieser Weg könnte auch kosten produzieren, die man in einem Worst Case bezahlen muss
3) Man beschwert sich bei dem sogenannten Ombudsmann: Der Vorteil dieses Verfahrens ist, dass es völlig kostenlos ist. Es sei denn man missbraucht es offensichtlich (keine Sorge; das ist nur eine 08/15 Klausel gegen Spinner und Misbrauch; jedenfalls ist mir kein Fall bekannt wo man das gezogen hat!); dieses Verfahren läuft wie folgt: Man beantrage schriftlich die Leistung auf Rechtschutz bei der RSV (Rechtschutz Anmeldung); Der Versicherer wird sich nach einiger Zeit schriftlich äußern. In der Regel mit einer fadenscheinigen Erklärung (z.B. Keine Erfolgsaussichten usw. oder nicht so lange versichert (also Ereignis vor dem Versicherungsbeginn; oder dieser Fall ist bei uns nicht versichert!). Den Antrag und die Antwort (ablehnung) schickt man am besten eingescannt und per Email an dem Ombudsmann und beantragt, dass die Vrsicherung zur Leitung verpflichtet werden soll. Der Ombudsmann ist ein (in der Regel) unabhängiger Mensch dessen Urteil in den meisten Fällen für die Versicherung bindend ist aber nicht für den Versicherten! Das heißt durch Obudamannverfahren riskiert man nichts (außer ein wenig Zeit)! Ich selbst habe immer, wenn ich mich an dem Ombudamann gewandt habe, Erfolg gehabt! In der Regel lenkt die Versicherung selbst nach ein Paar Wochen ein und gewährt Rechtsschutz! Auf keinen Fall soll man sich wegen ein Telefonat geschlagen geben!

Viel Erfolg!

Hallo ;)

Könntest du mir das mal genauer erklären,wo und wer ist der Ombudsmann?Woher bekomme ich raus wer das ist?
Gerne auch per PN,Danke

Lg
Yvonne

Noch_ein_GEZappter

Zitat von: yvonne am 10. Dezember 2013, 17:13

Hallo ;)

Könntest du mir das mal genauer erklären,wo und wer ist der Ombudsmann?Woher bekomme ich raus wer das ist?


Hallo Yvonne,

ich nehme an er meint http://www.versicherungsombudsmann.de

Wenn Du google nach "versicherung ombudsmann" befragst bekommst Du auch noch ein paar Artikel aus verschiedenen Presseorganen, die erklären was bzw. wer das ist.


jetzt_reicht_es

Zitat von: Noch_ein_GEZappter am 11. Dezember 2013, 18:11
Zitat von: yvonne am 10. Dezember 2013, 17:13

Hallo ;)

Könntest du mir das mal genauer erklären,wo und wer ist der Ombudsmann?Woher bekomme ich raus wer das ist?


Hallo Yvonne,

ich nehme an er meint http://www.versicherungsombudsmann.de

Wenn Du google nach "versicherung ombudsmann" befragst bekommst Du auch noch ein paar Artikel aus verschiedenen Presseorganen, die erklären was bzw. wer das ist.

In dem Link steht eigentlich schon alles drin!
Wie gesagt: Leistung schriftlich anfordern, ggf. Ablehnungsschreiben an Ombudsmann senden und den Sachverhalt schildern! und auf seine Schreiben reagieren!
Läuft ähnlich wie ein Gerichtsverfahren, wobei bei mir persönlich das Versicherungsunternehmen es nie zu einer Entscheidung kommen ließ, d.h. hat immer vorher die Kostenzusage gemacht!

yvonne


ti

Hallo,

anbei meine Stellungnahme.

sin

Solide Ausarbeitung! Respekt, das als Laie!

