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Autor Thema: wieder mal der Beitragsservice  (Gelesen 2880 mal)

P
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wieder mal der Beitragsservice
Autor: 17. Juni 2013, 21:40
Hallo Boykottierer

Folgender hypothetischer Sachverhalt:
Person A hat immer seine Gebühren für das Radio bezahlt (TV gab es nicht). Eines schönen Tages ist Person A mit seiner Lebensgefährtin zusammengezogen. Sie bezahlte auch schon immer die vollen Beiträge für Ihre Familie. Zwei Monate danach meldet sich Person A beim Beitragsservice ab.  Abmeldeformular bei der Bank ausgefüllt, auf Fax legen lassen und mit dem Durchschlag wieder nach Hause.  Leider ohne Sendebericht. Zu einem späteren Zeitpunkt stellt Person A fest, dass der Beitragsservice die Beträge weiter vom Konto einzieht, trotz Kündigung. Diese Beträge hat er wieder rückbuchen lassen.

Wieder 2 Monate später erhält er vom Beitragsservice eine Aufforderung zur Zahlung der Beiträge für den Zeitraum ab Rückbuchung bis zum aktuellen Datum. Bei einem Rückruf in der Zentrale des Beitragsservice erhielt er die Info, dass nie eine Abmeldung eingegangen sei. Daraufhin sendet er eine weitere Abmeldung, die dann auch angekommen ist. Nach einer weiteren Zahlungsaufforderung entwickelte sich ein kleiner Schriftverkehr in dem Person A erklärte, dass der Beitragsservice keinen Anspruch auf diese Gebühren haben kann, mit folgender Begründung:

1.   Zusendung einer Kopie der 1. Abmeldung
2.   die Anmeldung von Person A am neuen Wohnort mit dem Einzugsdatum und…
3.   …dann gäbe da auch noch ein Nachweis für die Vermietung seiner vorherigen Wohnung zum selben Termin wie unter 2. (wurde zwar erwähnt, aber noch nicht versendet)

Person A hat dem Beitragsservice erklärt, dass es keine Zahlungslücken in seiner Historie gibt. Ab Einzugsdatum im gemeinsamen Haushalt ist er durch die Lebensgemeinschaft mit angemeldet und seine vorherige  Wohnung hat er zum selben Zeitpunkt vermietet und dafür bezahlt die Mieterin die Gebühr. Er hat sogar darüber hinaus bis zum Termin der 1. Abmeldung die Gebühren doppelt bezahlt.

Die Antwort vom Beitragsservice beinhaltete die Aussage, dass der Anspruch des Beitragsservice nur durch das fehlende Abmeldeformular begründet sei. Alle anderen Beweise und Tatsachen sind außen vor. Zwischenzeitlich sind Mahnungen und die Ankündigung zur Zwangsvollstreckung bei Person A eingegangen. Allerdings nur mit normaler Post, nicht per Einschreiben.
 
Wie denkt Ihr über diesen hypothetischen Fall? Wäre der Beitragsservice tatsächlich berechtigt Gebühren doppelt von Person A abzukassieren und zwar für den Zeitraum zwischen 1. und 2. Abmeldung? Ja - und würdet Ihr Person A empfehlen trotzdem jetzt zu zahlen....?

Wir wissen nicht, ob der Beitragsservice absichtlich eingehende Abmelde-Faxe in die P-Ablage befördert. Ein normaler Mensch, wie Person A, vertraut einerseits der Technik eines Faxgerätes und andererseits hat er das Vertrauen in die Behörde. An einen Sendebericht würde Person A, zumindest zur damaligen Zeitpunkt, nie denken.  Mich interessiert Eure Meinung, ob der Beitragsservice tatsächlich diesen hypothetisch beschrieben Anspruch hat, und er alle anderen Nachweise ignorieren kann?

Im Voraus vielen Dank für Eure Meinungen


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Re: wieder mal der Beitragsservice
#1: 19. Juni 2013, 14:37
Person A kann ja anscheinend alles lückenlos dokumentieren, also würde ich den Klageweg bestreiten da ja auch nur noch pro Wohnung zu zahlen ist. Mit Aufgabe der Wohnung von A und dokumentiertem Zuzug bei Person B entfällt somit auch die Zahlungspflicht  für A und m.M.n. auch das Abmelden. Man darf hier von einem gewissen Automatismus ausgehen der auch in beide Richtungen funktionieren muss.

Nachweis der Neuvermietung ist irrelevant es sei denn Person A ist der Vermieter, er hat dann Auskunftspflicht die er (womöglich) auf den Mieter abwälzen kann wenn er ihn auf die "alternativlosen Beitragszahlungen" hinweist, bspw. im Mietvertrag. Auskunftpflicht besteht aber soweit mir bekannt auch nur auf Nachfrage der exGEZ.

Sofern der Mieter den "Beitrag" entrichtet würde ich dafür falls möglich einen schriftlichen Nachweis erbringen da spätestens dann ersichtlich werden muss das hier für ein und dieselbe Wohnung zwei "Beiträge" gefordert werden.

Die Gängelungen seitens dieser fragwürdigen Institution würde ich als Nötigung ansehen und jedweden daran Beteiligten Mitarbeiter o.ä. anzeigen.
Begründung/Beweis: "Drohschreiben" a la Mahnungen und die Ankündigung zur Zwangsvollstreckung von nicht offizieller Stelle aus. Zwangsvollstrecken kann nur ein gerichtlich bestellter GV (der verschickt dies auch nicht mit normaler Post) und nicht die exGEZ mit ihren Lakaien. Sollte so einer wider erwarten doch auftauchen, Personendaten notieren und ebenfalls anzeigen inkl. Hausverbot auf Lebenszeit.
Dürfte schwer werden da die Schreiben der exGEZ meistens keine Namen beinhalten weswegen ich den Schriftverkehr bevorzugt über die LRA führe um eben Namen zu erhalten. Telefonische Aussagen sind ebenfalls Schall und Rauch. Der Schriftweg ist hier zu bevorzugen.


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