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Autor Thema: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?  (Gelesen 109530 mal)

Sun

  • Beiträge: 86
Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?
Autor: 21. Juni 2013, 19:51
Hallo,

ich habe heute auf Facebook einen hochinteressanten Eintrag gefunden.
Er stammt von jemandem mit dem Namen "Stefan Flienert" ..


Zitat
Hallo,

zu meinen Kunden gehören u.a. ein paar Gerichtsvollzieher (GV), für die ich Software warte.
Gestern war ich bei einem vor Ort und habe mit dem über den GEZ Murks gequasselt.
Die Aussage des GVs hat mich ziemlich überrascht.

Er sagte:
Ein GV, zumindest er uns seine engeren Kollegen, werden nie einem Pfändungsauftrag des Beitragsservices nachkommen.
Grund: Der Sinn und Zweck eines GV ist eine Angelegenheit mit eine Pfändung zu einem Ende zu bringen.

Zahlt jemand z.B. seine Handyrechnung nicht, so wird gepfändet. Nachdem das Geld beigetrieben wurde, ist die Angelegenheit beendet, zumal der Anbieter dann den Vertrag sowiso schon gekündigt hat.

Beim Beitragsservice ist das anders:
Der Betroffene kann die Angelegenheit gar nicht beenden, somit würde der GV dazu verpflichtet werden, im schlimmsten Fall jeden Monat die Beiträge dort "abzuholen". Das würde dem Sinn und Zweck eines GVs widersprechen.
Selbst wenn der Betroffene in Privatinsolvenz gehen würde, liefen die Beiträge weiter, was nicht geht.

Auch das Auferlegen einer Ordnungswidrigkeitsstrafe ist unzulässig. Dazu sind nur öffentliche Organe berechtigt und der Beitragsservice ist kein öffentliches Organ.
Natürlich können sie Mahngebühren nehmen und es u.U. über ein Inkasso Büro versuchen, aber auch beim Inkasso Büro stehen die Chancen schlecht, denn hier beisst sich deren System in den eigenen Schwanz: ein Inkasso Büro hat keinerlei Befugnis.
Die können ein paar Schreiben aufsetzen und zum "Zahlen auffordern", mehr nicht.

Zahlt der Schuldner nicht, so kann das Inkasso Büro einen Mahnbescheid (MB) erwirken. Nicht aber beim Beitragsservice, da der ja angeblich aus öffentlicher Hand kommt. (Öffentliche Institutionen pfänden direkt ohne MB.
Sollte also ein Mahnbescheid in Sachen Beitragsservice auftauchen, so ist das der Beweis, dass es eine stink normale Firma ist.
Ist dieser Beweis erbracht, so kann man als "Kunde" deren Leistung abbestellen!
Hat jemand bereits einen Mahnbescheid erhalten?

Er und sein Kollege haben mir gegenüber den Beitragsservice als sittenwidrig bezeichnet und bestätigt, dass sie selbst auch nicht zahlen.

Ich glaube immer mehr, daß es die ÖR in dieser Form bald nicht mehr geben wird.


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Uwe

  • Moderator
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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de
Schöne Nachrichten zum Wochenende!  ;D
Danke für diesen tollen Bericht!  >:D


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H
  • Beiträge: 45
ist doch meine Rede...je mehr Einzelfälle zu bearbeiten sind desto langsamer rotiert dieses Getriebe bis es irgendwann komplett steht...man muss es dann aber auch komplett durchziehen und alle Register ziehen die einem einfallen um die ganzen Hilfsrädchen ebenfalls effektiv zu blockieren die einem dann evtl. an die Wäsche wollen


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m
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Ich habe mir meinerseits schon Hilfe durch Anwalt geholt. Einfach, weil ich mich nicht traue, allein gegen den Beitragsservice anzugehen. Ja, es ist ein irgendwie beruhigender Beitrag!


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h
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Das mag ja schön und gut sein, ich will hier auch keine Angst verbreiten.. allerdings finden sich im Netz diverse Fälle, wo die GEZ einfach von der jeweiligen Stadtkasse das Konto des Betreffenden hat pfänden lassen.. Ohne GV, ohne Klage oder der gleichen..
Nur mal so als Denkanstoß... "die" setzen sich gern über geltendes Recht hinweg...


