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Wer von Euch ist bereits im Klageverfahren?

Ich
4 (7.3%)
Ich werde nicht klagen
4 (7.3%)
Ich werde auf jeden Fall klagen, wenn die Voraussetzungen gegeben sind
47 (85.5%)

Stimmen insgesamt: 50

Autor Thema: Schon 2. Beitragsbescheid  (Gelesen 15657 mal)

B
  • Beiträge: 2
Schon 2. Beitragsbescheid
Autor: 14. Juni 2013, 10:58
Eine fiktive Person A hat nach Widerspruch nun bereits den 2. Bescheid bekommen. Allerdings noch keinen Widerspruchsbescheid. Sie will die Sache durchziehen. Ist Ihre Pflicht als guter Staatsbürger/in ;-)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Juni 2013, 11:32 von René«

B
  • Beiträge: 2
Re: Schon 2. Beitragsbescheid
#1: 14. Juni 2013, 11:01
Hier noch ein Widerspruch, wie er beispielsweise von Person A verwendet worden sein könnte....


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o
  • Beiträge: 453
  • bislang 500€ der Zahlung verweigert
Re: Schon 2. Beitragsbescheid
#2: 14. Juni 2013, 12:03
13€ Säumniszuschlag! Also wirklich, man ist sich in Köln für keine "Abzieherei" zu schade.

Danke für die Scans. Für den 2. Bescheid kannst du deinen Widerspruch gleich noch einmal versenden.  :)
Auf die Widerspruchsbescheide darfst du dann noch ein Weile warten.


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Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

  • Beiträge: 137
  • It isn't a bug it's a feature.
Re: Schon 2. Beitragsbescheid
#3: 14. Juni 2013, 18:09
Du hast ja wenigstens schon 2. Dein 2. ist mein 1. .  Ist schon eine Frechheit. Sogar beim 1. verlangen Sie einen Säumniszuschlag. Du machst nur von deinem Recht gebrauch.
Und die rechtfertigen das mit dem Landtag und Karlsruhe, als würden die immer alles richtig machen!


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L
  • Beiträge: 9
Re: Schon 2. Beitragsbescheid
#4: 14. Juni 2013, 22:08
Hallo Beitragskläger,

danke für deine Beiträge. Sehr informativ!

Ist schon eine sehr arrogante Schreibweise, die der Verein hier an den Tag legt. Mir ist beim Lesen echt der Kamm geschwollen. Wir werden von denen für dumm verkauft - das ist meine persönliche Ansicht.

Ich bin und werde kein Vereinsmitglied!


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K
  • Beiträge: 13
Re: Schon 2. Beitragsbescheid
#5: 15. Juni 2013, 00:02
Na aber Schreiben 03 klingt doch interessant!...
Wenn "eine Zahlung unter Vorbehalt rechtlich nicht möglich ist", dann kann Person A (begriffsstutzig wie ich sie kenne) ja beschwören, sie hätte guten Willen gezeigt und wollte zahlen, hat sich aber aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen letztlich doch lieber dagegen entschieden.

Für noch besser halte ich (weil ich jetzt grad  §10(3) gar nicht vorliegen habe, folglich auch nicht nachlesen kann und ähnlich wie Person A diese Juristensprache sowieso nicht so verstehen würde) den Hinweis, sie hätte einen "Anspruch auf Rückzahlung ohne Rechtsgrund gezahlter Beiträge".
Also ich würde probieren, den Anspruch einfach mal geltend zu machen...


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  • Beiträge: 884
Re: Schon 2. Beitragsbescheid
#6: 15. Juni 2013, 03:35
Also ich hab noch nix bekommen, werde nicht zahlen, auch nicht unter Vorbehalt.

Übrigens: Hut ab vor jedem, der dieser Abzocke die Stirn bietet - ist ja schon mutig, wenn man bedenkt, dass es z. Z. vermutl. "nur" ein paar hunderttausend sind, die sich weigern.

Viele Verweigerer, aber die Mehrheit der 43 Mio. zahlt - aus Dummheit, Feigheit oder beidem...

Die Zahl der Verweigerer wird wohlweislich geheimgehalten bzw. klein geredet.
Auch deswegen müssen wir hier weitermachen, uns noch besser vernetzen!

