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Autor Thema: Ankündigung Zwangsvollstreckung  (Gelesen 21641 mal)

d
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Ankündigung Zwangsvollstreckung
Autor: 09. Juni 2013, 15:27
Nehmen wir mal an eine Person A hat die Ankündigung der Zwangsvollstreckung bekommen.
Hintergrund wäre folgender: Laut Aussage des Beitragsservice soll sich die Forderung so zusammensetzen: Rückständige Forderung bis 09.2012 sind 40,75 €. 10.2012-12.2012 sind 22,28 € (+Mahngebühren 5€) + Mahngebühren 2,56 €.
Bei dem Betrag von 65,59 € handelt es sich eigentlich um Säumniszuschläge welche sich eben angehäuft haben weil die Person A die Gebühren nicht pünktlich bezahlt hat. Also mit den Gebühren wurden immer erst die Säumniszuschläge verbucht (so denkt Person A). Dadurch hat Person A dann immer eine Mahnung erhalten, obwohl Person A eigentlich bezahlt hat (Person A hat die Säumniszuschläge ignoriert).
Person A weiß natürlich, dass sie die Säumniszuschläge bezahlen muss. Person A fragt sich aber trotzdem: Kann man einfach vollstrecken? Müsste nicht auch hier erst ein Bescheid kommen? 



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Re: Ankündigung Zwangsvollstreckung
#1: 09. Juni 2013, 17:00
Ohne Bescheid kann man nicht einfach gleich eine Zwangsvollstreckung machen. Du hast ja bei der GEZ nichts bestellt. Außerdem solltest du erst einmal einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen haben, den du natürlich widersprichst. Irgendwas stimmt da nicht. Hast du denn einige Briefe weggeschmissen?


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Re: Ankündigung Zwangsvollstreckung
#2: 10. Juni 2013, 19:18
Ohne Bescheid kann man nicht einfach gleich eine Zwangsvollstreckung machen. Du hast ja bei der GEZ nichts bestellt. Außerdem solltest du erst einmal einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen haben, den du natürlich widersprichst. Irgendwas stimmt da nicht. Hast du denn einige Briefe weggeschmissen?
Ich habe nur zwei Mahnungen erhalten und jetzt die Ankündigung der Zwangsvollstreckung. Wenn man sich mit dem ganzen rechtlichen nicht auskennt ist es sehr schwer das richtige zu tun u. auch dementsprechend zu antworten so wie es hier einige Spezialisten machen. Ich habe im Internet gelesen die GEZockt brauchen keinen Bescheid. Sie können gleich durch die zuständige Behörde vor Ort vollstrecken. Und was ist dann? Manche schreiben hier sie würden schon Jahre nichts bezahlen u. nichts passiert. Das kann ich nicht ganz nachvollziehen. Nicht alle leben unterhalb der Pfändungsfreigrenze. Ich kann doch nicht meinen Job kündigen nur um den Kampf gegen die GEZockt aufzunehmen. Ich glaube es würden viel mehr Bürger mitmachen, aber allein die rechtliche Unkenntnis schreckt sie davor ab. Was ist wenn die auch wegen der neuen Gebühren gar keinen Bescheid schicken, sondern auch gleich eine Vollstreckung? Dann steht der gute Mann von der Verbandsgemeinde vor meiner Tür und ich weiß nicht was ich machen soll.


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Re: Ankündigung Zwangsvollstreckung
#3: 10. Juni 2013, 19:26
Ich habe nur zwei Mahnungen erhalten und jetzt die Ankündigung der Zwangsvollstreckung. Wenn man sich mit dem ganzen rechtlichen nicht auskennt ist es sehr schwer das richtige zu tun u. auch dementsprechend zu antworten so wie es hier einige Spezialisten machen. Ich habe im Internet gelesen die GEZockt brauchen keinen Bescheid. Sie können gleich durch die zuständige Behörde vor Ort vollstrecken. Und was ist dann? Manche schreiben hier sie würden schon Jahre nichts bezahlen u. nichts passiert. Das kann ich nicht ganz nachvollziehen. Nicht alle leben unterhalb der Pfändungsfreigrenze. Ich kann doch nicht meinen Job kündigen nur um den Kampf gegen die GEZockt aufzunehmen. Ich glaube es würden viel mehr Bürger mitmachen, aber allein die rechtliche Unkenntnis schreckt sie davor ab. Was ist wenn die auch wegen der neuen Gebühren gar keinen Bescheid schicken, sondern auch gleich eine Vollstreckung? Dann steht der gute Mann von der Verbandsgemeinde vor meiner Tür und ich weiß nicht was ich machen soll.

Man braucht kein Spezialist zu sein, um zu wissen, dass die Behörde schon mit dem Bescheid vollstrecken kann. Das sollte jeder wissen. Was manche hier sagen, habe ich übrigens ständig kritisiert: es ist die Strategie der Asozialen, die alles ignorieren.

