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Autor Thema: Befreiung niedriges Einkommen -unter ALG2- Bescheinigung vom Amt?  (Gelesen 6130 mal)

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Frage: A hat vor Monaten Widerspruch eingelegt und Antrag auf Härtefall gestellt. Jetzt kam Schreiben vom Rundfunkservice: Um Vorlage einer "Bescheinigung" vom Jobcenter wird gebeten!????? :-\

Gibt es mittlerweile eine Bescheinigung vom Jobcenter, dass das Einkommen unter dem AlG 2 Satz liegt und trotzdem kein Antrag auf Leistungen gestellt wird?




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Nein, das wäre mir neu. Das Arbeitsamt (Jobcenter) muß ja zunächst mal prüfen, ob bei einer Person die Voraussetzungen für eine Bewilligung von ALG2 vorliegt. Denn nur dann bekommt man eine Befreiung vom Rundfunk-Zwangsbeitrag.

Sehr einfach für den BS - sehr unschön für den Geringverdiener, der keinen striptease vor den Behörden machen will.


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"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

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Es gibt auch einen ablehnenden Bescheid der Arge. Den kann man nehmen, es wird mitunter bescheinigt, dass man nur etwas über dem Satz liegt und keine Leistungen erhält. Das reicht für den Härtefallantrag.


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Das bedeutet eine Antragstellung beim Jobcenter ist unumgänglich? Wenn man aber eine Arbeit hat und halt unter der Einkommensgrenze liegt, kann man dann nicht zum Sozialamt !? Nur, dass die Bescheinigen, dass man zwar Anspruch auf Sozialhilfe hätte- auf diese jedoch verzichtet!?

Und warum nur diese Ämter? Kann nicht ein anderes Amt dies genauso bescheinigen, dass eben ein wirtschaftlicher Härtefall vorliegt?


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Frage: A hat vor Monaten Widerspruch eingelegt und Antrag auf Härtefall gestellt. Jetzt kam Schreiben vom Rundfunkservice: Um Vorlage einer "Bescheinigung" vom Jobcenter wird gebeten!????? :-\

Gibt es mittlerweile eine Bescheinigung vom Jobcenter, dass das Einkommen unter dem AlG 2 Satz liegt und trotzdem kein Antrag auf Leistungen gestellt wird?

Jedem Bewilligungsbescheid des Jobcenters (Erst- und Folgebescheid) ist in der Regel eine Bescheinigung  über den Bezug von ALG-II-Leistungen beigefügt, den du beim BS einreichen könntest. Darf ich fragen, weshalb du keinen Antrag auf ergänzende Leistungen stellen möchtest, wenn dein Einkommen unter dem Satz liegt, Cassandra? Dann wäre das Problem des Nachweises gelöst, ohne dass du dem BS dein konkretes Einkommen mitteilen müsstest.


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 Darf ich fragen, weshalb du keinen Antrag auf ergänzende Leistungen stellen möchtest, wenn dein Einkommen unter dem Satz liegt, Cassandra? Dann wäre das Problem des Nachweises gelöst, ohne dass du dem BS dein konkretes Einkommen mitteilen müsstest.

 ::)Antwort : SGB 2 - Gesetze!

Aber andere Frage: Warum ist es so umständlich, wenn Personen die ALG2/Sozialhilfe beziehen (eben weil dieser Personenkreis ein geringes "Einkommen" haben und die Personen, die sozialversicherungspflichtig arbeiten und auch nur ein geringes Einkommen haben gleich zu behandeln? Indem man z.B. nach Prüfung des erzielten Einkommens eben eine Bescheinigung ausstellt, dass man den ALG2-Beziehern "gleichgestellt" ist! Warum dieser "Zwang" zur Antragstellung beim Jobcenter? Wegen "mehr" Geld?


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Warum ist es so umständlich, wenn Personen die ALG2/Sozialhilfe beziehen (eben weil dieser Personenkreis ein geringes "Einkommen" haben und die Personen, die sozialversicherungspflichtig arbeiten und auch nur ein geringes Einkommen haben gleich zu behandeln? Indem man z.B. nach Prüfung des erzielten Einkommens eben eine Bescheinigung ausstellt, dass man den ALG2-Beziehern "gleichgestellt" ist! Warum dieser "Zwang" zur Antragstellung beim Jobcenter? Wegen "mehr" Geld?
Keine Ahnung, frag doch mal beim Jobcenter nach. Dafür mußt du vielleicht nicht mal einen Termin machen, wer weiß?
Warum reicht bei Selbstständigen nicht eine Gewinnermittlung für den BS aus?
Da steht doch schwarz auf weiß wieviel Geld man zum Leben hat.


