Liebe Foren-Mitglieder,
ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Und zwar geht es um folgendes:
Person A und B sind verheiratet und sind hier in Deutschland beim Einwohnermeldeamt angemeldet. Hauptsächlich befinden sich beide Personen allerdings im Ausland und reisen alle 6 Monate für paar Tage ein.
Vor 2 Wochen kam eine Infopost von GEZ mit der Bitte sich anzumelden, da keine Infos vorliegen. Diese wurden allerdings ignoriert, da Person A und B sich im Ausland befanden.
Heute kam allerdings der Brief mit dem Betreff " Bestätigung der Anmeldung"
Für Person A wurde einfach ein Beitragskonto erstellt und eine Anmeldung vorgenommen. Diese natürlich rückwirkend zum 01.01.13 Demnach wird ein Beitrag von 359,60 EUR rückwirkend verlangt.
Frage: Was tun? Ist Person A verpflichtet diesen Beitrag rückwirkend zu bezahlen?
Liebe Grüße