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Autor Thema: antworten oder nicht  (Gelesen 15804 mal)

g
  • Beiträge: 3
antworten oder nicht
Autor: 07. Juni 2013, 17:10
Hallo liebe GEZ Verweigerer

Ich bin ganz neu hier im Forum. Ich habe schon fiele Beiträge gelesen und auch bei Facebook verfolge ich dieses Thema gez (neudeutsch Beitragssevice) auch aktiv.
Nun habe ich mich hier angemeldet da mir eine frage unter den Nägeln BRENNT.
Ich bitte eine eventuell deplazierung zu meiner frage endschuldigen.

Nun zu meiner frage.
Ich habe heute wieder post von der gez bekommen mit einer wiederholten BITTE doch auf den Brief zu banworten und volgende daten zu bestätigen oder zu ergänzen

1. Mein Name und meine Adressdaten
2. Wie lange ich in meiner Wohnung wohne
3. Ob ich bereits ein Konto habe. (habe ich selbst verständlich nich. Habe bis jetzt alles von denen erfolgrei ignoriert)
4. Ob Eventuel ein anderer Zwangsabgabenzahler in der Wohnung wohn
5. Na ja klar meine Kontodaten  :laugh:

Meine frage jetzt gibt es ein Gesetz oder eine Anordnung die mich zwingen kann auf solche fragen und Briefe zu antworten.
Es wird mir doch sonst immer empfohlen vorsichtig mit meinen Persönlichen Daten zu sein. :o
Ich habe vor so vor zu gehen
--->weiter sture Ignoranz und abwarten<---
Gibt es unter euch jemanden der schon mehr weis in einem solchen fall.

Ich freu mich auf antworten und bedanke mich schon mal.

Bleibt auch ihr KONSEQUENTE VERWEIGERER 8)

Der Grisu


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B

Ben

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Re: antworten oder nicht
#1: 10. Juni 2013, 15:33
Ich klinke mich hier mal mit ein.
Das ist genau die Frage, welche mich
auch interessiert.
Würde weiter die Briefe abwarten bis der Gebühren Bescheid kommt, von dem hier alle sprechen, den man ernst nehmen sollte.
Aber was mache ich/wir dann???
Lg


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I
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Re: antworten oder nicht
#2: 10. Juni 2013, 16:06
da ham was wida)....
Die Leute suchen einfache Antworten auf einfache Fragen.
Das ganze ist sehr komplex und man muss das ganze Forum hier durchstöbern.

Ein Freund riet mir kürzlich:

Klar sein sollte man sich, wie man eine Zahlungsverweigerung begründet.
Gegen den ganzen Kram, bzw. die GEZ usw. zu sein, bringt nix.

Mögl. Begründungen wären m.E. :
Keine Wahl zu haben....
Verletzung der verfassungsmäßig gewährten Informationsfreiheit....
Ungleiche- und ungerechte Mehrfachbelastung....
Das Recht auf Widerstand, wenn Grundrechte verletzt werden....
Ungerechtfertigte Verschwendung meiner Zwangsgebühren.....

(Bitte gerne weitere Gründe hinzufügen!)

Auf wenige, kernige Punkte konzentrieren und nicht schwadronieren!

....und viel Glück....


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g
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Re: antworten oder nicht
#3: 10. Juni 2013, 19:14
Es geht mir ja im Moment noch nicht um zahlen oder nicht.
Die weisen ja eine Antwort meinerseits an in der ich meine Privatsfehre offenlegen soll.
In meinem Verständnis können die mir ja noch garkeine Forderungen stellen weil es mich in dem Datenhaufen bei der gez noch garnicht Offizel gibt.

Bis Anfang das ja Jahres war es ja immer so

Post mit dem gez stempel kommt zu mir nach hause. Und wird von mir entsorgt.
Es stand einer von der Bande vor der Tür. Jeine angaben Tür zu.

Ich glaube ja das das erst mal so weiter gehen wird. Da ich denke das die immer noch keine handhabe gegen Verweigerer haben.


