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Autor Thema: Alternative, erst abwarten oder mich widersprechen oder ...  (Gelesen 2186 mal)

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  • Beiträge: 2
Moin Leute,

in einem völlig hypothetischen Fall hat Person A ein zweites Schreiben bekommen, in dem sie aufgefordert wird, einen Antwortbogen auszufüllen.
Diese Person muss folgende Angaben angeben, ob sie zahlt oder eine/n Mitbewohner/in bereits gezahlt hat?

Zwar hat diese Person noch keine Mahnung oder Zahlungsaufforderung bekommen. Welche Alternative hat diese Person nun, erst mal auf Schreiben nach Gebührzahlung zu warten und dann sich zu widersprechen oder wäre es besser sich jetzt auf das Schreiben (s.o. Antwortbogen) zu widersprechen?!

Ober habt ihr eine bessere Alternative?!

Übrigens diese Person will nicht der Gebührzahlung nachkommen.



Schöne Grüße,
Q


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Juni 2013, 20:53 von René«

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  • Beiträge: 24
Vielleicht ist der Fall mit diesem: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6039.0.html und den dargestellten Handlungsoptionen identisch oder ähnlich.


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