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Autor Thema: wie "umgehen" ? wenn man zusammenwohnt und eienr befreit ist ?  (Gelesen 2513 mal)

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björn


Erst einmal Hallo Zusammen und es freud mich, das sich so viele wehren !

Ich habe da mal eine Frage zu folgendem hypothetischen Szenario:

Nehmen wir mal an, zwei Menschen leben gemeinsam in einer Wohnungund sind dort gemeldet, allerdings nicht als bedarfsgemeinschaft.
Einer bezieht (aus gesundheitlichen gründen) harz 4 und die Lebensgefährtin noch alg1 (bis zur Berufstätigkeit).
Der Harz4-Empfänger könnte einen Antrag auf Befreiung stellen, allerdings wünscht der Beitragsservice dann, das die Lebensgefährtin zahlt.
nun interessiert mich in diesem hypothetischen Fall das weitere Vorgehen bzw welche Strategie sich am ehesten anbietet.

was geschieht, man sich gar nicht beim beitragservice meldet ?
beim einwohnermeldeamt ist ja nur die adresse hinterlegt, aber nicht auf welcher etage bzw in welcher wohnung und wer mit wem zusammenlebt ?

Könnte es vorteilhaft sein, wenn der Harz4-Empfänger sich anmelde, einen Antrag auf Befreiung stellt und seine Lebensgefährtin sich mit seiner Beitragsnummer bei denen meldet ?
würden die die Lebensgefährtin dann in Ruhe lassen oder würden die sie dann zur Zahlung auffordern/zwingen, da/obwohl der Hart-Empfänger ja eine Befreiung hat (und Hauptmieter ist). bzw müßte die sich dann überhaupt bei denen melden, wenn bereits eine Befreiung für die wohnung vorliegt ?

wenn unter vorbehalt gezahlt werden möchten, wie funktioniert das dann mit der Anmeldung und Beitragssnummer usw ?

Welche weiteren Möglichkeiten gibt es, das die Lebensgefährtin, in dieser Situation, den Beitrag nicht zahlen muß oder sich möglichst effektiv dagegen wehren kann ?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juni 2013, 14:55 von René«

 
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