Ein Gegengewicht gegen den Moloch Zwangsbezahlfernsehen schaffen!


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l
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Re: Schon 2. Beitragsbescheid
#7: 16. Juni 2013, 20:41
Hallo,

ich hätte eine kurze (evtl blöde) Frage: Muss man dem zweiten Bescheid nochmal gesondert widersprechen wenn man dem ersten schon widersprochen hat?


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S
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Re: Schon 2. Beitragsbescheid
#8: 16. Juni 2013, 22:05
ich hätte eine kurze (evtl blöde) Frage: Muss man dem zweiten Bescheid nochmal gesondert widersprechen wenn man dem ersten schon widersprochen hat?

Ja. Es ist doch ein andere Bescheid. Vielleicht machen sie es, um das Leben derjenigen, die Klagen wollen, schwerer zu machen.


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R
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Re: Schon 2. Beitragsbescheid
#9: 17. Juni 2013, 08:08
13€ Säumniszuschlag! Also wirklich, man ist sich in Köln für keine "Abzieherei" zu schade.

Danke für die Scans. Für den 2. Bescheid kannst du deinen Widerspruch gleich noch einmal versenden.  :)
Auf die Widerspruchsbescheide darfst du dann noch ein Weile warten.

Die Abzieherei hat einen gesetzlich festgelegten Hintergrund:

http://de.wikipedia.org/wiki/S%C3%A4umniszuschlag

Seit die Abgabe nunmehr Beitrag genannt wird, müssen die den sogar nehmen. Allerdings habe ich meine Zweifel, dass sie damit letztendlich durchkommen. Würden sie von Anfang an Bescheide verschicken und geht man davon aus, dass der Abgabenpflichtige dann auch zahlt, wäre ja der Säumniszuschlag nicht notwendig. Aber hier musste man die ersten beiden Schreiben aussitzen, um quasi den Erlass des Bescheides zu erzwingen. So aber geht es nicht. Zumindest nicht nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

M
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Re: Schon 2. Beitragsbescheid
#10: 20. Juni 2013, 10:29
Danke für Deine anonymisierten Schreiben. Kannst Du mir bitte erklären, wie dieses Beitragsschreiben denn aussieht. Meine Frist endet morgen und ich habe bislang nur diesen Standardinformationsbrief "Für alle-von allen: Der neue Rundfunkbeitrag" erhalten, indem ich meine Bankverbindung, etc. angeben kann.


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Re: Schon 2. Beitragsbescheid
#11: 20. Juni 2013, 12:19
Der Sinn des Widerspruchsverfahrens ist es, sich mit der betreffenden Stelle möglichst ohne ein Gerichtsverfahren zu einigen, um so die Gerichte zu entlasten.

Wenn man aber auf einen Widerspruch erneut einen Bescheid bekommt, dann belegt das, dass die betreffende Stelle den Widerspruch nicht anerkennt.

Sollte sowas mal vorkommen, dann ist es Zeit für die Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht.


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Re: Schon 2. Beitragsbescheid
#12: 20. Juni 2013, 21:19
Bin sehr gespannt wie es Ausgeht die 3. PDF Datei solltest du jedoch nochmal überarbeiten bitte genau auf den unteren Text achten, da muss etwas geschwärtzt werden.


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I
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Re: Schon 2. Beitragsbescheid
#13: 21. Juni 2013, 12:44
Eine Person C hat ebenfalls den zweiten Gebührenbescheid erhalten - der Widerspruch für den ersten ist schon längst unterwegs. Muß sie nun für jeden Zeitraum einen neuen Widerspruch einlegen, oder kann Person c erwarten, das der Widerspruch für alle Zeiträume des Nichtzahlens gilt?
Es könnte doch dann zu mehreren Mahnverfahren ...(jeweils pro Bescheid) kommen und entsprechende Mahnverfahrenskosten entsteghen?


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R
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Re: Schon 2. Beitragsbescheid
#14: 21. Juni 2013, 13:21
Wie wäre es denn damit, zu zahlen? Oder vielleicht die Aussetzung beantragen?


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