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B

Bernd

Recht haben und es auch bekommen sind leider zwei ganz unterschiedliche Dinge. Es gibt genügend Gerichtsurteile bei denen man sich nur noch an den Kopf fassen kann und man fragt sich wie es in einer Demokratie nur dazu kommen kann.

Das Theater wird nach den Wahlen erst richtig losgehen, denn dann sind unsere möchtegern Volksvertreter bereits gewählt und alles ist dennen dann schnuppe.


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p
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Das mag ja schön und gut sein, ich will hier auch keine Angst verbreiten.. allerdings finden sich im Netz diverse Fälle, wo die GEZ einfach von der jeweiligen Stadtkasse das Konto des Betreffenden hat pfänden lassen.. Ohne GV, ohne Klage oder der gleichen..
Nur mal so als Denkanstoß... "die" setzen sich gern über geltendes Recht hinweg...

Woher war das Konto bekannt? Na gut jeder zahlt mal Wasser etc...

Guter Beitrag wenn das nur stimmt, ist das ein frei Schein für alles Bürger.


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Gut möglich, dass die Zwangsrundfunkler den Ball flach halten, bis die Wahlen vorbei sind.
Wieder mal ein Beweis, wie "staatsfern" ARD, ZDF & Co sind!
Ich wundere mich, dass ich noch nichts von BAZ (ehem. GEZ) gehört habe.

Wichtig wäre auch zu wissen, wie man sich verhält, wenn der Gerichtsvollzieher klingelt,
und ob die wirklich ans Bankkonto können.


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r
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Gut möglich, dass die Zwangsrundfunkler den Ball flach halten, bis die Wahlen vorbei sind.
Wieder mal ein Beweis, wie "staatsfern" ARD, ZDF & Co sind!
Ich wundere mich, dass ich noch nichts von BAZ (ehem. GEZ) gehört habe.

Wichtig wäre auch zu wissen, wie man sich verhält, wenn der Gerichtsvollzieher klingelt,
und ob die wirklich ans Bankkonto können.

Können tut er ohne richterlichen Beschluss nichts, rein gar nichts.
Üblicherweise meldet er sich vorher.

Mach ihm unmissverständlich bewusst, das er dir:

- seinen Amtsausweis vorlegen soll
- er einen richterlich unterschriebene Vollstreckungsbescheid vorlegen soll
- er mir einen von mir signierten Vertrag vorlegen soll den ich mit der GEZ / Beitragsservice geschlossen habe.
- er dir seine Amtswalternummer reichen soll (kein Schreibfehler, das heißt wirklich so.

Wenn du ihm diese Fragen vorher unmissverständlich übermittelst, wird dich kein GV besuchen.


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J
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Gut möglich, dass die Zwangsrundfunkler den Ball flach halten, bis die Wahlen vorbei sind.
Wieder mal ein Beweis, wie "staatsfern" ARD, ZDF & Co sind!
Ich wundere mich, dass ich noch nichts von BAZ (ehem. GEZ) gehört habe.

Wichtig wäre auch zu wissen, wie man sich verhält, wenn der Gerichtsvollzieher klingelt,
und ob die wirklich ans Bankkonto können.

Können tut er ohne richterlichen Beschluss nichts, rein gar nichts.
Üblicherweise meldet er sich vorher.

Mach ihm unmissverständlich bewusst, das er dir:

- seinen Amtsausweis vorlegen soll
- er einen richterlich unterschriebene Vollstreckungsbescheid vorlegen soll
- er mir einen von mir signierten Vertrag vorlegen soll den ich mit der GEZ / Beitragsservice geschlossen habe.
- er dir seine Amtswalternummer reichen soll (kein Schreibfehler, das heißt wirklich so.

Wenn du ihm diese Fragen vorher unmissverständlich übermittelst, wird dich kein GV besuchen.

