das Schreiben der Ankündigung hat Person angehängt. Danke
Sorry das hatte ich vergessen / übersehen. Was kam denn davor? In welchen Abständen? Vielleicht hat ja Person A noch diese Schreiben.
Das hier hochgeladene Dokument sagt mir, dass eine Firma x (Firma y sollte die Gläubigerin sein) eine "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" mitteilt.
Soweit mir bekannt müsste aber auch die Firma y deutlich als Absender zu erkennen sein, die die Gläubigerin ist.
Sogar eine "Einzugsermächtigung" darf man geben, wenn Person A dies wünscht innerhalb von 5 Tagen.
Tip an dieser Stelle für Person A: Diese Unterlagen sehr gut aufheben und chronologische Auflistung machen. Alle Papiere nach Datum sortieren.
Wir alle kennen eine bekannte Tageszeitung. Die haben eine Aktion: Tageszeitung hilft.....
Dieser Text der im Brief aufgeführt ist, wäre eine Veröffentlichung in einigen Medien wert um die Vorgehensweise der Firmen x und y an den Tag zu legen.
Wenn Person A sich 100% sicher ist, zu diesen geforderten Summen noch nie einen Bescheid = Verwaltungakt bekommen zu haben.
Noch eine andere Stelle kann helfen. Person A kann sich mal unverbindlich mit der Vollstreckungsstelle seines/ihres Wohnortes in Verbindung setzen, vielleicht sogar vorbeigehen wenn möglich, mit all den Unterlagen. Könnte mir die Antwort der Vollstreckungsstelle schon vorstellen
Und nebenbei könnte Person A vielleicht noch hören von denen, welche Erfahrungen die mit Firma y und x machen/haben.
Vollstreckungsbeamte beissen nicht und können mitunter auch ganz nett sein. Wäre eine echte Option für Person A