Die müssen beweisen das bei dir was angekommen ist!
Also kannst sagen nie was angekommen, oder
die Briefe bei der Post abgeben und sagen das die Person
unbekannt verzogen ist!
Wenn mit einschreiben gekommen ist, kann man dagegen da war nur
ein weißes zettel drin.
Wenn es von einem Gerichtsvollzieher kommt, da hat man
keine Chancen.
Gruß
ja uns Nein!
Mit einfacher Post geht es!
Allerdings habe ich im Netz auch einen Fall gesehen, dass jemand verurteilt worden ist, weil er grundsätzliche bei jeglicher Post behautete, dass es nicht angekommen sei! Klar gibt es "Postschwund", aber wenn alle "Schreiben" nicht ankommen ist es unglaubwürdig! Ich finde dieses Urteil nicht mehr, werde es aber ggf. verlinken.
Dass mit dem weißen Zettel ist nur ein Gerücht!
Nomalerweise werden solche Postsendungen in gelben Umschläge versendet. Diese werden durch einen GV zugestellt, der auch den Inhalt protokolliert.
Im Zweifel wird er vor Gericht bezeugen, dass er den Inhalt bei dir im Briefkasten abgelegt hat. Rein juristich gild das Schreiben als zugestellt, selbst wenn Nachbarskinder das Schreiben aus dem Briefkasten klauen und den Inhalt durch einen weißen Zettel ersetzen!
Mit der Zustellung hat die Gegenpartei den ersten Anscheinbeweis erbracht, dass du informiert worden bist. Natürlich liegt es an dir zu beweisen, dass er lügt!
Aber m.E. nach ist das eben sehr schwierig!