Kein Bescheid und Ankündigung der Vollstreckung?! Wie wäre es, anzurufen und fragen? Ich bin auch an die Antwort interessiert.


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themob

Re: Ankündigung Zwangsvollstreckung
#4: 10. Juni 2013, 20:09
Man braucht kein Spezialist zu sein, um zu wissen, dass die Behörde schon mit dem Bescheid vollstrecken kann. Das sollte jeder wissen. Was manche hier sagen, habe ich übrigens ständig kritisiert: es ist die Strategie der Asozialen, die alles ignorieren.

Fragwürdige Einstellung, ein ignorieren von Post als eine Strategie der Asozialen zu betrachten.

Trotzdem möchte ich doch bitten nicht hier pauschal eine Gruppe zu beleidigen. Regeln bitte beachten.

Wer weiss wie einen Ängste gefangen halten können oder ähnliches würde dies so nicht schreiben. Setzt voraus man versucht sich auch mal in andere hinein zu versetzen.

Dies gilt auch für die hypothetische Fallerläuterung.

Rechtsberatung sowohl als Frage wie auch als Antwort ist in dem Forum nicht erlaubt. Bitte auch hier die Regeln beachten.

Person A sollte sich mal erkundigen wie es mit den Satzungen der entsprechenden LRA aussieht.

Im Internet gibt es z.b. die Satzungen auf fast jeder HP der Senderanstalten.

Stellvertretend hier die öffentlich zur Verfügung stehende Satzung des RBB

http://www.rbb-online.de/unternehmen/organisation/grundlagen/Rundfunkbeitrag.file.pdf

Zitat
Dort steht in §13 Verrechnung
Zahlungen werden vorbehaltlich der Regelung in § 17 Abs. 4 jeweils mit der
ältesten Rundfunkbeitragsschuld verrechnet. Ansprüche der Rundfunkanstalt
1. auf Erstattung von Vollstreckungskosten,
2. auf Erstattung von Kosten nach § 10 Abs. 3,
3. auf Erstattung von Kosten nach § 11 Abs. 2,
4. auf Mahngebühren,
5. auf Säumniszuschläge,
6. auf Zinsen
werden jeweils dem Beitragszeitraum nach § 7 Abs. 3 Satz 2 RBStV zugeordnet
und in der genannten Reihenfolge jeweils im Rang vor der jeweiligen Rundfunkbeitragsschuld verrechnet. Die Sätze 1 und 2 gelten auch dann, wenn der Beitragsschuldner/die Beitragsschuldnerin eine andere Bestimmung trifft.

Person A ist vielleicht irrtümlich der Meinung das es sich um Säumniszuschläge handelt. Alles was Person A bezahlt hat, wurde wie oben beschrieben verrechnet.

Aber die entscheidende Frage bleibt offen: Hat Person A jemals einen Gebühren-/Beitragsbescheid erhalten?

Einer Vollstreckung bedarf im Vorfeld der Erlass eines Verwaltungsaktes = Gebühren-/Beitragsbescheid

http://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsvollstreckung

Ohne Veraltungsakt keine Vollstreckung, es würde ganz einfach die Basis fehlen.

Alle diese Informationen findet jeder bei entsprechender Eingabe der richtigen Begriffe bei Google.

Vielleicht kann der Verfasser mal Person A fragen ob es möglich ist, dieses Schreiben "Ankündigung Zwangsvollstreckung" anonymisiert hier hoch zu laden. Vielleicht auch inkl. dem Schreiben was der "Ankündigung zur Zwangsvollstreckung" vorausgegangen ist.


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Re: Ankündigung Zwangsvollstreckung
#5: 10. Juni 2013, 20:25
Fragwürdige Einstellung, ein ignorieren von Post als eine Strategie der Asozialen zu betrachten.

Trotzdem möchte ich doch bitten nicht hier pauschal eine Gruppe zu beleidigen. Regeln bitte beachten.

Wer weiss wie einen Ängste gefangen halten können oder ähnliches würde dies so nicht schreiben. Setzt voraus man versucht sich auch mal in andere hinein zu versetzen.

Ignorieren könnte in der Tat viele Ursachen haben, Angst darunter. Es gab aber Teilnehmer, die hartnäckig empfahlen, alle Schreiben vorsätzlich zu ignorieren, weil es ja nichts zu holen sei. Was soll man darüber meinen? Es sind Menschen, mit denen man nicht verhandeln kann, für die die Gesetze aufhören zu gelten, wenn sie nicht greifbar sind. Wo stellen sich Menschen, die diese Einstellung haben? Nicht außerhalb der Gesellschaft?


