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Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]

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Greyhound:
Auf der Homepage der Firma Rossmann ist noch ein Gutachten zweier Rechtsanwälte veröffentlicht zur verfassungsrechtlichen Bewertung von Normen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages,

hier der Link zur Homepage: http://www.rossmann.de/unternehmen/presse/pressemitteilungen/rundfunkbeitrag.html
dann unten bei "weitere Informationen herunterladen" auf "Stellungnahme zur verfassungsrechtlichen Bewertung ...".


Edit "Bürger":
Neuer Link offensichtlich
http://www.rossmann.de/unternehmen/presse/pressemeldungen/rundfunkbeitrag~wt_mc=rundfunkbeitrag~.html
Direkt-Link zur
Stellungnahme zur verfassungsrechtlichen Bewertung von Normen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
5.6 mb / PDF
http://www.rossmann.de/dam/jcr:81582d13-3795-4114-9a47-63394ec35ec1/Jacobj-Kappe_RBeitrStV_verfassungsrechtl__Bewertung.pdf

Bürger:
Weiteres Gutachten ...,
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=7222.0


--- Zitat von: Rochus am 31. Oktober 2013, 09:50 ---..., das die Einschätzung anderer Rechtsgelehrter bestätigt. Frei nach einem alten Werbeslogan (Schlag nach bei Quelle....) schlag nach bei Kube:

Gut gemeint, doch schlecht gemacht:
Die neue Rundfunkabgabe ist verfassungswidrig!
von Prof. Dr. Stefan Korioth und Dr. Maxi Koemm, München
Das deutsche Steuerrecht (DStR), Jg. 51, 2013, Heft 17, Seite 833-838

Die beiden Verfasser setzen sich auch speziell mit der Bewertung der Abgabe für Zweitwohnungen auseinander. [...]

--- Ende Zitat ---

Inhaltliche Diskussion ausgegliedert unter
Gutachten "Gut gemeint, doch schlecht gemacht ..."
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12212.0

Bürger:
Wir werden bemüht sein, neben vorgenannten auch dieses brandaktuelle Gutachten baldmöglichst in die Gesamt-Übersicht zu integrieren...
Ein Gutachten wie ein Donnerhall: GEZ-Sender haben ausgedient
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12489.0

Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim
Bundesministerium der Finanzen
"Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung"
Oktober 2014
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Ministerium/Wissenschaftlicher-Beirat/Gutachten/2014-12-15-gutachten-medien.html
Download (PDF, 44 Seiten, ~315kB)
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.pdf?__blob=publicationFile&v=4
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Ministerium/Wissenschaftlicher-Beirat/Gutachten/2014-12-15-gutachten-medien.pdf?__blob=publicationFile&v=11
Bestellung (offensichtlich ohne Kosten für Broschüre oder Versand)
https://www.bundesfinanzministerium.de/SiteGlobals/Forms/Warenkorb/Warenkorb_Formular.html?cart334924=%2B1
https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Publikationen/Broschueren_Bestellservice/broschueren_bestellservice.html#bmf-navIndex-top
Edit "Bürger" 24.08.2022: In der Liste der bestellbaren Dokumente wurde das Gutachten nicht gefunden. Es muss wohl - nachdrücklich - schriftlich angefordert werden.

Alternativ-Download online-boykott
https://online-boykott.de/ablage/20141215-gutachten-medien/2014-12-15-gutachten-medien.pdf
Artikel online-boykott
https://online-boykott.de/de/nachrichten/126-expertengutachten-des-bundesministeriums-stellungnahme-des-oeffentlich-rechtlichen-rundfunks-einfordern


