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Autor Thema: Zwangsanmeldung rückwirkend. Hilfe  (Gelesen 1684 mal)

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Zwangsanmeldung rückwirkend. Hilfe
Autor: 28. Juli 2014, 22:58
Liebe Foren-Mitglieder,

ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Und zwar geht es um folgendes:

Person A und B sind verheiratet und sind hier in Deutschland beim Einwohnermeldeamt angemeldet. Hauptsächlich befinden sich beide Personen allerdings im Ausland und reisen alle 6 Monate für paar Tage ein.

Vor 2 Wochen kam eine Infopost von GEZ mit der Bitte sich anzumelden, da keine Infos vorliegen. Diese wurden allerdings ignoriert, da Person A und B sich im Ausland befanden.

Heute kam allerdings der Brief mit dem Betreff " Bestätigung der Anmeldung"

Für Person A wurde einfach ein Beitragskonto erstellt und eine Anmeldung vorgenommen. Diese natürlich rückwirkend zum 01.01.13 Demnach wird ein Beitrag von 359,60 EUR rückwirkend verlangt.

Frage: Was tun? Ist Person A verpflichtet diesen Beitrag rückwirkend zu bezahlen?

Liebe Grüße


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Re: Zwangsanmeldung rückwirkend. Hilfe
#1: 29. Juli 2014, 13:23
Nach gültigem Gesetz ist die Forderung rechtens. Nach Meinung des Forums verstösst das Gesetz gegen unsere Grundrechte. Es hilft nur, Widerspruch einzulegen, wenn ein Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt wurde. Auf die Anmelde- und Zahlungsaufforderungen braucht niemand reagieren.


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Re: Zwangsanmeldung rückwirkend. Hilfe
#2: 29. Juli 2014, 17:00
Das Paar sollte sich mal überlegen, ob es nötig ist, in D gemeldet zu bleiben.

Ohne Wohnung auch kein Beitrag. Das gilt allerdings zunächst nur für die Zukunft. Für die Vergangenheit wird es schwieriger.


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