LG der grisu


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c
  • Beiträge: 168
Re: antworten oder nicht
#4: 10. Juni 2013, 21:48
Es gibt scheinbar immer noch keinerlei Erfahrungswerte, wie mit "Nichtanmeldern" umgegangen wird.

Irgend einen Weg wird die GEZ aber sicher finden, die ganzen "Verweigerer" dranzukriegen, da es ja keine Beweispflicht der LRA gibt, wie es noch bei der geräteabhängigen Gebühr der Fall war.

Am meisten würdest du uns in jedem Fall unterstützen, wenn du dich anmeldest und dann den hier beschriebenen Klageweg einschlägst. Also nach der Anmeldung erst einmal keinerlei Beiträge zahlen um den widerspruchsfähigen Beitragsbescheid "anzufordern"


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jetzt_reicht_es

Re: antworten oder nicht
#5: 11. Juni 2013, 10:16
Es geht mir ja im Moment noch nicht um zahlen oder nicht.
Die weisen ja eine Antwort meinerseits an in der ich meine Privatsfehre offenlegen soll.
In meinem Verständnis können die mir ja noch garkeine Forderungen stellen weil es mich in dem Datenhaufen bei der gez noch garnicht Offizel gibt.

Bis Anfang das ja Jahres war es ja immer so

Post mit dem gez stempel kommt zu mir nach hause. Und wird von mir entsorgt.
Es stand einer von der Bande vor der Tür. Jeine angaben Tür zu.

Ich glaube ja das das erst mal so weiter gehen wird. Da ich denke das die immer noch keine handhabe gegen Verweigerer haben.


LG der grisu

Du hast Infobriefe bekommen!
Infobriefe werden entsorgt!
Keiner kann dich zwingen Infobriefe zu lesen.
Sollten Gebührenbescheide als Infobrief kommen, dann hast du sie eben nicht bekommen.
Denk dran: Sie sind in der Beweispflicht, dann lass sie auch Ihre Pflicht erfüllen.

Nach drei Briefen kommen keine weitere mehr (meine Erfahrung). Danach kann dir keiner sagen was passiert.

Grüße


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P
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Re: antworten oder nicht
#6: 11. Juni 2013, 11:45
Stimmt das eigentlich das bei "nicht-bezahlen" eine Strafe bis zu 1000 Euro fällig werden kann? Und das irgendwann der gerichtsvollzieher vor der Tür steht? Sorry das ich so doof frage... aber das wäre schon wichtig zu wissen  ;)


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Re: antworten oder nicht
#7: 11. Juni 2013, 11:51
Meiner Kenntnis nach gab es noch kein Ordnungswidrigkeitsverfahren aus dem Grund nichtbezahlter Beiträge. Das in den Briefen erwähnte Bußgeld "in Höhe von bis zu 1000 Euro" ist aus dem OWIG teilübernommen worden. Dort heisst es allgemein (§17(1)): die Geldbuße beträgt mindestens 5 Euro und wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens 1000 Euro. Die 5 Euro wurden weggelassen, wohl damit es sich "gefährlicher nach viel Geld" anhört.
Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten richten sich laut OWIG übrigens auch nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des "Täters" (§17(3)).
Man könnte Person A also eventuell raten, das Risiko einzugehen. Jedoch muss Person A trotzdem unbedingt auf Beitragsbescheide reagieren (Widerspruch). Sonst wird der Bescheid rechtskräftig und kann per Gerichtsvollzieher eingezogen werden.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

g
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Re: antworten oder nicht
#8: 11. Juni 2013, 19:56
@ jetzt_reicht_es. Danke sehr.
So was in der art habe ich mir schon gedacht.  8)
Also abwarten wat so passiert. Denke die setzen sowieso auf den Massengeist der leicht zu manipolieren ist und sich schnell brechen läst. Und das zahlt was ihm gesagt wird.

@Pfuibu. Ich habe jetzt auch schon viel gelesen und berichte gesehen (youtube...)im normalen tv wird dieses thema ja tot geschwiegen. Und da habe ich auch noch nichts von einer solchen Zahlung gehört.
Also so lange du nicht an gemeldet bist einfach füse still halten und warten bis was offizielles kommt.