Roggi

ZitatGetroffene Hunde bellen - 14 Seiten MDR-Klageabweisung und neue Beweise sind die Einwände nicht wirklich. Der MDR verweist auf ihre ,,Gefälligkeitsgutachten" und übersieht die Gegengutachten. Es wird immer wieder auf den Willen des Gesetzgebers verwiesen, aber muss der Wille des Gesetzgebers dann nicht auch im Gesetz stehen?
.
.Dazu passen auch die warmen Worte...
.
Ich wünsche allen Beteiligten frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Hallo Ti, der Einstieg ist zwar deiner Stimmung entsprechend, aber vor Gericht zählen nur Fakten. So wie diese Fakten beim MDR vermisst werden, sind es auch keine zielgerichteten Fakten, dass Hunde bellen. Durch Stilmittel kann die Aussage des Textes verfälscht werden. Da der Text auf Fakten beruht, die der MDR widerlegen soll, ist dieser Satz möglicherweise sinnvoller: "Der MDR vertritt nur seine subjektive Meinung und nennt keine Fakten, um die Vorwürfe zu entkräften..."

Klare Kante zeigen:
Zitat... muss der Wille des Gesetzgebers dann nicht auch im Gesetz stehen?
Nicht fragen, sondern Fakten schaffen, etwa in der Form:
"Wenn dermaßen in meine Grundrechte gegen das Grundgesetz eingegriffen wird, muss das im Gesetz begründet werden und der Wille des Gesetzgebers muss klar erkennbar sein!"

Respekt, an dieser Klagerwiderung wird der MDR zu knabbern haben  >:D

503

Zitat von: ti am 16. Dezember 2013, 17:51
Im Jahr 2011 lebten außerdem 16,3 Millionen Personen (40,4% aller Haushalte) in einem
Einpersonenhaushalt. Durch die neue Regelung müssen also beinahe die Hälfte aller Haushalte pro
Kopf deutlich mehr zahlen als alle anderen.
Dadurch ist eine Typisierung nicht gerechtfertigt, die
nur möglich ist, wenn die Härte nur eine kleine Anzahl von Personen trifft.

Entschuldigen Sie aber das ist so nicht ganz korrekt.

Das nennt sich Pauschalierung - Sonderfall der Typisierung bei Leistungen oder Belastungen. Festlegung von Durchschnittswerten bei Geldbeiträgen statt Ermittlung nach individuellen Verhältnissen. "Ein Beitrag für alle". 40% aller deutschen Haushalte sind Ein-Personen-Haushalte, sie müssen also einen vollen Beitrag bezahlen und sind somit schlechter gestellt als die restlichen 60%.

Typisierung - "über einen Kamm scheren". Dient zur Verwaltungsvereinfachung. "Laut statistischer Erhebungen besteht in nahezu 100% der beitragspflichtigen Wohnungen und Betriebsstätten die Möglichkeit zum Rundfunkempfang."

ZitatDenn der jenige, der nicht über ein Empfangsgerät verfügt, ist gerade nicht Mitglied der ,,Gruppe" der tatsächlichen oder potentiellen Rundfunknutzer und damit nicht Begünstigter eines Vorteils, der durch den Beitrag abgegolten werden soll. In diesen Fällen sind Leistung und Gegenleistung also nicht äquivalent, da die volle Beitragspflicht überhaupt keinem tatsächlichen oder potentiellen Vorteil aus der öffentlichen Leistung gegenübersteht. Wird dieser Vorteil allerdings gesetzlich vermutet, dann muss den betroffenen Beitragspflichtigen an dieser Stelle jedenfalls der Einwand möglich sein, dass die Rundfunkangebote nicht genutzt werden. Ist es für sie nicht möglich, den Nutzungsvorteil zu widerlegen und wird ihnen sozusagen vom Gesetzgeber jeglicher Einwand einer Nichtnutzung des Rundfunkangebots abgeschnitten, wird durch den Rundfunkbeitrag das Prinzip der Gegenseitigkeit verletzt. Die Unwiderlegbarkeit der Vermutung der Rundfunknutzung führt daher letztlich dazu, dass der Gesetzgeber die Grenze zulässiger Typisierung überschritten hat.

