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Autor Thema: Nicht Bei GEZ Angemeldet / Antwortbogen für Mitgliedschaft  (Gelesen 13068 mal)

J
  • Beiträge: 30
Ich hoffe dass das Thema im richtigen Bereich des Forums ist.  :)

Ein rein hypothetischer Fall:

- Person X war noch nie bei der GEZ angemeldet da X bei Familie wohnte
- Person X hat 1. eigene Wohnung seit 15.2.2013
- Person X wurde am 8.5.2013 von GEZ angeschrieben und um Auskunft gebeten:

Zitat
"Wir bitten Sie, zu prüfen: Zahlen Sie oder eine Mitbewohnerin bzw. ein Mitbewohner bereits den Rundfunkbeitrag für diese Wohnung - oder ist eine Anmeldung erforderlich?"

- Person X hat Frist von 4 Wochen abgewartet
- Person X wurde am 17.6.2013 erneut angeschrieben und um Auskunft gebeten:

Zitat
"Daher bitten wir Sie, nochmals zu prüfen: Zahlen Sie oder eine Mitbewohnerin bzw. ein Mitbewohner bereits den Rundfunkbeitrag für diese Wohnung - oder ist eine Anmeldung erforderlich?"

- desweiteren mit dem Hinweis:

Zitat
"Bitte bedenken Sie, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, uns Auskunft zu geben."

Wie soll Person X weiter vorgehen? Es geht hier noch nicht um irgendwelche Zahlungen, sondern lediglich um Auskunft über eine erforderliche Anmeldung. Noch wird nicht gemahnt, sondern nur um Antwort gebeten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Juni 2013, 21:04 von René«

S
  • Beiträge: 550
Sollte ein Mitbewohner zahlen ist es doch so dass man gar nicht auskunftspflichtig ist oder?


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o
  • Beiträge: 453
  • bislang 500€ der Zahlung verweigert
@SchwarzSurfer
Eine Auskunftspflicht gegenüber der Landesrundfunkanstalt besteht in diesem Fall in der Tat keine mehr.  :)

Wie soll Person X weiter vorgehen? Es geht hier noch nicht um irgendwelche Zahlungen, sondern lediglich um Auskunft über eine erforderliche Anmeldung. Noch wird nicht gemahnt, sondern nur um Antwort gebeten.

Hallo JeRicHoOL,

Für Person X ist es vor allem eine Entscheidung wichtig, möchte Sie klagen oder zahlen?


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Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

J
  • Beiträge: 30
@SchwarzSurfer
Eine Auskunftspflicht gegenüber der Landesrundfunkanstalt besteht in diesem Fall in der Tat keine mehr.  :)

Wie soll Person X weiter vorgehen? Es geht hier noch nicht um irgendwelche Zahlungen, sondern lediglich um Auskunft über eine erforderliche Anmeldung. Noch wird nicht gemahnt, sondern nur um Antwort gebeten.

Hallo JeRicHoOL,

Für Person X ist es vor allem eine Entscheidung wichtig, möchte Sie klagen oder zahlen?

Person X möchte klagen. Wie Person X erfahren hat wird nach dem 2. Brief, der vor wenigen Tagen eingetroffen ist (4 Wochen Frist), noch ein 3. Errinnerungsbrief folgen, allerdings ohne Frist. Also heißt es abwarten.


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S
  • Beiträge: 2.177
Wie soll Person X weiter vorgehen? Es geht hier noch nicht um irgendwelche Zahlungen, sondern lediglich um Auskunft über eine erforderliche Anmeldung. Noch wird nicht gemahnt, sondern nur um Antwort gebeten.

Das ist theoretisch eine sehr interessante Frage.

Ich persönlich will nicht nur zahlen, sondern auch keine Rechenschaft und Information einem Unternehmen geben zu müssen, mit dem ich nichts zu tun haben will.

Laut dem Gesetz heißt es nicht Anmeldung, sondern Anzeige. Muss man sich selbst und andere anzeigen? Bei der alten Regelung war man nicht verpflichtet, irgendeine Erklärung über Geräte zu geben, wenn man solche nicht hatte. Jetzt ist man auf einmal verpflichtet,  zu zahlen und zu denunzieren.

Die Propaganda wiederholt ununterbrochen: "eine Wohnung, ein Beitrag". Als wäre die Wohnung maßgebend. Wenn es um die Praxis geht, dann ist nicht die Wohnung, sondern die Bewohner Gesamtschuldner. Und bei der Befreiung und Ermäßigung spielt nicht mehr eine Rolle die Anzahl der Bewohner: er wird von den anderen Gesamtschuldnern getrennt und anders behandelt.

