[Ich weiß nicht genau wie der letzte Satz von dir zu verstehen ist, aber das unlogische an der Sache ist, daß nur über das Jobcenter finanzielle Härtefälle anerkannt werden sollen.
Nachweise über geringes Einkommen sollten im Grunde auch ausreichen, um den BS entscheiden zu lassen, ob es sich um einen Härtefall wegen geringen Einkommens handelt. Das scheint aber zu aufwendig für den BS. Außerdem geht man davon aus, daß jeder beim Jobcenter gefälligst "die Hosen runterläßt", wenn er am Existenzminimum lebt.
Person X wird bei seinem Widerspruch auf die Härtefallregelung hinweisen und eine Kopie seines Steuerbescheides mitschicken. Darin steht eindeutig, wieviel Person X verdient hat. Das ist amtlich. Ein aktuelle Gewinnermittlung kann ja nachgereicht werden.
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Gibt es ähnlich gelagerte Fälle? Also, HÄRTEFÄLLE sind nur als HÄRTEFÄLLE anerkannt mit Antragstellung bei JC?
Kennt jemand HÄRTEFÄLLE die ohne Antragstellung beim JC angekannt wurden?
@Carina,
es liegt (hier in diesem Fall) nicht so sehr an den "Hosen runterlassen"- Damit hat A kein Problem- sondern an der Tatsache, dass man einen festen, unbefristeten Job lt. dem JC aufgeben soll, bzw. verliert, sobald eine Antragstellung vorliegt.
DAS IST TATSACHE!
Und außerdem, wer rechnen kann, ist klar im Vorteil- wer "Aufstockung" vom JC erhält und mal durchrechnet, was "real" unterm Strich rauskommt!!!!!!!!! Dann besser ohne "Hilfe" vom Staat!
Auch was die Erhebung von Rundfunkgebühren betrifft. Ungerecht-Unsozial-Unnötig-
Besser wäre eine Erhebung über das Finanzamt (Aufenthalt/Jahreseinkommen) oder so- Was alleine die Aufwendung für den Verwaltungsapparat Rundfunkbeitragsservice eingespart wird!!!!!!!!! Dann braucht Deutschland keine Maut mehr!