Die Vorteile aus einer vom Rundfunk bereitgestellten Infrastruktur können erst dann zur Rechtfertigung und Qualifizierung eines Beitrags herangezogen werden, wenn zunächst die Rundfunkteilnehmereigenschaft festgestellt ist. Durch den Gesetzgeber durchgeführte Typisierung ist nicht verfassungskonform, weil die Anforderungen an Nachweis der Nichtnutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fehlen.
Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
,,Wo allgemeine Abgaben geleistet werden müssen, ohne dass es dafür eine äquivalente Gegenleistung gibt, sind wir immer bei einer Steuer."
"Kenne deinen Feind und kenne dich selbst, und in hundert Schlachten wirst du nie in Gefahr geraten."

yvonne

Meine Klage wurde gestern vom VG angenommen und bestätigt und an meine Untätigkeitsklage drangehangen.

Wenn ihr mögt kann ich das schreiben hier hochladen, wenn Interesse besteht.Sind vlt. interessante Sachen dabei,da ich ana's Klageentwurf benutzt habe und das Gericht dazu Stellung nahm.
Muss mir das aber auch erst alles in Ruhe durchlesen,denn dazu kam ich noch net.

Sophia.Orthoi

#205
Zitat von: yvonne am 05. Januar 2014, 17:27
Meine Klage wurde gestern vom VG angenommen und bestätigt und an meine Untätigkeitsklage drangehangen.

Wenn ihr mögt kann ich das schreiben hier hochladen, wenn Interesse besteht.Sind vlt. interessante Sachen dabei,da ich ana's Klageentwurf benutzt habe und das Gericht dazu Stellung nahm.
Muss mir das aber auch erst alles in Ruhe durchlesen,denn dazu kam ich noch net.

Interessant wäre es zu wissen, wie es mit den Gerichtsgebühren ist: zweimal, oder nur einmal für beide Klagen.

Ich gratuliere Dir, dass Du so weiter machst.

Roggi

Hey Yvonne, da eine Klage gegen den örR höchst interessant ist, würde ich mich freuen alles darüber zu erfahren.  Es bereitet mir nähmlich so eine gewisse klitzekleine Freude, deren armselige Klageerwiderung mit Gegenschlagsargumenten auseinanderzupflücken.

yvonne

Hallo zusammen!

So,Schreiben vom VG ist unten im Anhang zu finden.

Jetzt hat Person Y mal eine Frage zu Absatz 1. --> Sollte dies einem Einzelrichter übergeben werden oder nicht.Dazu kann Stellung genommen werden steht da.Was meint ihr?

Absatz 2 liest sich so, als nochmal eine Gebühr fällig werden würde. Aber Rechnung der Oberjustizkasse ist noch nicht eingegangen.

Jetzt der alles entscheidene Absatz 3. Da wird geraten die Feststellungsklage einzustellen,da alle Fragen im Anfechtungsverfahren behandelt und beantwortet werden.
Wie seht ihr das,soll Person Y mit Ihrer Einverständniss die Feststellungsklage einstellen lassen???

LG

yvonne

Naja habe mich dazu entschlossen nur noch per BM Infos zu geben.Falls Fragen bestehen gerne per BM. Diese Angebot gilt besonders für Sophia und Roggi,und die jenigen die mir weitergeholfen haben.

Aber wenn ich mir die letzte Zeit immer wieder die tausenden neuen Thread ansehe,die immer wieder eine Wiederholung der Fragen sind,kann ich nur den Kopf schütteln.

Da wird gepostet und geholfen wo es geht,obwohl man nur die Suchfunktion tätigen müsste.Aber Leute die mitten in einer Klage stecken,da kommt nix.

Von daher wünsche ich jeden viel Glück in seiner Strategie,bin raus aus dem Forum.

LG

Helmut Enz

Zitat von: yvonne am 09. Januar 2014, 13:03
....Aber Leute die mitten in einer Klage stecken,da kommt nix.

LG

Ich habe eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe laufen.
Vom Gericht habe ich noch keine Rechnung und auch keinen Termin für die mündliche Verhandlung.

Im Gegensatz zu den ÖRR bringe ich nur Nachrichten, wenn es auch etwas Neues zu berichten gibt.
Friedrich Schiller:
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.