Ich würde keine Info über die Wohnung und ihre Bewohner geben und direkt einen formlosen Antrag auf Befreiung wegen Härtefall stellen. Das einzige, was dieses Gesetz retten könnte, wenn überhaupt, wäre eine sehr großzügige Befreiung wegen Härtefall, und selbst dann habe ich meine Zweifel: wegen des Zwangs, Information zu geben.

Strategisch sollte es also klug sein, diesen Antrag zu stellen, meine ich.


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J
  • Beiträge: 30
Also am 19.7.2013 hat Person X den 3. Brief erhalten. Person X wird jetzt noch bis zum 19.9. abwarten. Dann sind genau 2 Monate bzw. 8 Wochen vergangen. Einige Personen haben glaube nach ca. 10 Wochen den Beitragsbescheid bekommen deswegen will Person X noch die 2-3 Wochen abwarten um Zeit zu schinden.

Die Frage ist nun, muss Person X den Beitragsbescheid abwarten um Widerspruch gegen diesen einzulegen oder soll Person X in 2-3 Wochen Widerspruch gegen den Rundfunkbeitrag einlegen? Wie sollte hier weiter verfahren werden?


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T
  • Beiträge: 83
 Das Forum kann und darf keine Rechtsberatung ersetzen,insofern sind die folgenden Anregungen wirklich nur als Tipps zu verstehen. Der Gesetzgeber sieht seit 1.Januar 2013 die Pflicht für jeden Bürger sich beim Beitragsservice anzumelden. Zuwiderhandlungen können mit Ordnungsstrafe belegt werden. Inwieweit es auch getan wird, steht auf einem anderen Blatt. Man würde versuchen Feuer mit Öl zu löschen.

Es sind immerhin 2,5 Millionen "Neuteilnehmer" Bundesbürger betroffen. Dazu kommen noch

600 000 - 700 000 Bürger, die bisher nur Radio bezahlt haben. Insgesamt also ist von 3,2 Millionen Betroffenen auszugehen.Die Anmeldungsaufforderung ist also eigentlich fast als "freundlicher Service" zu werten. Eine Möglichkeit Widerspruch einzulegen gegen dieses Auskunftsersuchen - gibt es nicht!

Wenn Sie darauf nicht reagieren, besteht

a) die Möglichkeit das Sie zwangsangemeldet werden. Es wird Ihnen eine Teilnehmernummer zugeteilt  und eine Zahlungsaufforderung zugestellt.  (halte ich für am wahrscheinlichsten und werde auch so lange warten.

Aktuelle Information: Es gibt sogar drei Schreiben, die zur Anmeldung auffordern. Die Aufforderung sich anzumelden, ist , wie auch Zahlungsaufforderungen, reine Information, die getrost ignoriert werden kann

b) Ihnen wird nochmals die Aufforderung, sich anzumelden, zugeschickt.

c) sofortige Verhängung von Ordnungsstrafe halte ich für vernachlässigbar, (siehe oben)