Wenn ein richterlicher Beschluss vorhanden ist dann ist es ja schon beschlossen. Ich glaube nicht dass dann noch ein Vertrag zwischen dir und GEZ vorgezeigt werden muss. Leider. :(


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xrw

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Das Problem ist bloß, dass für sowas garnicht unbedingt Gerichtsvollzieher zuständig sind, sondern teils die kommunalen Vollstreckungsknechte oder so. Hängt vom Bundesland ab; grundsätzlich könnten auch die Anstalten selber dazu berechtigt sein. Z.B. explizit geregelt in Sachsen-Anhalt.

Das mag ja schön und gut sein, ich will hier auch keine Angst verbreiten.. allerdings finden sich im Netz diverse Fälle, wo die GEZ einfach von der jeweiligen Stadtkasse das Konto des Betreffenden hat pfänden lassen.. Ohne GV, ohne Klage oder der gleichen..
Nur mal so als Denkanstoß... "die" setzen sich gern über geltendes Recht hinweg...

Woher war das Konto bekannt?

In Bayern (also für mich) wär z.B. § 802l ZPO i.V.m. § 93b AO i.V.m. § 24c KredWG anwendbar (wegen Art. 26 i.V.m. Art. 27 VwZVG). Heißt also auf deutsch, dass sie bis 2015 warten müssen, bis die 500 € zusammen sind und sie sie potenziell einziehn lassen können (vorher werden sie von mir nichts bekommen, auch keine Reaktion in Form von Rücksendungen, Wiedersprüchen, Klagen oder sonstwas).

Selbst wenn vorher ein Gerichtsvollzieher aktiv wird (der BR braucht wohl für alles einen; jedenfalls steht er nicht in § 3 VwZVGDV und im Rundfunkgesetz steht auch nichts), wird ihn wohl das Gebot der Verhältnismäßigkeit daran hindern, mich gewaltsam zu verhaften, solang er irgendwann einfach pfänden kann (und freiwillig tu ich nichts). Falls er einen Offenbarungseid (neudeutsch Vermögensauskunft) fordert, ist halt der Nachteil, dass man dann im Schuldnerverzeichnis steht und bei Schufasachen Probleme kriegen kann. Aber das ist es mir wert.

Übrigens hab ich erst vor 3 Wochen den ersten Brief von der Neu-GEZ gekriegt; wird also noch geraume Zeit dauern, bis die Bettelbriefe allmählich nachdrücklicher werden. Mein Radio hab ich vor gut 15 Jahren gekündigt, nachdem es verreckt war (hat der BR ohne Beweis und Einschreiben auf Anhieb akzeptiert; bloß die Kündigung per E-Mail zuvor haben sie komplett ignoriert). Fernseher hab ich nie besessen, und ich lass mich auch nicht dazu zwintgen, diese manipulative Scheiße anzuschaun. Ob sie mich zum Zahlen zwingen können, werden wir sehn. Wichtig ist nur, dass sie insgesamt so viel Zwang brauchen, dass ihnen dabei das System irgendwann zusammenkracht (wobei sie damit den ganzen Rechtsstaat aufs Spiel setzen).


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p
  • Beiträge: 647
So habe ich auch ähnlich zu tun.
Werde freiwillig niemals bezahlen, sollen die doch alle 5 Jahre 500.- Euro mir klauen.

Es ist wirklich schade das wir nicht in Brasilien sind, da ist das Volk noch ein Volk und keine
mutierte Zombies.


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k
  • Beiträge: 720
  • Wir sind das Volk
Hallo xrw und Freunde,

für solche Dinge gibt es das Pfändungsschutzkonto und das Thema ist erledigt,nix 500 € weg.


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koppi1947

S
  • Beiträge: 2.177
Behörden helfen sich einander. Sie können das Zollamt anstatt des Gerichtsvollziehers schicken. Das wäre eine Bundesbehörde, ob das geht, ist wieder eine Frage.


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M
  • Beiträge: 32
Pfändungsschutzkonto und das Thema ist erledigt

Bei comdirect kostet allerdings Pfändungsschutzkonto €10,90 pro Monat.

http://www.comdirect.de/forum/fdo/ThreadDetailRH.do?categoryID=3&forumID=5&threadID=82232


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Juni 2013, 10:25 von München-Schwabing«

 
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