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Re: Ankündigung Zwangsvollstreckung
#6: 10. Juni 2013, 20:54
das Schreiben der Ankündigung hat Person angehängt. Danke


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Re: Ankündigung Zwangsvollstreckung
#7: 10. Juni 2013, 20:56
Es sind Menschen, mit denen man nicht verhandeln kann, für die die Gesetze aufhören zu gelten, wenn sie nicht greifbar sind. Wo stellen sich Menschen, die diese Einstellung haben? Nicht außerhalb der Gesellschaft?

Nicht alle "Gesetze", die derzeit existieren sind auch vertretbar oder muss man akzeptieren. Nicht alles, was "legal" ist, ist auch richtig. Würde man alles machen, was das "Gesetz" vorschreibt und angenommen wir hätten noch 1933... jeder würde sich an Gesetz, Recht und Ordnung halten... na dann Gute Nacht! Ein Hoch auf die Leute, die den Mut hatten, Juden zu beherbergen und zu beschützen.


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Re: Ankündigung Zwangsvollstreckung
#8: 10. Juni 2013, 21:14
das Schreiben der Ankündigung hat Person angehängt. Danke

Meiner Meinung nach ist das Schreiben eine Unmöglichkeit. Säumniszuschläge und Mahngebühren sind doch Entscheidungen von Behörden, für die man die Möglichkeit haben sollte, sich zu wehren, zum Beispiel auch wegen der Höhe. Mich würde wundern, wenn sie tatsächlich vollstrecken können, ohne einen Bescheid auszustellen. Und der Ton des Schreibens finde ich auch miserabel. Man sollte eigentlich einen Anwalt fragen.



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themob

Re: Ankündigung Zwangsvollstreckung
#9: 10. Juni 2013, 21:31
das Schreiben der Ankündigung hat Person angehängt. Danke

Sorry das hatte ich vergessen / übersehen. Was kam denn davor? In welchen Abständen? Vielleicht hat ja Person A noch diese Schreiben.

Das hier hochgeladene Dokument sagt mir, dass eine Firma x (Firma y sollte die Gläubigerin sein) eine "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" mitteilt.

Soweit mir bekannt müsste aber auch die Firma y deutlich als Absender zu erkennen sein, die die Gläubigerin ist.

Sogar eine "Einzugsermächtigung" darf man geben, wenn Person A dies wünscht innerhalb von 5 Tagen.

Tip an dieser Stelle für Person A: Diese Unterlagen sehr gut aufheben und chronologische Auflistung machen. Alle Papiere nach Datum sortieren.

Wir alle kennen eine bekannte Tageszeitung. Die haben eine Aktion: Tageszeitung hilft.....

Dieser Text der im Brief aufgeführt ist, wäre eine Veröffentlichung in einigen Medien wert um die Vorgehensweise der Firmen x und y an den Tag zu legen.

Wenn Person A sich 100% sicher ist, zu diesen geforderten Summen noch nie einen Bescheid = Verwaltungakt bekommen zu haben.

Noch eine andere Stelle kann helfen. Person A kann sich mal unverbindlich mit der Vollstreckungsstelle seines/ihres Wohnortes in Verbindung setzen, vielleicht sogar vorbeigehen wenn möglich, mit all den Unterlagen. Könnte mir die Antwort der Vollstreckungsstelle schon vorstellen  ;)

Und nebenbei könnte Person A vielleicht noch hören von denen, welche Erfahrungen die mit Firma y und x machen/haben.

Vollstreckungsbeamte beissen nicht und können mitunter auch ganz nett sein. Wäre eine echte Option für Person A


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Re: Ankündigung Zwangsvollstreckung
#10: 10. Juni 2013, 22:30
Und der Ton des Schreibens finde ich auch miserabel.

Ist doch alt bekannt. Ab einem gewissen Stadium in der Vollstreckung wird der Ton aggressiver.
Ob nun Beitragsservice oder GEZ, es bleibt der selbe "Saftladen"!


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Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

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Re: Ankündigung Zwangsvollstreckung
#11: 10. Juni 2013, 22:35
Es sind Menschen, mit denen man nicht verhandeln kann, für die die Gesetze aufhören zu gelten, wenn sie nicht greifbar sind. Wo stellen sich Menschen, die diese Einstellung haben? Nicht außerhalb der Gesellschaft?