Gruß der grisu


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Re: antworten oder nicht
#9: 13. Juni 2013, 14:54
Leider bin ich schon angemeldet... könnte mir in den allerwertesten beißen  :-\


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Re: antworten oder nicht
#10: 17. Juni 2013, 21:05
Also wurden bisher an alle hier im Forum nur die 3 Infoschreiben versendet?
Dann warten die wol erstmal ab und schreiben anschließend alle (relativ) gemeinsam an, die sich nicht anmelden wollten...

Wie ist das denn, wenn man mit Vorbehalt zahlen möchte, dass geht ja nur, solange man nichts anderes bekommen hat, als die 3 Infoschreiben und mit dem 4. ists dann vorbei, mit unter Vorbehalt zahlen?

Hier wird immer was von Rechtsbehelfsbelehrung geschrieben, aber woher wisst ihr dass, wenn noch keine mehr als die Infoschreiben bekommen hat?  :o



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S
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Re: antworten oder nicht
#11: 23. Juni 2013, 23:57
Wer gibt eigentlich den Hunderttausenden einen Rat, die entweder:

a.) Renten unterhalb der Pfändungsfreigrenze beziehen, und sich sehr sicher sind, dass sie selbst in 20 Jahren diese Grenze nicht erreichen werden, weil die Pfändungsfreigrenzen regelmäßig neu angepasst werden.

b.) Hochverschuldete Leute im Mittelalter, die ohnehin schon eine EV abgeleistet und es bereits aufgegeben haben, sich mit solchem Pipifax überhaupt zu beschäftigen. Die werden in der Regel alle 3 Jahre zu einer neuen EV aufgefordert. Und das auch nur, wenn einer der Gläubiger einen solchen Antrag stellt.

c.) Leute, die bereits ein Insolvenzverfahren am Hals haben. Da wird der Insolvenzverwalter tätig werden (wenn überhaupt)

Also: Alle Schreiben und auch die Gebührenbescheide unbeantwortet lassen.

Ablage Papierkorb. Gerichtsvollzieher kennt einen schon und kommt vermutlich gar nicht erst. Leute glaubt mir, wenn man schon finanziell am Ende ist, dann ist ne EV wie ne Absolution. Ich weiß, wovon ich rede. Man zuckt nicht bei jedem Klingeln zusammen. Man hat ja nichts zu verbergen.

Nur Leute mit nem Mercedes vor der Tür und tausende Euro auf dem Konto müssen und sollten dann auch zahlen.

Ich habe bei ner Bank aus dem Konkurs einer Firma vor 20 Jahren noch 40000 Mark Schulden. Da tut sich nichts mehr und ich lebe inzwischen bescheiden von einer Rente von ca. 1150 Euro.


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k
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Re: antworten oder nicht
#12: 31. Oktober 2013, 10:10
Hallo, so habe ich das auch gemacht bzw mache es immer noch so. bin vor 7 Monaten  umgezogen, habe dann auch schnell Post von der GEZ bekommen. insgesamt 3 stück mit bitten doch mal zu antworten. habe nie was von mir hören lassen und immer ignoriert.
seit 3 Monaten habe ich jetz schon keine Post mehr von denen bekommen, mal sehen was passiert..................

Finde es unmöglich das man in einen Land wie Deutschland als freier Bürger  gezwungen wird etwas zu kaufen/bzw nutzen und für etwas zu bezahlen was man gar nicht haben will!!!


das ist nirgendwo anders möglich, das wäre wie wenn man gezwungen wird ein neues Auto zu kaufen oder einen Joghurt im Supermarkt!

mich würde interessieren was passiert wenn man eine Elektriker Firma beauftragt die Leitungen zu kappen und Fernsehdosen zu versiegeln oder irgendwie anders stilllegt. und dann eine bestätigung der firma mit unterschrift und stempel zur GEZ schickt mit der bestätigung der durchgeführten Arbeiten und der rechnung.

