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Autor Thema: Anmeldung unter Vorbehalt  (Gelesen 16234 mal)

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Anmeldung unter Vorbehalt
Autor: 07. Juni 2013, 22:45
Herr A wohnt schon seit vielen Jahren zusammen mit seiner Frau  in einem 10 Parteien Wohnhaus. Da es in seinem Haushalt bisher keine anmeldungspflichtigen Geräte gab zahlt auch keiner von beiden Gebühren, waren demnach auch noch nie angemeldet. Durch den Datenaustausch mit dem Einwohnermeldeamt bekommt Herr A sowie auch seine Frau je einen Brief mit Formular.

Herr A würde sich nun unter Vorbehalt anmelden und Beiträge bezahlen wollen. Unter Vorbehalt da er den Datenabgleich mit den Meldebehörden sowie auch die Haushaltsabgabe an für sich für nicht rechtens hält.

Fragen hierzu:

Gibt es Formbriefe hierfür? Wenn ja, wo?

Wie wird die GEZ Nachfolgegesellschaft auf die Anmeldung unter Vorbehalt reagieren?

Wenn A nun wartet bis der 3. Brief kommt und erst dann die Anmeldung unter Vorbehalt tätigt wird ein Busgeld (Ordnungswidrigkeit)  fällig?


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themob

Re: Anmeldung unter Vorbehalt
#1: 07. Juni 2013, 23:36
Fragen hierzu:

1. Gibt es Formbriefe hierfür? Wenn ja, wo?

2. Wie wird die GEZ Nachfolgegesellschaft auf die Anmeldung unter Vorbehalt reagieren?

3. Wenn A nun wartet bis der 3. Brief kommt und erst dann die Anmeldung unter Vorbehalt tätigt wird ein Busgeld (Ordnungswidrigkeit)  fällig?

Zu
1: http://www.akademie.de/wissen/gez-rundfunkbeitrag-vorbehalt-anzeige    Im zweiten Absatz ist ein Link zu deren Musterbrief

2: http://www.akademie.de/wissen/faq-vorbehalt-rundfunkbeitrag    siehe Beschreibung bei denen unter Punkt 4

3: Dazu gibt es keine Erfahrungswerte, soviel mir bekannt wurde hier noch nie darüber berichtet das jemand ein Bußgeld bekommen hat.

Aber zum Thema gibt es eine öffentlich abrufbare Erläuterung was die Voraussetzungen einer OWI betrifft: Siehe §12 Abs .1

https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/jahrgang:2011/heftnummer:12/seite:258/doc:1

Die Frage ist wie hat A davon Kentniss bekommen das es diesen Beitrag gibt? Nie Geräte gehabt etc.

Handelt A vorsätzlich oder fahrlässig wenn er keine Infos bekommen hat? Die Antwort muss sich A selbst geben.


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Re: Anmeldung unter Vorbehalt
#2: 08. Juni 2013, 21:51
Danke.  ;)

Anderer Sachverhalt:

Herr A und seine Frau sind zwar beim Einwohnermeldeamt unter Adresse X gemeldet, wohnen aber tatsächlich bei Adresse Y (dort nicht beim Einwohnermeldeamt gemeldet) . Der Wohnungsinhaber von Adresse Y zahlt bereits Beiträge und würde auch schriftlich bestätigen das Herr A und seine Frau bei Ihm wohnhaft sind.
Der Beitragsservice schreibt Herrn A und seine Frau auf Grund vom Datenabgleich mit dem Einwohnermeldeamt je mit einem Schreiben mit Formular an. Wie bereits geschrieben war Herr A und seine Frau noch nie bei der GEZ Nachfolgegesellschaft gemeldet.

Herr A und seine Frau melden dem Beitragsservice nun das beide bei Adresse Y wohnhaft sind und dort bereits Beitrag bezahlt wird.

Frage:
1. Wie wird der Beitragsservice darauf reagieren?
2. Welche Erfolgschancen hat Herr A und seine Frau?


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Re: Anmeldung unter Vorbehalt
#3: 08. Juni 2013, 22:39
Herr A und seine Frau sind zwar beim Einwohnermeldeamt unter Adresse X gemeldet, wohnen aber tatsächlich bei Adresse Y (dort nicht beim Einwohnermeldeamt gemeldet) .

Welchen Grund gibt es dafür?


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(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

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Re: Anmeldung unter Vorbehalt
#4: 08. Juni 2013, 22:43
Herr A und seine Frau sind zwar beim Einwohnermeldeamt unter Adresse X gemeldet, wohnen aber tatsächlich bei Adresse Y (dort nicht beim Einwohnermeldeamt gemeldet) .

