Hallo
Es um folgendes:
Irgendwann bekommt Person A einen Beitragsbescheid - bisher hatte er lediglich die üblichen Zahlungsaufforderungen erhalten.
Person A stand zuvor auf dem Standpunkt kein Bescheid - keine Zahlung, so wie das im "normalen Leben" ja sonst auch der Fall ist. (So setzt etwa erst ein Steuerbescheid fest, welche Steuer zu zahlen ist und erst dann sind diese fällig - man zahlt ja nicht auf Grundlage irgendwelcher bereits vorliegender oder zugetragener Informationen. In diesem speziellen Fall kommt ja hinzu, dass es wohl einige kriminelle Trittbrettfahrer gab, die ihrerseits falsche Zahlungsaufforderungen versendet haben - Person A war da natürlich besonders vorsichtig. )
Person A wundert sich nun, warum dieser erste, offizielle Beitragsbescheid Gebühren bzw. einen Säumniszuschlag von 8€ ausweist.
Nicht dass sie dies nicht geahnt hätte - aber normal findet sie das nicht...
Der Beitragsbescheid beginnt mit dem Satz Sie haben Ihre Rundfunkgebühren/-beiträge bisher nicht gezahlt. Wenn A jetzt einfach antwortet, ja, das liegt daran, dass ich bisher noch keinen Beitragsbescheid erhalten habe!?...
Gibt es eine Möglichkeit oder rechtliche Grundlage zu verlangen, einen Bescheid gebührenfrei zu erhalten?
Also auch A ist letztlich völlig klar, dass sie damit wohl Beitrag samt Zuschlag nicht aufhalten kann , aber vielleicht kann sie ja hier noch ein weiteres Sandkorn ins Getriebe werfen, indem sie vor dem Widerspruch gegen den Gegenstand des Bescheids erst mal gegen den Säumniszuschlag Einspruch einlegt?... Immerhin kann man ja erwarten, dass man einen Bescheid in so gewichtiger Sache bekommt, ohne dafür noch zusätzliche Säumniszuschläge zahlen zu müssen.
Anderseits will Person A dabei natürlich nicht riskieren, die Frist für den Widerspruch zu verwirken und sich dadurch den Klageweg zu verbauen.
PS:
Was macht Person A dagegen, daß der Widerspruch bzgl. der Zahlungspflicht keine aufschiebende Wirkung hat? Ignorieren?...