Zurück zu a: Erhalt einer Zahlungsaufforderung:    auch auf Zahlungsaufforderungen gibt es keine Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Das ist im Verwaltungsrecht nämlich nicht vorgesehen. Nach Erhalt von Mahnungen, die immer deutlicher formuliert werden und eine Mahngebühr im einstelligen Prozentsatz enthalten, bekommt man einen Gebührenbescheid von der zuständigen Rundfunkanstalt (in Sachsen vom MDR) mit Rechtsbehelfsbelehrung. Gegen den kann dann innerhalb der angegebenen Frist, Widerspruch eingelegt werden. Die Angabe, das man den Rundfunkbeitrag pro Haushalt ablehnt, muss noch nicht so ausführlich begründet werden. Ob man religiöse Grunde, Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit oder der Höhe des Rundfunkbeitrags hat, spielt erst mal keine große Rolle.Nach weiteren 4 Wochen kommt die Antwort  mit der Ablehnung des Widerspruchs. Spätestens hier muss die Gebühr erst mal ab 1. Januar rückwirkend bezahlt werden. Das ist wiederum im Verwaltungsrecht so vorgesehen. Nach dem Ihrem Widerspruch nicht stattgegeben wurde, müssen Sie auf jeden Fall zahlen, Ansonsten darf gepfändet werden. Sie haben  allerdings auch die Möglichkeit innerhalb von 4 Wochen Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einzureichen. Die muss natürlich gut begründet werden, im Zweifelsfall vom Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beraten lassen.  Bis die Möglichkeit der Klage gegen den Gebührenbescheid gegeben ist, kann durchaus ein halbes Jahr verstreichen, es kann allerdings auch schneller gehen. Es kommt auf das Bearbeitungsvolumen Ihrer zuständigen Rundfunkanstalt an.
In der ersten Instanz besteht keine Rechtsanwaltspflicht, ab dem Oberverwaltungsgericht schon.
ALG II und Bafög Empfänger müssen - soweit sie freigestellt werden wollen, einen Antrag stellen. Übergangsweise ging es wohl bis März noch rückwirkend zum 1. Januar freigestellt zu werden, wie es jetzt aussieht, weiß ich allerdings nicht.
Wie Sie bemerkt haben, auch als ALGII / Bafög Empfänger ist man dann in der Kartei und kommt nicht wieder heraus.
Der Beitragsservice und Ihre zuständige Rundfunkanstalt werden erst mal versuchen, so viele wie möglich zum klaglosen Zahlen zu bewegen. Ein wenig auf Zeit zu spielen, kann allerdings nicht schaden. "Eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer länger als 6 Monate im Zahlungsrückstand ist...." Es ist ein neues Gesetz und mit erheblichen Unsicherheiten, sowohl für die betroffene Bevölkerung als auch jene, die dieses Gesetz durchsetzen sollen, verbunden. Einige Bürger in anderen Bundesländern haben da schon Vorlauf und bereits im Januar geklagt. Mit den ersten Urteilen ist so ab Oktober zu rechnen. Es ist immer abhängig vom Arbeitsvolumen der Gerichte und eine Beantragung der Aussetzung des Verfahrens mit Verweis auf andere laufende Verfahren von beiden Seiten möglich. Wie gesagt, recherchieren im Internet, gegebenen Falls vom Anwalt beraten lassen, wer sich zu unsicher ist.
Meine Erfahrungen beruhen auf der Klage gegen die Einführung der PC Rundfunkgebühr im Jahr 2007.
Klage gestartet 2008, mein Verfahren vor dem VG Dresden  war 2011. Als letzte Instanz entschied das Bundesverfassungsgericht   2012 in einem anderen Fall - das die Erhebung der Rundfunkgebühr auf PC 's zum 1. Januar 2007 Rechtens war! Für PC Nutzer: lieber die Tatsache verschweigen, wenn man vor 2013 einen PC genutzt hat, es könnte bloß Nachforderungen geben. Viel Zeit und Nerven sind gefragt, um dem undurchdachten Gesetz Paroli zu bieten. Druck auf die Entscheidungsträger in der Politik und in den Verwaltungsgremien des ö.r.Rundfunks auszuüben, führt auf lange Sicht betrachtet, zum Erfolg. Da jeder Einzelfall sehr individuell ist, haben Sie bitte Verständnis, das wir mangels Zeit, nicht auf jede Anfrage individuell präzise Antwort geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Kutschera


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P
  • Beiträge: 377
Man kann das Ganze auch als verfassungswidrig ansehen, dementsprechend erst einemal nicht reagieren und abwarten.
Dann wird sich der "Gegner" (ein solcher ist es ja) schon melden. In der Regel mit einer Zwangsameldung, den dann kommenden
Rechnungen und bei weiterer Nichtreaktion mit einem Gebührenbescheid.
Sollte vorweg ein Owi-Verfahren eingeleitet werden, was ich nicht glaube, da hier denen die Ressourcen fehlen" verkürzt
sich Ganze nur etwas.

Sobald die "Krake" ÖR die persönlichen Daten von Dir hat, bist DU in deren Sinne "getaggt", hast also ein Dollarzeichen auf
Deiner Stirn. Und genau diese "Dollars" wollen sie haben, nicht mehr und nicht weniger.

Deshalb ist es auch die allerbeste Variante für alle, die dort noch nicht bekannt sind, auch unbekannt zu bleiben, Owi-Drohung
hin oder her.

Dich kennen Sie nun und versuchen sich in Deiner Wade festzubeißen. Ich würde auf Zeit spielen, bis der echte Gebührenbe-
scheid eintritt. Alternativ kannst Du noch ein Ablenkungsmanöver starten und, natürlich unbeabsichtigt und unwissentlich, also
versehendlich, eine andere Person angeben, die ja schon zahlen muss. Es darf dann aber keine bewußte Falschangabe sein.
Du musst Dich wirklich geirrt haben.

Es läuft bei Bekanntheit der Daten, wenn wirklich gute Ablenkungsmanöver nicht greifen,  immer auf einen Showdown - Widerspruch
gegen den Bescheid bis zur Klage - oder ein Kuschen hinaus.

Peli


   
 
 

 



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