Welchen Grund gibt es dafür?

Wäre es zwingend notwendig der GEZ Nachfolgegesellschaft einen Grund hierfür zu nennen?


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Re: Anmeldung unter Vorbehalt
#5: 08. Juni 2013, 22:49
Herr A und seine Frau sind zwar beim Einwohnermeldeamt unter Adresse X gemeldet, wohnen aber tatsächlich bei Adresse Y (dort nicht beim Einwohnermeldeamt gemeldet) .

Welchen Grund gibt es dafür?

Wäre es zwingend notwendig der GEZ Nachfolgegesellschaft einen Grund hierfür zu nennen?

Ich denke schon. Ansonsten ist Herr A laut Meldung beim Einwohnermeldeamt für die Wohung unter Adresse X zahlungspflichtig.


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Re: Anmeldung unter Vorbehalt
#6: 08. Juni 2013, 22:58
Herr A und seine Frau sind zwar beim Einwohnermeldeamt unter Adresse X gemeldet, wohnen aber tatsächlich bei Adresse Y (dort nicht beim Einwohnermeldeamt gemeldet) .

Welchen Grund gibt es dafür?

Wäre es zwingend notwendig der GEZ Nachfolgegesellschaft einen Grund hierfür zu nennen?

Ich denke schon. Ansonsten ist Herr A laut Meldung beim Einwohnermeldeamt für die Wohung unter Adresse X zahlungspflichtig.


Im Rundfunkstaats...blablabla Vertrag steht im übertragenen Sinne nur das vermutet wird das man unter der beim Einwohnermeldeamt registrierten Adresse auch wohnhaft ist. Wenn nun der Mieter der Wohnung Y bescheinigt das Herr A und seine Frau bei Ihnen wohnhaft sind ist das nicht glaubhaft? Womöglich macht sich Herr A und seine Frau einer Ordnungswidrigkeit nach dem Meldegesetz strafbar sonst aber doch nichts, oder?


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Re: Anmeldung unter Vorbehalt
#7: 08. Juni 2013, 22:58
Ich denke schon. Ansonsten ist Herr A laut Meldung beim Einwohnermeldeamt für die Wohung unter Adresse X zahlungspflichtig.

Ich dächte, schon aufgrund des Beitragstatbestands für eine *Zweitwohnung* würde man auf die eine oder andere Weise zahlungspflichtig sein.
Unter o.g. Umständen möglicherweise also *doppelt* - es sei denn, für die zweite Wohnung zahlt schon jemand fleißig :)

Die *Meldeadresse* dürfte so oder so zahlungspflichtig sein - auch wenn diese Bude "nackig", leergefegt und ohne Tapete ist.

Die *Inhaberschaft* einer Wohnung begründet lt. dem Rundfunkbeitragsstatsvertrag die sogenannte "Beitragspflicht".

Willkommen im Club ;)


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Re: Anmeldung unter Vorbehalt
#8: 08. Juni 2013, 23:07
Ich denke schon. Ansonsten ist Herr A laut Meldung beim Einwohnermeldeamt für die Wohung unter Adresse X zahlungspflichtig.

Ich dächte, schon aufgrund des Beitragstatbestands für eine *Zweitwohnung* würde man auf die eine oder andere Weise zahlungspflichtig sein.
Unter o.g. Umständen möglicherweise also *doppelt* - es sei denn, für die zweite Wohnung zahlt schon jemand fleißig :)

Die *Meldeadresse* dürfte so oder so zahlungspflichtig sein - auch wenn diese Bude "nackig", leergefegt und ohne Tapete ist.

Die *Inhaberschaft* einer Wohnung begründet lt. dem Rundfunkbeitragsstatsvertrag die sogenannte "Beitragspflicht".

Willkommen im Club ;)

Nochmals. Der Rundfunkstaats....blablabla Vertrag besagt das es vermutet wird das man unter der beim Einwohnermeldeamt eingetragenen Adresse auch wohnhaft ist. Vermuten kann man viel.
Und, wie bereits geschrieben wird für die Wohnung Y bereits von jemanden bezahlt.


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Re: Anmeldung unter Vorbehalt
#9: 08. Juni 2013, 23:11
Nochmals. Der Rundfunkstaats....blablabla Vertrag besagt das es vermutet wird das man unter der beim Einwohnermeldeamt eingetragenen Adresse auch wohnhaft ist. Vermuten kann man viel.
Und, wie bereits geschrieben wird für die Wohnung Y bereits von jemanden bezahlt.

Zitat
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
§ 2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt.
Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
   1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
   2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.