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)


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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

j

jetzt_reicht_es

Re: Ankündigung Zwangsvollstreckung
#12: 11. Juni 2013, 10:40
Ich habe nur zwei Mahnungen erhalten und jetzt die Ankündigung der Zwangsvollstreckung. Wenn man sich mit dem ganzen rechtlichen nicht auskennt ist es sehr schwer das richtige zu tun u. auch dementsprechend zu antworten so wie es hier einige Spezialisten machen. Ich habe im Internet gelesen die GEZockt brauchen keinen Bescheid. Sie können gleich durch die zuständige Behörde vor Ort vollstrecken. Und was ist dann? Manche schreiben hier sie würden schon Jahre nichts bezahlen u. nichts passiert. Das kann ich nicht ganz nachvollziehen. Nicht alle leben unterhalb der Pfändungsfreigrenze. Ich kann doch nicht meinen Job kündigen nur um den Kampf gegen die GEZockt aufzunehmen. Ich glaube es würden viel mehr Bürger mitmachen, aber allein die rechtliche Unkenntnis schreckt sie davor ab. Was ist wenn die auch wegen der neuen Gebühren gar keinen Bescheid schicken, sondern auch gleich eine Vollstreckung? Dann steht der gute Mann von der Verbandsgemeinde vor meiner Tür und ich weiß nicht was ich machen soll.

Man braucht kein Spezialist zu sein, um zu wissen, dass die Behörde schon mit dem Bescheid vollstrecken kann. Das sollte jeder wissen. Was manche hier sagen, habe ich übrigens ständig kritisiert: es ist die Strategie der Asozialen, die alles ignorieren.

Kein Bescheid und Ankündigung der Vollstreckung?! Wie wäre es, anzurufen und fragen? Ich bin auch an die Antwort interessiert.

Die GEZ schickt Bescheide per Post (ohne Einschreiben)!
Es kann gut sein, dass man keinen Bescheid bekommen hat und die GEZ trotzdem vollstrecken kann.

Hier wird es ein wenig knifflich und da sollte man sich gut auskennen was zu tun ist, weil eine falsche Aktion kann in desaster enden...


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Re: Ankündigung Zwangsvollstreckung
#13: 11. Juni 2013, 17:49
Also, ich habe noch nie einen Beitragsbescheid bekommen, ist ja schon Standard beim Beitragsservice.

Desweitern hat ein Vollstreckungsbeamter der Verbandsgemeinde nicht mehr Befugnisse wie ein Handelsvertreter, nämlich gar keine. Du mußt diesen guten Mann oder diese gute Frau nicht rein lassen. Dies weiß ich ganz sicher, da wir auch schon Probleme mit dem Vollstreckungsbeamten unserer Verbandsgemeinde hatten, der meinte, er kann mal so einfach rein ins Haus und er hätte alle Rechte dazu,.... Woraufhin mein Mann ihn eines Besseren belehrte  ;D Auch bei Rücksprache mit unserem zuständigen Amtsgericht ( der Herr Vollstreckungsbeamte drohte uns, mit einem Hausdurchsuchungsbefehl wieder zu kommen, wenn wir ihn nicht sofort reinlassen und er etwas pfänden kann bei uns ) kam raus, dass dieser besagte Herr keinerlei Hausdurchsuchungsbefehl / -beschluss bekommt, da er kein vom Amtsgericht bestellter Gerichtsvollzieher ist. Und wenn er wieder kommt und den Fuss in das Hoftor stellt ( wie beim ersten Besuch auch passiert ), sollen wir die Polizei rufen. Ebenso mußt du ihm keinerlei Auskunft über dein Einkommen geben. Wenn du die EV ( Eidesstattliche Versicherung, seit 01.01.13 heisst sie jetzt "Vermögensauskunft" )hast, dann kann er da gerne Einsicht drauf nehmen. Verweise ihn darauf. Er darf dir auch nicht die Vermögensauskunft abnehmen, geschweigedenn von dir verlangen, dass du irgendwas unterschreibst.


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Re: Ankündigung Zwangsvollstreckung
#14: 11. Juni 2013, 19:17
Von wem genau kommt dieser Nasenbär denn überhaupt?
Wird der von Privaten Unternehmen geschickt oder kommt er ggf auch mal vom zuständigen Amtsgericht?

Wäre gut,wenn die,die bereits damit zu tun hatten,sich mal melden könnten,damit man ne Meldung hat,von welchem Unternehmen der Herr/die Frau nun direkt kommt.

Der Grund ist nämlich der,dass es Hausfrauen gibt,die bereits beim Wort "Gerichtsvollzieher" in die vollendete Panik verfallen und da jeden Hans und Franz in die Hütte lassen würden.
Dem würde man nämlich hier gut vorbeugen können,wenn es sich um private GVs handeln würde.


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...ich hab noch nie GEZahlt.............und das ist auch gut so !
Nur zur Absicherung meinerseits:
Ich rufe nicht zu strafbaren Handlungen auf,ich helfe nur beim richtigen Begreifen und Ausfüllen von Bettelbriefen um sich selbst Zeit und vor allem mühsam verdientes Geld zu ersparen.
Im übrigen gibt es in Deutschland keine Schwarzseher mehr,seitdem der Farbfernseher und Multi-Color-Bildschirme Einzug in deutsche Haushalte gefunden haben !

 
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