Nochmals. Also liegt die Beweislast beim vermuteten Beitragsschuldner?
Bei wem sonst sollte sie liegen?
Wie vorher: Bei der GEZ?
Du bist aber hartnäckig
Ich bin der laienhaften - und vielleicht irrigen - Annahme, dass die
"Vermutungs"-Formulierung *Juristen-Sprech* ist, und defacto bedeutet:
"Es wird davon ausgegangen."Da dies erst mal so formuliert ist hätte der sogenannte "Beitragsservice" erst einmal eine
Grundlage, die sozusagen im Raum steht.Weshalb sollte dieser veranlasst sein, das zu beweisen?Allenfalls dadurch, dass die "Vermutung" angefochten wird - auch das erfordert nach meinem Verständnis Aktivität seitens des "vermuteten Inhabers".
Wie dem auch sei - dies bedarf wohl juristischer Klärung.
und noch mal:
"Versuch macht kluch" - mehr kann ich nicht sagen.
Und auch noch mal:
Das ist eine
Nebenschauplatz-Formalie.Dies würde spätestens in der nächsten "Evaluierung" knackescharf zurechtgezurrt werden
und ändert nichts an den *wirklich grundsätzlichen* Unrechtmäßigkeiten!
Gegen diese *grundsätzlichen Unrechtmäßigkeiten* muss sich der Widerstand richten!Mitmachen!
Dranbleiben!
Weitermachen!
Teilen! Teilen!! TEILEN!!!
Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!
DEMOKRATIE - *JETZT*!!"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."