--- Zitat von: Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesfinanzministerium, 10/2014, Gutachten "Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung" ---KURZFASSUNG
Die technischen Gründe, mit denen einst das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gerechtfertigt wurde, sind heutzutage weitgehend verblasst. Die Zahl der Programmkanäle ist technologisch bedingt stark angestiegen, die Eintrittskosten für neue Programmanbieter sind rapide gesunken, durch die verstärkte Nutzung des Internets als Informationsmedium kommt es zu Überlappungen zwischen Print- und Rundfunkmarkt.
Angesichts der technischen Entwicklung gibt es kaum noch Gründe, warum der Rundfunkmarkt wesentlich anders organisiert sein sollte als der Zeitungsmarkt, der durch ein breites privates Angebot und Subskriptionsmodelle gekennzeichnet ist. Nach Ansicht des Beirats gibt es daher gute Gründe für einige Reformen im Rundfunkbereich.
Erstens sollte ein zukunftsfähiges System des öffentlichen Rundfunks dem Subsidiaritätsprinzip mehr Gewicht geben; die öffentlich-rechtlichen Anbieter sollten nur da auftreten, wo das privatwirtschaftliche Angebot klare Defizite aufweist.
Zweitens sollte im öffentlichen Rundfunk auf die Werbefinanzierung komplett verzichtet werden, da ansonsten die Fehlanreize der Programmgestaltung, die mit dem öffentlichen-rechtlichen Rundfunk beseitigt werden sollen, gleichsam durch die Hintertür wieder eingeführt werden.
Drittens sollte sich der Gesetzgeber entweder für eine klare Finanzierung aus dem allgemeinen Haushalt oder für eine moderne Nutzungsgebühr, die beispielsweise dem Subskriptionsmodell im Zeitungsmarkt folgt, entscheiden.
Viertens ist eine größere Transparenz durch die Publikation von Kenngrößen dringend notwendig, um die Kosteneffizienz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu fördern.
--- Ende Zitat ---

--- Zitat von: Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesfinanzministerium, 10/2014, Gutachten "Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung" ---FAZIT
Mit der Entstehung von Informationsmedien im Internet und dem Wegfall technologischer Beschränkungen sowie mit den stark gesunkenen Eintrittskosten für neue Programmkanäle haben sich die Bedingungen für das Informationsmedium Rundfunk nachhaltig verändert. Die technischen Gründe, mit denen einst das öffentlich- rechtliche System gerechtfertigt wurde, sind heutzutage weitgehend verblasst. Durch die Überlappung der Medien, z. B. bei den Internetauftritten, sind darüber hinaus Ansätze erkennbar, dass der Rundfunk in ineffizienter Weise in das bisherige Marktterritorium der Printmedien eingreift. Diese veränderten Rahmenbedingungen liefern gute Gründe für eine Reform des Rundfunksystems.
Ein zukunftsfähiges System des öffentlichen Rundfunks sollte dem Subsidiaritätsprinzip mehr Gewicht geben:
Der öffentlich-rechtliche Anbieter sollte nur da auftreten, wo das privatwirtschaftliche Angebot klare Defizite aufweist. Angesichts der technischen Entwicklung gibt es kaum noch Gründe, warum der Rundfunkmarkt wesentlich anders organisiert sein sollte als der Zeitungsmarkt, der durch ein breites privates Angebot und Subskriptionsmodelle gekennzeichnet ist. Nur dort, wo die Privaten kein geeignetes Angebot erstellen, entsteht eine Aufgabe für die öffentliche Hand. Einige Lücken könnten durch eine kluge Regulierung eines weitgehend privaten Angebots geschlossen werden. Öffentlich-rechtliche Sender könnten die verbleibenden Lücken im Programmspektrum füllen. Allerding sollte im öffentlichen Rundfunk auf die Werbefinanzierung komplett verzichtet werden, da ansonsten die Fehlanreize der Programmgestaltung, die mit dem öffentlichen-rechtlichen Rundfunk beseitigt werden sollen, gleichsam durch die Hintertür wieder eingeführt werden.
Hier sollte sich der Gesetzgeber entweder für eine klare Finanzierung aus dem allgemeinen Haushalt oder für eine moderne Nutzungsgebühr entscheiden.
Innerhalb des öffentlichen Rundfunks können wettbewerbliche Elemente dazu beitragen, dass sich die Sender dynamisch besser an die sich wandelnden Zuschauerinteressen anpassen und der Kosteneffizienz besonderes Augenmerk schenken. Solche wettbewerblichen Elemente sind Subskriptionsmodelle für spezialisierte Spartenkanäle, die Ausschreibung von innovativen Programminhalten über „Arts Councils“ und die Publikationspflicht von standardisierten Kenngrößen. Die größere Transparenz durch die Publikation von Kenngrößen fördert die Kosteneffizienz (Yardstick Competition). Die Vergabe von Mitteln über Wettbewerbe erhöht die Chancen auf innovative Sendeformate. Subskriptionsmodelle geben den Konsumenten eine Exit-Option und übermitteln so wichtige Signale über Konsumentenpräferenzen an die Sender.
--- Ende Zitat ---



...interessant auch dies - und sicher einer weiteren Recherche der Mitglieder würdig ;)
Prof. Waldhoff ist ja bereits durch ein kritisches Gutachten bekannt (siehe obige Gutachtensammlung)
http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Ministerium/Geschaeftsbereich/Wissenschaftlicher_Beirat/Verzeichnis_der_Mitglieder/verzeichnis_der_mitglieder.html
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Ministerium/Geschaeftsbereich/Wissenschaftlicher_Beirat/verzeichnis-der-mitglieder-des-wissenschaftlichen-beirats.html

