Angenommen Zwangsbeitragzahler A bekommt ein Schreiben in dem ihm Mittgeteilt wird, das Behörde B vom Einwohnermeldeamt mitgeteilt bekommen hat, das Zwangsbeitragzahler A in der Wohnung zu der, der Brief geschickt wird wohnt und Behörde B möchte jetzt wissen seid Wann Zwangsbeitragzahler A in dieser Wohnung wohnt und wird darauf hingewiesen das eine Kopie der Mietbescheinigung notwendig sei. Und auf die Frage innerhalb von 4 Wochen reagieren muss.
Zwangsbeitragzahler A reagiert jedoch nicht auf das 1. Schreiben da er es möglicherweise für Spam hält, und möglicherweise hat dieser, da er weder Fernsehn noch Radio nutzt, noch die Zeitung liest je etwas von den Gebühren die Behörde B vorgibt zu bekommen gehört hat und hat den Brief weg geschmissen. Nehmen wir mal an ein 2. Schreiben ist bisher auch nicht eingetroffen.
Angenommen jetzt sind die 4 Wochen Frist die Behörde B dem Zwangsbeitragzahler A gestellt hat zur Beantwortung der Frage, um, wie sollte Zwangsbeitragzahler A jetzt reagieren? Sollte dieser weitere Briefe die ggf. kommen könnten einfach weiterhin ignorieren oder ist es empfehlenswert der Forderung der Daten nach zu gehen? Ggf. könnte er ja bei Geldanforderungen wiedersprechen?
Angenommen Behörde B hat wirklich vom Einwohnermeldeamt die Anschrift und etc. bekommen, wieso sind dann genaue Daten wie Tag der Anmeldung in der Wohnung nicht bekannt? Muss Zwangsbeitragzahler A jetzt Preisgeben seid wann er in der Wohnung lebt oder könnte Zwangsbeitragzahler A im Falle das er auf das Schreiben reagieren muss, einfach auf diese Info keine Angabe machen? Falls Zwangsbeitragzahler A dies tut, was sollte er Behörde B dann genau dazu schreiben?
Angenommen Zwangsbeitragzahler A ist jetzt zudem Rechtsschutzversichert und möchte unter Vorbehalt (insofern die spätere Geldforderung überhaupt kommt) bezahlen aber zudem gegen Behörde B Klagen, ist dann davon auszugehen das die Rechtsschutzversicherung alle Klagekosten übernimmt oder Muss Zwangsbeitragzahler A für diese Kosten trotz Versicherung selber aufkommen?