Liebe Boykottierer,
Hier der hypothetische Fall:
Eine Person a hat seit 2013 beim Beitragsservice ihre Einzugsermächtigung widerrufen und Anfang 2013 ein Schreiben abgeschickt, dass sie nur unter Vorbehalt zahle. (Wie an einer Stelle im www. empfohlen)
Nun hat Person a schon die 2. Zahlungsaufforderung, der Minusbetrag auf dem "Beitragskonto" wächst. Person a hat bisher nicht gezahlt.
Aber Wie soll das weitergehen? Person a bekommt nun doch Angst vor Konsequenzen, vor dem weiteren Weg mit Klage usw. Was ist wenn es nicht klappt mit der Taktik, mit der Klage? sie nicht rechtzeitig, formrichtig usw. reagiert? Was wenn die Klage abgelehnt wird? usw. usf.
Könnt Ihr hierzu etwas sagen, etwas das Person a Mut machen könnte?
- Was könnte passieren??, welche Risiken ginge Person a ein, welche kann sie vermeiden, wie? was müsste Person a wann, wo, wie genau tun? (bzw. wo wäre etwas nachzulesen falls schon genau darüber an anderer Stelle geschrieben wurde).
Wäre es für Person a auch möglich diesen (Klage-)Weg zu beschreiten falls sie keine freie Kapazität hat sich mit "zusätzlichen" Dingen auseinander zu setzten, da sie - sagen wir z.B. familiär, momentan schon maximal gefordert ist? Und sich in juristischen Belangen überhaupt nicht auskennt.
Gibt es z.B. eine Musterklage??
VIELEN Dank an alle Aktiven!!
amam