Dein Thema paßt nicht in diese Rubrik!
Muss ich das wirklich beglaubigen lassen?
Ja, das steht, glaube ich, sogar im Rundfunkgebührenstaatsvertrag.
Ich sehe nämlich nicht ein die 5€ zu zahlen, nur damit meine Befreiung (die ja rechtmäßig ist) bei denen akzeptiert wird.
Verständlich. Du wirst noch mehr nicht einsehen, nämlich daß die Befeiung erst ab dem dem Antragsmonat folgenden Monat gilt. Mein Tip: Spare Dir dieses schikanöse Procedere, die Anmeldung natürlich auch! Du bist nämlich nicht verpflichtet, auf dieses Schreiben zu antworten, auch wenn dort der Gegensatz gelogen wird.
Schließlich können sie auch selbst beim Amt anfragen und es sich bestätigen lassen...
Könnten die, aber das wäre ja zu bürgerfreundlich (und es ist, s.o., in diesem Falle auch nicht gesetzeskonform). Es geht doch genau um diese Schikane, Leute zu gängeln und zu drangsalieren, damit die die Lust und Nerven verlieren, um sie dann ordentlich abzocken zu können.