dazu legt man noch einen Brief mit dem inhalt das die folgenden 3 personen bestätigungen das man kein Radio im Auto/wohnung oder jegliches anderes empfangsgerät besitzt welches zur nutzung der Leistungen der GEZ möglich wäre. mit deren Unterschrift etc und dem Satz das man zu keiner Zeit die leistungen der GEZ freiwillig in Anspruch nimmt und nur Passiv und ohne den eigenen willen dieses leider nicht im öffentlichen leben vollständig zu vermeiden ist, wie zB in Kaufhäusern oder kneipen oder am Flughafen überall wo ein Radio läuft oder der Fernseher eingeschaltet ist. und bittet die GEZ die nutzung ihrer Leistungen in der Öffentlichkeit zu untersagen, da sonst nicht 100 Prozentig sichergestellt werden kann das man doch zur Nutzung ihrer Leistungen gezwungen wird.

und den Vermerk zu der Rechnung der Elektriker Firma (sagen wir 500 euro)
das sie sich zu diesen schritt gezwungen fühlten da sich die Arbeiten schon nach 2,5 jahren bezahlt machen würden


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j

jetzt_reicht_es

Re: antworten oder nicht
#13: 31. Oktober 2013, 12:05
mich würde interessieren was passiert wenn man eine Elektriker Firma beauftragt die Leitungen zu kappen und Fernsehdosen zu versiegeln oder irgendwie anders stilllegt. und dann eine bestätigung der firma mit unterschrift und stempel zur GEZ schickt mit der bestätigung der durchgeführten Arbeiten und der rechnung.

dazu legt man noch einen Brief mit dem inhalt das die folgenden 3 personen bestätigungen das man kein Radio im Auto/wohnung oder jegliches anderes empfangsgerät besitzt welches zur nutzung der Leistungen der GEZ möglich wäre. mit deren Unterschrift etc und dem Satz das man zu keiner Zeit die leistungen der GEZ freiwillig in Anspruch nimmt und nur Passiv und ohne den eigenen willen dieses leider nicht im öffentlichen leben vollständig zu vermeiden ist, wie zB in Kaufhäusern oder kneipen oder am Flughafen überall wo ein Radio läuft oder der Fernseher eingeschaltet ist. und bittet die GEZ die nutzung ihrer Leistungen in der Öffentlichkeit zu untersagen, da sonst nicht 100 Prozentig sichergestellt werden kann das man doch zur Nutzung ihrer Leistungen gezwungen wird.
Kann ich dir sagen:
1) du könntest jeder Zeit ein Iphone von einem Geschäft kaufen um dir ihre wertvollen Programme zu erschleichen
2) darauf kommt es doch seit der Reform gar nicht mehr an! Du zahlst die Beiträge für die Möglichkeit ihre wertvollen Programme empfangen zu dürfen! Wenn du dir diese Möglichkeit selbst wegnimmst, muss du trotzdem zahlen

Wie du merkst ist das neue Gesetz völlig schwachsinnig und ungerecht.
Ich bin mir sehr sicher, dass die Verfassungsgerichte irgendwann diesen Mist in dieser Form beenden werden und man als Nichtnutzer das Recht bekommt sich befreien zu lassen. Wie lange das dauert kann dir allerdings niemand sagen und bis dahin gibt es zwei Wege, die man als Verweigerer bestreiten kann:
a) Aktiv kämpfen: Anmelden, nichtzahlen, klagen oder
b) solange ducken wie es geht und dann, wenn sie auf dich zukommen aktiv kämpfen

Ich persönlich bevorzuge das Letztere....


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Re: antworten oder nicht
#14: 01. November 2013, 09:58
ich überlege auch mich deswegen einfach wieder bei meinen Eltern im Haushalt Anmelde und das als zweitwohnung. und schon sind es nur 6 euro....
aber vielleicht habe ich auch glück und bin unten durch gerutscht ist ja schon über 3 monate her ihr letzter brief.
 mich würde interessieren ob sie dann auch rückwirkend den betrag fordern könnten oder ob ich stumpf ab tag heute in den brief reinschreiben kann (falls sie wieder anfangen mir auf den sack zu gehen)

eigentlich wissen sie ja wie lang ich da wohne zwecks ihren ersten briefes.


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