--- Zitat ---Verzeichnis der 32(!) Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats
beim Bundesministerium der Finanzen
Prof. Dr. Kai A. Konrad (Vorsitzender) München
Prof. Dr. Thiess Büttner (Stellv. Vorsitzender) Nürnberg-Erlangen
Prof. Dr. Dieter Brümmerhoff Rostock
Prof. Dr. Lars P. Feld Freiburg/Br.
Prof. Dr. Lutz Fischer Hamburg
Prof. Nicola Fuchs-Schündeln, PhD Frankfurt/M.
Prof. Dr. Clemens Fuest Mannheim
Prof. Dr. Heinz Grossekettler Münster/W.
Prof. Dr. Günter Hedtkamp München
Prof. Dr. Klaus Dirk Henke Berlin
Prof. Dr. Johanna Hey Köln
Prof. Dr. Bernd Friedrich Huber München
Prof. Dr. Wolfgang Kitterer Köln
Prof. Dr. Jan Pieter Krahnen Frankfurt/M.
Prof. Dr. Gerold Krause Junk Hamburg
Prof. Dr. Alois Oberhauser Freiburg/Br.
Prof. Dr. Rolf Peffekoven Mainz
Prof. Dr. Helga Pollak Göttingen
Prof. Dr. Wolfram F. Richter Dortmund
Prof. Jörg Rocholl, PhD Berlin
Prof. Dr. Ulrich Schreiber Mannheim
Prof. Dr. Hartmut Söhn Passau
Prof. Dr. Christoph Spengel Mannheim
Prof. Dr. Klaus Stern Köln
Prof. Dr. Marcel Thum Dresden
Prof. Dr. Christian Waldhoff Berlin
Prof. Dr. Alfons Weichenrieder Frankfurt/M
Prof. Dr. Dietmar Wellisch Hamburg
Prof. Dr. Wolfgang Wiegard Regensburg
Prof. Volker Wieland, PhD Frankfurt/M.
Prof. Dr. Berthold Wigger Karlsruhe
Prof. Dr. Horst Zimmermann Marburg/Lahn
Stand: Februar 2014
--- Ende Zitat ---

Nicht minder interessant:
Aufgaben des Wissenschaftlichen Beirates
http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Ministerium/Geschaeftsbereich/Wissenschaftlicher_Beirat/wissenschaftlicher_beirat.html
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Ministerium/Geschaeftsbereich/Wissenschaftlicher_Beirat/aufgaben-des-wissenschaftlichen-beirates.html

--- Zitat ---Politik braucht regelmäßig qualifizierte Beratung. Die Beantwortung von Zukunftsfragen ist ohne wissenschaftliche Fundierung nicht denkbar. Mit dem Wissenschaftlichen Beirat verfügt das Bundesministerium der Finanzen über ein Beratergremium, das der Wirtschafts- und Finanzpolitik in den vergangenen 60 Jahren immer wieder Denkanstöße vermittelt hat.

In seiner Suche nach rationalen Lösungen versteht sich der Beirat – nicht zuletzt dank seiner satzungsgemäß verbrieften Unabhängigkeit – als „wissenschaftliches Gewissen“ der Politik.
Er war und ist für politische Entscheidungsträger auch eine gewollte Herausforderung.

Das Spektrum der Gutachten, die vom Wissenschaftlichen Beirat erarbeitet werden, ist sehr breit. Die Deutsche Wiedervereinigung, der europäische Integrationsprozess, Steuerreformen und Perspektiven der Haushaltskonsolidierung sind nur einige Beispiele. Vor dem Hintergrund des deutschen sowie des europäischen Einigungsprozesses hat der Beirat wichtige Grundlinien und Reformvorschläge zum Länderfinanzausgleich in Deutschland bzw. zur Bedeutung der Maastricht-Kriterien für die Verschuldungsgrenzen von Bund und Ländern erarbeitet. [...]
--- Ende Zitat ---


Beachte in diesem Zusammenhang bitte auch, dass die zwischenzeitlich schon verschiedentlich aufgekommenen Fragen und Thesen bzgl. "warum Bundesfinanzminister Schäuble das in Auftrag gegeben/ veröffentlicht" habe, vermutlich obsolet sind:
http://www.digitalfernsehen.de/Schaeuble-Gutachten-Reform-oder-Abschaffung-des-Rundfunkbeitrags.123230.0.html

