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Autor Thema: Was bisher geschah.....  (Gelesen 113218 mal)

y
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Re: Was bisher geschah.....
#150: 01. Dezember 2013, 10:42
Teil 2 kommt noch, kann leider im moment keine weiteren hochladen wieso auch immer  :o


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sin

Re: Was bisher geschah.....
#151: 01. Dezember 2013, 12:06
Person Y könnte jetzt eine Erledigterklärung abgeben, da der Widerspruchsbescheid ja da ist. Der Beklagte hat sich dieser ja angeschlossen. Über die Kosten würde das Gericht entscheiden und da eine Wartefrist von 3 Monaten MEHR als genug ist und der Widerspruchsbescheid nur aus Textbausteinen besteht sollten die die Kosten tragen.



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y
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Re: Was bisher geschah.....
#152: 01. Dezember 2013, 12:25
So hier von Y eine vorerst provisorisch gefertigte Erledigungserklärung. Was würdet ihr noch verbessern?Formulierungen so ok?


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Re: Was bisher geschah.....
#153: 01. Dezember 2013, 12:56
Vielen Dank an Person Y für den Einsatz mit der Klage.
Das ist doch eine berechtigte Untätigkeitsklage. Da muss auch der zurecht Beklagte WDR die Kosten bezahlen.

Bei der Untätigkeitsklage von Olaf Kretschmann gegen den RBB haben die sich gleich bereit erklärt, die Kosten zu bezahlen.
( http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/11/aufforderung-zur-stellungnahme-ob-der.html )

Das Gericht muss dem WDR die Kosten aufdrücken, weil die die Untätigkeitsklage durch die Nichtbeantwortung des Widerspruchs erst provoziert haben.
(Der WDR versucht es ja nur, um die Kosten herumzukommen, sind aber die nicht im Recht, ganz sicher.)

Person Y ist doch da im Recht.
Wenn Person M mit dem Widerspruch auch so hingehalten würde, würde sie auch so eine Klage einreichen. Das ist doch ein gutes Druckmittel gegen die Anstalt  >:D

Markus


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Re: Was bisher geschah.....
#154: 01. Dezember 2013, 14:08
Da es noch vor Gericht geklärt werden muss, ob der RBStV gegen das GG verstösst, fände ich es besser, wenn das dementsprechend formuliert wird, schließlich will niemand irgendwen vorverurteilen:
Zitat
da der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wie im Widerspruch ausgeführt grundgesetzwidrig ist.
Diese Formulierung ist etwas sicherer:
Da Person A den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wie im Widerspruch ausgeführt für grundgesetzwidrig hält...

oder etwas ausführlicher:
da der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, wie im Widerspruch ausgeführt, ( meine) ( von Person A )  persönlichen Grundrechte nach Artikel 1, 2, 3, 4, 5 und 136 Grundgesetz missachtet...



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Re: Was bisher geschah.....
#155: 01. Dezember 2013, 14:19
Nur eine Frage am Rande:  was hat der Artikel 136 des GG mit dem RfBStV zu tun?

LG in die Runde!


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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit.   Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden.
(Rosa Luxemburg)

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Re: Was bisher geschah.....
#156: 01. Dezember 2013, 14:31
@Roggi und unGEZahlt

Eure Anmerkung wird in die finale Version mit eingearbeitet


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Re: Was bisher geschah.....
#157: 01. Dezember 2013, 16:34
Person Y könnte jetzt eine Erledigterklärung abgeben, da der Widerspruchsbescheid ja da ist.

Das wär eine Anerkennung des Wiedrspruchs- und damit des Beitragsbescheids.


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Re: Was bisher geschah.....
#158: 01. Dezember 2013, 16:48
Person Y könnte jetzt eine Erledigterklärung abgeben, da der Widerspruchsbescheid ja da ist.

Das wär eine Anerkennung des Wiedrspruchs- und damit des Beitragsbescheids.

Genau. Sie sollte es nicht tun. Aber sollte sie die Aufhebung des Bescheids und Widerspruchsbescheids beantragen, oder geht es automatisch weiter?



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Re: Was bisher geschah.....
#159: 01. Dezember 2013, 17:08
Aber sollte sie die Aufhebung des Bescheids und Widerspruchsbescheids beantragen, oder geht es automatisch weiter?

Kommt drauf an, was in der ursprünglichen Klage drin war. Formal ist die Untätigkeitsklage in dem Fall eine Anfechtungsklage, wo das ohnehin schon geschehn sein sollte. Ansonsten sollte es möglichst bald unter Bezug auf den erfolgten Wiederspruchsbescheid nachgeschoben werden. Und auf die unverschämten Anträge des WDR sollte natürlich auch eingegangen werden.


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Re: Was bisher geschah.....
#160: 01. Dezember 2013, 17:31
Nur eine Frage am Rande:  was hat der Artikel 136 des GG mit dem RfBStV zu tun?

LG in die Runde!

Das hier habe ich unter Anderem in meinem Widerspruch angeführt, ich habe noch keine Antwort darauf:

Verstoß gegen Artikel 4 Grundgesetz

GG Artikel 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Verstoß gegen Artikel 136 Grundgesetz

GG Art. 136
(1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.
(2) Der Genuss bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte sowie die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis.
(3) Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur soweit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert.
(4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.


Der Rundfunkbeitrag verletzt meine Religionsfreiheit.

