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Autor Thema: Anmeldung unter Vorbehalt  (Gelesen 16399 mal)

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Re: Anmeldung unter Vorbehalt
#15: 08. Juni 2013, 23:35
Nochmals. Also liegt die Beweislast beim vermuteten Beitragsschuldner?

Bei wem sonst sollte sie liegen?


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Re: Anmeldung unter Vorbehalt
#16: 08. Juni 2013, 23:36
Wenn nun der Mieter der Wohnung Y bescheinigt das Herr A und seine Frau bei Ihnen wohnhaft sind ist das nicht glaubhaft?

Wie will der beitragzahlende Mieter das glaubhaft machen? Wem wird der Beitragsservice eher glauben - dem Mieter oder dem Einwohnermeldeamt?



Frage 1: Durch sein Schreiben das dem Gericht vorgelegt werden könnte.
Frage 2: Gegenfrage. Was wird ein Gericht eher glauben. Einer Vermutung seitens dem Beitragsservice die sich wiederum auf eine Meldeadresse stützt. In Deutschland darf man sich anmelden wo man will, sogar in Gartenhäuser. Oder einem Schriftstück vom Mieter in Wohnung Y?


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Re: Anmeldung unter Vorbehalt
#17: 08. Juni 2013, 23:38
Nochmals. Also liegt die Beweislast beim vermuteten Beitragsschuldner?

Bei wem sonst sollte sie liegen?

Wie vorher: Bei der GEZ?


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Re: Anmeldung unter Vorbehalt
#18: 08. Juni 2013, 23:41
Wäre denn ein Schreiben vom Bewohner der in Wohnung Y wohnhaft ist und Beiträge bezahlt nicht Beweis genug?

Versuch macht klug und sollte es klappen, unbedingt hier posten.
Denn dann schreiben wir uns alle gegenseitig ein derartiges Schreiben und sind schlagartig beitragsfrei  :o
Wie wir hier alle wissen ist das ja nur ein rein theoretischer Fall den wir hier diskutieren. Vielleicht gibt es ja noch andere? Wäre gerne bereit mir andere anzuhören.  ;)


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Re: Anmeldung unter Vorbehalt
#19: 08. Juni 2013, 23:45
Nochmals. Also liegt die Beweislast beim vermuteten Beitragsschuldner?

Bei wem sonst sollte sie liegen?

Wie vorher: Bei der GEZ?

Du bist aber hartnäckig ;)

Ich bin der laienhaften - und vielleicht irrigen - Annahme, dass die "Vermutungs"-Formulierung *Juristen-Sprech* ist, und defacto bedeutet:
"Es wird davon ausgegangen."

Da dies erst mal so formuliert ist hätte der sogenannte "Beitragsservice" erst einmal eine Grundlage, die sozusagen im Raum steht.
Weshalb sollte dieser veranlasst sein, das zu beweisen?
Allenfalls dadurch, dass die "Vermutung" angefochten wird - auch das erfordert nach meinem Verständnis Aktivität seitens des "vermuteten Inhabers".

Wie dem auch sei - dies bedarf wohl juristischer Klärung.

und noch mal:
"Versuch macht kluch" - mehr kann ich nicht sagen.

Und auch noch mal:
Das ist eine Nebenschauplatz-Formalie.
Dies würde spätestens in der nächsten "Evaluierung" knackescharf zurechtgezurrt werden
und ändert nichts an den *wirklich grundsätzlichen* Unrechtmäßigkeiten!

Gegen diese *grundsätzlichen Unrechtmäßigkeiten* muss sich der Widerstand richten!

Mitmachen!
Dranbleiben!
Weitermachen!

Teilen! Teilen!! TEILEN!!!

Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!
DEMOKRATIE - *JETZT*!!

"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."


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Re: Anmeldung unter Vorbehalt
#20: 08. Juni 2013, 23:51
Wäre denn ein Schreiben vom Bewohner der in Wohnung Y wohnhaft ist und Beiträge bezahlt nicht Beweis genug?

Versuch macht klug und sollte es klappen, unbedingt hier posten.
Denn dann schreiben wir uns alle gegenseitig ein derartiges Schreiben und sind schlagartig beitragsfrei  :o
Wie wir hier alle wissen ist das ja nur ein rein theoretischer Fall den wir hier diskutieren. Vielleicht gibt es ja noch andere? Wäre gerne bereit mir andere anzuhören.  ;)

Es kann so auch eine große Wohngemeinschaft gebildet werden. Jeder der darin wohnt, schreibt dem anderen ein Schreiben und versichert darin, dass man dort wohnhaft ist aber woanders gemeldet. Und schon muss nur ein Beitrag gezahlt werden.

Manchmal ist es besser vor dem Erstellen eines theoretischen Fall intensiver darüber nachzudenken.


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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

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Re: Anmeldung unter Vorbehalt
#21: 08. Juni 2013, 23:54
Du bist aber hartnäckig ;)

Finde es einfach nur gut wenn man nach Dingen, Mitteln, Wege sucht, ja, sich unterhält über eventuelle Lösungsansätze. Auch wenn sie auf den ersten Blick noch so weit weg von der Realität erscheinen mögen. Vielleicht gibt es ja noch andere außer die von unseren Herrn A und seiner Frau? 