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"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

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Du könntest auch beim BS direkt nachfragen.


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In diesem Fall wurde das ja 2013 schon "geklärt"! Der BS gibt bei seinen "Ausnahmeregelungen" unter anderem HÄRTEFALL an- um dann diese Anträge auf die Jobcenter zu verteilen!? Wenn ein HÄRTEFALL ein HÄRTEFALL ist (eben weil er nicht "befreit" ist durch die anderen aufgeführten Ausnahmefälle- warum sollte dann eine Bescheinigung vom "Jobcenter" diesen HÄRTEFALL bestätigen (oder nicht)!? Das ist doch unlogisch- oder ?

Das Jobcenter stellt keine Bescheinigungen aus, dass man auf Leistungen verzichtet (jedenfalls wurde das letztes Jahr so gesagt) Aber laut Stadt/Kommune gab es Anfang 2013 eine sogenannte Bescheinigung vom Amt- wurde dann aber vom BS gestrichen!!! Alle Nachweise die einen HÄRTEFALL betreffen werden gar nicht mehr anerkannt- sondern, wie in diesem Fall- an das Jobcenter "weitergeleitet"!
Da das jetzige Schreiben ja auch einige "Monate" brauchte- müßte jetzt wiederum ein Widerspruch gegen diese Aufforderung, einen Nachweis vom Jobcenter zu erbringen, erfolgen. HÄRTEFALL bleibt HÄRTEFALL
- das BS hat mit Sicherheit nicht die Befugnis, eigenständig den Bürger zu "selektieren"!


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Wenn ein HÄRTEFALL ein HÄRTEFALL ist ...- warum sollte dann eine Bescheinigung vom "Jobcenter" diesen HÄRTEFALL bestätigen (oder nicht)!? Das ist doch unlogisch- oder ?

Alle Nachweise die einen HÄRTEFALL betreffen werden gar nicht mehr anerkannt- sondern, wie in diesem Fall- an das Jobcenter "weitergeleitet"!
Da das jetzige Schreiben ja auch einige "Monate" brauchte- müßte jetzt wiederum ein Widerspruch gegen diese Aufforderung, einen Nachweis vom Jobcenter zu erbringen, erfolgen. HÄRTEFALL bleibt HÄRTEFALL
- das BS hat mit Sicherheit nicht die Befugnis, eigenständig den Bürger zu "selektieren"!
Ich weiß nicht genau wie der letzte Satz von dir zu verstehen ist, aber das unlogische an der Sache ist, daß nur über das Jobcenter finanzielle Härtefälle anerkannt werden sollen.
Nachweise über geringes Einkommen sollten im Grunde auch ausreichen, um den BS entscheiden zu lassen, ob es sich um einen Härtefall wegen geringen Einkommens handelt. Das scheint aber zu aufwendig für den BS. Außerdem geht man davon aus, daß jeder beim Jobcenter gefälligst "die Hosen runterläßt", wenn er am Existenzminimum lebt.
Person X wird bei seinem Widerspruch auf die Härtefallregelung hinweisen und eine Kopie seines Steuerbescheides mitschicken. Darin steht eindeutig, wieviel Person X verdient hat. Das ist amtlich. Ein aktuelle Gewinnermittlung kann ja nachgereicht werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Juli 2014, 11:05 von Carina«
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[Ich weiß nicht genau wie der letzte Satz von dir zu verstehen ist, aber das unlogische an der Sache ist, daß nur über das Jobcenter finanzielle Härtefälle anerkannt werden sollen.
Nachweise über geringes Einkommen sollten im Grunde auch ausreichen, um den BS entscheiden zu lassen, ob es sich um einen Härtefall wegen geringen Einkommens handelt. Das scheint aber zu aufwendig für den BS. Außerdem geht man davon aus, daß jeder beim Jobcenter gefälligst "die Hosen runterläßt", wenn er am Existenzminimum lebt.
Person X wird bei seinem Widerspruch auf die Härtefallregelung hinweisen und eine Kopie seines Steuerbescheides mitschicken. Darin steht eindeutig, wieviel Person X verdient hat. Das ist amtlich. Ein aktuelle Gewinnermittlung kann ja nachgereicht werden.
[/quote]

Gibt es ähnlich gelagerte Fälle? Also, HÄRTEFÄLLE sind nur als HÄRTEFÄLLE anerkannt mit Antragstellung bei JC?
Kennt jemand HÄRTEFÄLLE die ohne Antragstellung beim JC angekannt wurden?