Aus religiöser Überzeugung weigere ich mich, religiösen Gemeinschaften eine Sendeplattform in Form von übertragenen Gottesdiensten, Predigten, bspw. das „Wort zum Sonntag“, zu finanzieren. Des Weiteren gehören zum Öffentlich-rechtlichen Rundfunk Gesellschaften wie Tellux, Mehrheitsgesellschafter der TELLUX Beteiligungsgesellschaft sind neun katholische Bistümer. Die programmlichen Aktivitäten erstrecken sich vom Kinofilm bis zum TV-Mehrteiler, von der Serie bis zu Dokumentationen, von Kinderprogrammen bis hin zu Magazin-Zulieferungen.
Ich könnte noch weiter ins Detail gehen, aber Ihnen ist Tellux sicherlich bestens bekannt.
Mir ist auch bekannt, dass der WDR Pächter bei der Kirche ist. Wie sehr die örR mit der Kirche verbunden sind, möchte ich nicht noch weiter ausführen.
Wer also, wie ich, aus religiöser Überzeugung den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ablehnt, wird dennoch durch den Rundfunkbeitrag gezwungen, religiöse Einrichtungen mit zu finanzieren. Da ich nicht an solchen Veranstaltungen teilnehmen will, bin ich auch nicht bereit, meine Arbeitskraft und daraus resultierendem Geld an diesen Veranstaltungen teilnehmen zu lassen. Das verletzt meine Religionsfreiheit aus Art. 4 GG. und Artikel 136(4) GG.

Ebenso werden meine weltanschaulichen Bekenntnisse durch den Öffentlich-rechtlichen Rundfunk missachtet, ich kann deren politische Meinung weder teilen noch vertreten und will nicht gezwungen werden, die Verbreitung dieser politischen Meinung zu finanzieren. Ich sehe meine Freiheit nach Art.4(1) GG. und Artikel 136(4) Grundgesetz verletzt.
Im derzeitig gültigen 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist kein Paragraph enthalten, um diese Grundrechte außer Kraft zu setzen.


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Re: Was bisher geschah.....
#161: 01. Dezember 2013, 17:46
@ xrw

Das heisst wenn Y eine Erledigungserklärung abgibt, dann die Klage gegen den Beitragsbescheid verwirkt ist und somit die Verpflichtung eingegangen wird die Rundfunkgebühr zu zahlen?
Dachte das eine Erledigungserklärung eine Beendigung der Untätigkeitsklage wäre und somit nichts mit der Anfechtungklage gegen den Gebührenbescheid zu tun hätte.

Langsam ist Person verwirrt  ::) ::) :o

also wenn ich den Link hier verfolge unter 4.2 Untätigkeitsklage,wird die weiter als Anfechtungklage geführt.
http://www.erwin-ruff.de/erschlbeitrag_widerspruchsverfahren.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Dezember 2013, 17:56 von yvonne«

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Re: Was bisher geschah.....
#162: 01. Dezember 2013, 17:49
das mit der Religionsfreiheit und der staatlichen Pflicht sich religiös neutral zu verhalten ist schön und gut!
Es bringt aber nichts! Es ist auch in anderen Fragen anerkannt, dass die Religionsgemeinschaften ein bedeutender Bestandteil
der Gesellschaft sind. Die einen interresieren sich für Sport und die anderen für Religion. Es verstieße gegen Art. 3 I GG die Religion gesondert zu behandeln.
Das bedeutet: wenn Sport übertragen wird dann auch Religion. (Ist in anderen Bereichen auch so, auf Wunsch suche ich ihnen die betreffende Literatur raus!)
Zudem zwingt sie niemand sich die Inhalte anzuschauen z.B. Gottesdienstübertragung. Ich stehe den Kirchen kritisch gegenüber aber es gibt wenn nur einen Kritikpunkt:

Es sind nur die evangelische, die katholische Kirche und Vertreter der Juden im Rundfunkbeirat. Hier könnte man anführen, dass die Moslems benachteiligt werden. Auch ein Atheist bzw. Agnostiker
hat eventuell ein Anrecht darauf, von allen gleichsam beeinflusst zu werden bzw. sie vertreten zu sehen. Ansonsten besteht hier kein Problem!



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Re: Was bisher geschah.....
#163: 01. Dezember 2013, 17:57
Stellungnahme für das Verwaltungsgericht zum Abschluss der Untätigkeitsklage (28.11.2013) --> http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
„Wo allgemeine Abgaben geleistet werden müssen, ohne dass es dafür eine äquivalente Gegenleistung gibt, sind wir immer bei einer Steuer.“
“Kenne deinen Feind und kenne dich selbst, und in hundert Schlachten wirst du nie in Gefahr geraten.“

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Re: Was bisher geschah.....
#164: 01. Dezember 2013, 18:09
Stellungnahme für das Verwaltungsgericht zum Abschluss der Untätigkeitsklage (28.11.2013) --> http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/

Nein!!!!!!

Was Kretchmann macht ist Unsinn! Und zwar vom Anfang an. Seine Widersprüche per Email und nicht schriftlich mit Unterschrift, seine Wichtigtuerei im Blog, seine Erklärung über Erledigung.

Ich habe da kommentiert, hier kommentiert.

Eventuell ist notwendig, die Aufhebung der Bescheide zu beantragen, eventuell braucht man überhaupt nichts zu machen. Vielleicht weiß es hier jemand.



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