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Re: Anmeldung unter Vorbehalt
#22: 08. Juni 2013, 23:58
Wäre denn ein Schreiben vom Bewohner der in Wohnung Y wohnhaft ist und Beiträge bezahlt nicht Beweis genug?

Versuch macht klug und sollte es klappen, unbedingt hier posten.
Denn dann schreiben wir uns alle gegenseitig ein derartiges Schreiben und sind schlagartig beitragsfrei  :o
Wie wir hier alle wissen ist das ja nur ein rein theoretischer Fall den wir hier diskutieren. Vielleicht gibt es ja noch andere? Wäre gerne bereit mir andere anzuhören.  ;)

Es kann so auch eine große Wohngemeinschaft gebildet werden. Jeder der darin wohnt, schreibt dem anderen ein Schreiben und versichert darin, dass man dort wohnhaft ist aber woanders gemeldet. Und schon muss nur ein Beitrag gezahlt werden.


Gefällt mir.  ;)


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Re: Anmeldung unter Vorbehalt
#23: 09. Juni 2013, 13:38
Hallo,
nach knapp 2,5 Monaten kam nun die Antwort der GEZ zu meiner Frage nach Zahlung unter Vorbehalt. Der Satz
"Nach § 10 Abs. 3 Rundfunkstaatsvertrag haben Sie einen Anspruch auf Rückzahlung ohne Rechtsgrund gezahlter Beiträge."
Was bedeutet das konkret? Jetzt zahlen und, wenn Klagen gegen Rundfunksteuer erfolgreich sind, Beiträge zurückverlangen?

Viele Grüße,
Roman


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Re: Anmeldung unter Vorbehalt
#24: 09. Juni 2013, 13:51
"§ 10 Abs. 3 Rundfunkstaatsvertrag" gibt es nicht. Weder in der alten noch in der aktuellen Fassung

Kannst Du den Brief einscannen und hochladen wenn der BS sich geirrt hat?


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Re: Anmeldung unter Vorbehalt
#25: 09. Juni 2013, 14:02
§ 10 RundfunkBEITRAGSstaatsvertrag:

Beitragsgläubiger, Schickschuld, Erstattung, Vollstreckung
(1) ...
(2) ...
(3) Soweit ein Rundfunkbeitrag ohne rechtlichen Grund entrichtet wurde, kann derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, von der durch die Zahlung bereicherten Landesrundfunkanstalt die Erstattung des entrichteten Betrages fordern. Er trägt insoweit die Darlegungs- und Beweislast. Der Erstattungsanspruch verjährt nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die regelmäßige Verjährung.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Re: Anmeldung unter Vorbehalt
#26: 09. Juni 2013, 15:10
Danke.. welche Fälle würde das abdecken?
1. Wenn der Beitrag eine Steuer ist .. ich denke ja..
2. Wenn er gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt.. das dann (wir sind Nichthörer/seher)?
3. Wenn er gegen die Rundfunkfreiheit verstößt oder was auch immer?

Bislang hatten wir immer noch vor, gegen den Bescheid/Widerspruch zu klagen. Aber wenn das nun gar nicht nötig ist?


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Re: Anmeldung unter Vorbehalt
#27: 09. Juni 2013, 17:31
Hallo,
nach knapp 2,5 Monaten kam nun die Antwort der GEZ zu meiner Frage nach Zahlung unter Vorbehalt. Der Satz
"Nach § 10 Abs. 3 Rundfunkstaatsvertrag haben Sie einen Anspruch auf Rückzahlung ohne Rechtsgrund gezahlter Beiträge."
Was bedeutet das konkret? Jetzt zahlen und, wenn Klagen gegen Rundfunksteuer erfolgreich sind, Beiträge zurückverlangen?

Viele Grüße,
Roman

Habe wohl deine Vorgeschichte irgendwie verpasst. Wenn ich das jetzt richtig verstehe hast du unter Vorbehalt (mit dem Musterbrief aus dem WWW) dich angemeldet und auch bezahlt. Nun ist die Antwort von denen gekommen. Also haben die deinen Vorbehalt jetzt so akzeptiert? Klär mal bitte auf. Danke


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Re: Anmeldung unter Vorbehalt
#28: 09. Juni 2013, 17:48
Bitte an die Regeln denken, hier insbesondere Punkt 2.

Danke!

René


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Re: Anmeldung unter Vorbehalt
#29: 09. Juni 2013, 18:42
Also gezahlt haben wir bislang nicht. Ich habe einen leicht modifizierten Brief Brief mit Bitte um Bestätigung der Zahlung unter Vorbehalt im März geschickt, gestern kam dann die Antwort analog anderer, die hier bereits zur Schau gestellt wurden.
Bisher waren wir mit Radio angemeldet, am Staatsfunk haben wir jedoch seit 2002 nicht mehr teilgenommen, die Zahlung haben wir zum 1.1.2013 eingestellt.

Meine Frau und auch mein Schwiegervater hatten bereits das Problem (zum Glück hatten sie geklagt), daß die, die nicht geklagt hatten, leer ausgingen, weil Recht gebrochen wurde (Lehrer/Beamtenzeugs halt).
Persönlich tendiere ich dazu, zu klagen. Meine Frau auch.


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