@Carina,
es liegt (hier in diesem Fall) nicht so sehr an den "Hosen runterlassen"- Damit hat A kein Problem- sondern an der Tatsache, dass man einen festen, unbefristeten Job lt. dem JC aufgeben soll, bzw. verliert, sobald eine Antragstellung vorliegt.
 DAS IST TATSACHE!
Und außerdem, wer rechnen kann, ist klar im Vorteil- wer "Aufstockung" vom JC erhält und mal durchrechnet, was "real" unterm Strich rauskommt!!!!!!!!! Dann besser ohne "Hilfe" vom Staat!
Auch was die Erhebung von Rundfunkgebühren betrifft. Ungerecht-Unsozial-Unnötig-

Besser wäre eine Erhebung über das Finanzamt (Aufenthalt/Jahreseinkommen) oder so- Was alleine die Aufwendung für den Verwaltungsapparat Rundfunkbeitragsservice eingespart wird!!!!!!!!! Dann braucht Deutschland keine Maut mehr!


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Das mit dem Finanzamt sehe ich genauso. Einsparungen durch Wegfall der FA. Beitragsservice.
Außerdem können beim Finanzamt gleich einkommensabhängige und damit gerechtere Beiträge ermittelt werden.

Gibt es ähnlich gelagerte Fälle? Also, HÄRTEFÄLLE sind nur als HÄRTEFÄLLE anerkannt mit Antragstellung bei JC?
Kennt jemand HÄRTEFÄLLE die ohne Antragstellung beim JC angekannt wurden?

Ich kenne persönlich keine "ähnlich gelagerten" Fälle, aber es gibt natürlich auch andere Härtefälle:
Wenn z.B. Behinderungen vorliegen, die den TV-Konsum einschränken bzw unmöglich machen.
Eigentlich kurios, weil der Beitrag ja unabhängig von der Nutzung erhoben wird (?)
Ich stolpere immer wieder über diesen Satz:
Nach § 4 Abs. 6 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Satz 2 der Vorschrift nennt zwar ein Bespiel eines Härtefalls, enthält jedoch keine abschließende Aufzählung, so dass andere Härtefallgesichtspunkte ebenso geltend gemacht werden können.






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Das mit dem Finanzamt sehe ich genauso. Einsparungen durch Wegfall der FA. Beitragsservice.
Außerdem können beim Finanzamt gleich einkommensabhängige und damit gerechtere Beiträge ermittelt werden.



Nach § 4 Abs. 6 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Satz 2 der Vorschrift nennt zwar ein Bespiel eines Härtefalls, enthält jedoch keine abschließende Aufzählung, so dass andere Härtefallgesichtspunkte ebenso geltend gemacht werden können.


@ Carina
sehe ich genauso-
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV oder RBeitrStV) ist ein Staatsvertrag der deutschen Bundesländer mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD, dem ZDF und Deutschlandradio.
In Kraft trat er am 01.01.2013.
nach § 1 Zweck des Rundfunkbeitrags
Der Rundfunkbeitrag dient der funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Sinne von § 12 Abs. 1 des Rundfunkstaatsvertrages sowie der Finanzierung der Aufgaben nach § 40 des Rundfunkstaatsvertrages.

Also, der deutsche Bürger mit Wohnsitz in der BRD finanziert eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt mit einer monatlichen Abgabe- ob er das finanziell kann oder will ist erst mal unrelevant.
Seit fast 2 Jahren scheinen sich die "Vertragspartner" keine Gedanken darüber zu machen, was sie mit diesem "Staatsvertrag" angerichtet haben!
Soll nun jeder deutsche Bürger, den diese monatliche Abgabe finanziell hart trifft, seinen Wohnsitz abmelden? Oder einen "Befreiten" in seiner Wohnung aufnehmen? Oder alle einkommensschwachen Bürger sich beim JC anmelden? Möglichkeiten scheint es ja viele zu geben.
Wenn lt. §4 Abs. 6 Satz 1 die Möglichkeit "erwähnt" wird, eine Härtefallantrag zu stellen- dann ist der Schrieb den A von dem BS erhielt widersprüchlich im Widerspruch- Also nochmal Widerspruch !?


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