Ob ein Versuch juristischer "Spitzfindigkeit" bzgl. der Vermutungsregel etwas bringen würde...?

In jedem Falle kommt hier wieder das zutage, wovon der sogenannte "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" nur so strotzt:
Beweislastumkehr.

Alles wird *vermutet* - dem sogenannten "Beitragsschuldner" steht es dann frei bzw. obliegt es, das Gegenteil zu beweisen.

Das ist eine der Schikanen, gegen die sich der Unmut richtet.


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Re: Anmeldung unter Vorbehalt
#10: 08. Juni 2013, 23:19
Nochmals. Der Rundfunkstaats....blablabla Vertrag besagt das es vermutet wird das man unter der beim Einwohnermeldeamt eingetragenen Adresse auch wohnhaft ist. Vermuten kann man viel.
Und, wie bereits geschrieben wird für die Wohnung Y bereits von jemanden bezahlt.

Zitat
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
§ 2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt.
Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
   1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
   2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.

Ob ein Versuch juristischer "Spitzfindigkeit" bzgl. der Vermutungsregel etwas bringen würde...?

In jedem Falle kommt hier wieder das zutage, wovon der sogenannte "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" nur so strotzt:
Beweislastumkehr.

Alles wird *vermutet* - dem sogenannten "Beitragsschuldner" steht es dann frei bzw. obliegt es, das Gegenteil zu beweisen.

Das ist eine der Schikanen, gegen die sich der Unmut richtet.

Ich denke mal das man mit Vermutungen vor Gericht nicht weiter kommt.
Zum Thema. Also liegt die Beweislast beim vermuteten Beitragsschuldner?
Wäre denn ein Schreiben vom Bewohner der in Wohnung Y wohnhaft ist und Beiträge bezahlt nicht Beweis genug?


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Re: Anmeldung unter Vorbehalt
#11: 08. Juni 2013, 23:27
Ich denke mal das man mit Vermutungen vor Gericht nicht weiter kommt.
Zum Thema. Also liegt die Beweislast beim vermuteten Beitragsschuldner?
Wäre denn ein Schreiben vom Bewohner der in Wohnung Y wohnhaft ist und Beiträge bezahlt nicht Beweis genug?

Versuch macht kluch ;)
Erkenntnisse hier posten.


Darüber aber nicht vergessen, dass das nur *Nebenschauplätze* sind - und es um weit mehr geht, als nur sich "herauszuwinden".

Deswegen:

Druck! Druck! DRUCK!!!
Von *allen* Seiten - auf *allen Ebenen!

----------------------------------------
PETITION an den SÄCHSISCHEN LANDTAG   - *Jetzt* UNTERZEICHNEN!
https://openpetition.de/petition/online/FUER-ein-DEMOKRATISCHERES-RUNDFUNKSYSTEM

UNTERSCHRIFTENAKTION
http://online-boykott.de/de/UNTERSCHRIFTENAKTION

Weiter ernsthaft am Forum beteiligen!
http://gez-boykott.de/Forum

Rückendeckung gibt es durch mittlerweile
6(!!!) RENOMMIERTE, *VERNICHTENDE* GUTACHTEN zum
Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html

Teilen! Teilen!! TEILEN!!!

Dranbleiben!
Weitermachen!

Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!
DEMOKRATIE - *JETZT*!!

"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."


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Re: Anmeldung unter Vorbehalt
#12: 08. Juni 2013, 23:29
Wenn nun der Mieter der Wohnung Y bescheinigt das Herr A und seine Frau bei Ihnen wohnhaft sind ist das nicht glaubhaft?

Wie will der beitragzahlende Mieter das glaubhaft machen? Wem wird der Beitragsservice eher glauben - dem Mieter oder dem Einwohnermeldeamt?



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Re: Anmeldung unter Vorbehalt
#13: 08. Juni 2013, 23:32
Ich denke mal das man mit Vermutungen vor Gericht nicht weiter kommt.
Zum Thema. Also liegt die Beweislast beim vermuteten Beitragsschuldner?
Wäre denn ein Schreiben vom Bewohner der in Wohnung Y wohnhaft ist und Beiträge bezahlt nicht Beweis genug?

Versuch macht kluch ;)
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Re: Anmeldung unter Vorbehalt
#14: 08. Juni 2013, 23:33
Wäre denn ein Schreiben vom Bewohner der in Wohnung Y wohnhaft ist und Beiträge bezahlt nicht Beweis genug?

Versuch macht klug und sollte es klappen, unbedingt hier posten.
Denn dann schreiben wir uns alle gegenseitig ein derartiges Schreiben und sind schlagartig beitragsfrei  :o


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