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Ich zahle nicht

Begonnen von spiky, 15. Juni 2013, 11:01

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Schluss-mit-lustig

Mag sein, dass das VG Hamburg regelmäßig die Verfahren aussetzt, da dieses bereits zu "Rundfunkgebühren"-Zeiten Entscheidungen getroffen hat, welche später vom Bundesverfassungsgericht kassiert wurden.

Vgl. dazu die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu 1 BvR 656/10 sowie zu 1 BvR 665/10, in welchen es jeweils heißt:

Zitat von: 1 BvR 656/10 und 1 BvR 665/10Die angegriffenen Entscheidungen verstießen gegen Art. 3 Abs. 1 GG.

Gut möglich, dass das VG Hamburg insgeheim weiß, dass auch mit dem RBStV als Grundlage keine Entscheidungen möglich sind ohne dass am Ende festgestellt werden könnte, dass diese die Kläger/innen in ihren Grundrechten verletzen.

Gut möglich, dass das VG Hamburg lieber nicht noch einmal "auffällig" werden will.




OT:

Wer die beiden o. g. Entscheidungen einmal genau studiert wird im Übrigen auch schnell bemerken, dass örR bei Klagen gegen abgelehnte Befreiungsanträge und bei drohender Feststellung der Nichtigkeit des RBStV's durch das BVerfG diese drohende Feststellung ganz einfach durch eine nachträgliche Befreiung abwenden kann.

Zitat von: 1 BvR 656/10Die Rundfunkanstalt hat die Beschwerdeführerin von den Rundfunkgebühren nach Zustellung der Verfassungsbeschwerde rückwirkend befreit und dies mit den - nicht weiter substantiierten - Besonderheiten des vorliegenden Falles trotz der seinerzeit zutreffenden Ablehnung eines besonderen Härtefalles im Sinne von § 6 Abs. 3 RGebStV begründet.

Zitat von: 1 BvR 665/10Die Rundfunkanstalt hat den Beschwerdeführer von den Rundfunkgebühren nach Zustellung der Verfassungsbeschwerde rückwirkend befreit und dies mit den - nicht weiter substantiierten - Besonderheiten des vorliegenden Falles trotz der seinerzeit zutreffenden Ablehnung eines besonderen Härtefalles im Sinne von § 6 Abs. 3 RGebStV begründet.

Es ist daher fraglich wie sehr zielführend überhaupt Klagen gegen abgelehnte Befreiungsanträge sind.

spiky

Ein aktuelles Status-Update:

Ich habe am 25.11.2017 einen Brief von "Norddeutscher Rundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, Beitragsservice" erhalten. Interessanterweise mit Angabe von Ansprechpartnern und ordentlichen Unterschriften. Das Datum ist vom 24.11., also nicht wie bei den letzten Bescheiden 2 Wochen zurück datiert.

Inhaltlich ist ein Bescheid für das Jahr 2014 dabei, um die Verjährung zu vermeiden. Mir wird sogar im Voraus zugesichert, dass im Falle eines Widerspruchs keine Vollstreckungsmaßnahmen bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens eingeleitet werden.

Das Gerichtsverfahren ruht nach wie vor.

Ich habe bereits angefangen, einen aktuellen Widerspruch zu verfassen und werden diesen die nächsten Tage abschicken.

Gibt es mittlerweile eigentlich eine Entscheidung über die Rechtsnatur des Rundfunkbeitrages (Steuer, Beitrag, Gebühr, etc.)? Ich bin noch auf dem Stand der Arbeit von Anna Terschüren, ist ja schon etwas älter ...  ;)
Christoph mit 'ph' - Gründer der Schwarzzahler
Video Haushaltsabgabe einfach weglachen: https://www.youtube.com/watch?v=rTkpZ2ZCKGE

PersonX

ZitatGibt es mittlerweile eigentlich eine Entscheidung über die Rechtsnatur des Rundfunkbeitrages (Steuer, Beitrag, Gebühr, etc.)?

Nein es gibt noch keine Entscheidung, welche die Rechtsnatur des Rundfunkbeitrags anhand der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Eigenschaften bestimmt hat.

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Die Entscheidungen aus 03/16 bis jetzt des Bundesverwaltungsgerichts stellen nur die Sichtweise der DRichter dort dar, welche auf wenige Worte begrenzt zusammengefasst werden könnte, dass der Rundfunkbeitrag keine Steuer sei.