--- Zitat ---Update 24. Dezember 2014, 11.25 Uhr:
Auf Nachfrage von DIGITAL FERNSEHEN wollte man beim Bundesfinanzministerium keine inhaltliche Stellung zu dem Gutachten nehmen. Man wies jedoch darauf hin, dass der wissenschaftliche Beirat bei der Wahl seiner Themen autonom sei und nicht vom Bundeswirtschaftsminister beauftragt wurde. Dass aktuell eine konkrete politische Absicht besteht, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk tatsächlich zu Reformieren, darf nach dieser Aussage noch stärker bezweifelt werden.
--- Ende Zitat ---


Siehe auch
Aktion: Gutachten des Bundesfinanzministeriums anfordern auf dem Postwege
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12835.0
Die Bestellung wird zwar mittlerweile offensichtlich ignoriert.
Aber man kann ja - schriftlich und/oder telefonisch - nachdrücklich darauf bestehen ;) >:D

Bürger:
Dank der Info eines Mitstreiters... ;)
...vorerst ohne weitere Kommentierung:


--- Zitat von: noGez99 ---Das Gutachten von Rossmann liegt jetzt unter
Stellungnahme zur verfassungsrechtlichen Bewertung von Normen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages 5.6 mb / PDF
http://www.rossmann.de/dam/jcr:81582d13-3795-4114-9a47-63394ec35ec1/Jacobj-Kappe_RBeitrStV_verfassungsrechtl__Bewertung.pdf
--- Ende Zitat ---

Die zugehörige Pressemitteilung vom März 2014 befindet sich nunmehr offensichtlich unter einem neuen Link
12.03.2014 | Pressemitteilung
Mindestens 3,2 Milliarden Mehreinnahmen durch Rundfunkgebühren:
ROSSMANN und SIXT mit eigenem Gutachten
http://www.rossmann.de/unternehmen/presse/pressemeldungen/rundfunkbeitrag~wt_mc=rundfunkbeitrag~.html

Für die Links zum Gutachten sowie weiteren Informationen bitte bis ans Ende scrollen.

Weitere Infos finden sich auch per web-Suche mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B.
"Rossmann Rundfunkbeitrag Pressemitteilung"

Bürger:
Dank des Anstoßes durch Forum-Mitglied "cecil" hier noch Verweise auf hochinteressante Aufsätze/ Streitschriften, welche sich allesamt professionell, z.T. sehr renommiert, meistenteils sogar auch für Laien sehr gut verständlich und insbesondere höchstkritisch zum derzeitigen sog. "Rundfunkbeitrag"/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" (RBStV), der Erhebungs- und Vollzugspraxis sowie auch der bisherigen Rechtsprechung positionieren:

Degenhart: Rundfunkrecht in der Entwicklung (Aufsatz in K&R)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27049.0
"Rundfunkrecht in der Entwicklung - Ein Rechtsprechungsbericht" in 2 Teilen
Kommunikation & Recht, Jahrgang 21, 2018, Heft 3, Seite 149-155, Heft 4, Seite 236-243.
Prof. Dr. Christoph Degenhart, Staats-/ Verwaltungs-/ Rundfunk-/ Medienrecht Universität Leipzig, Mitglied des Sächs. Verfassungsgerichtshofs

AG DOK/ Gersdorf: Gutachten z. gesetzl. Präzisierg. d. ö.r. Angebotsauftrags
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29700.0
Rechtsgutachten im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG DOK)
Informationsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
"Ist eine gesetzliche Präzisierung des Angebotsauftrags verfassungsrechtlich möglich – und wie weit darf sie gehen?"
Prof. Dr. Hubertus Gersdorf, Staats-/ Verwaltung-/ Medienrecht Universität Leipzig

Streitschrift von Dr. Frank Hennecke verfügbar
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22074.0
"Der Zwangsrundfunk oder Warum die neue Rundfunkabgabe rechts- und verfassungswidrig ist"
Dr. Frank Hennecke, Leitender Ministerialrat a.D.

Gedanken zur Rundfunkfinanzierung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22595.0
"Gedanken zur Rundfunkfinanzierung"
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht [NVwZ], Band 36, Jahrgang 2017, Heft 3, Seite 118-122
RA Dr. Hartmut Hornickel, Leitender Ministerialrat a.D.

Rundfunkbeitrag oder verkappte Wohnungssteuer? Jörn Axel Kämmerer, DStR 2016
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20608.0
Rundfunkbeitrag oder verkappte Wohnungssteuer? Zum Urteil des BVerwG v. 18.3.2016 - 6 C 6.15
Jörn Axel Kämmerer

Rundfunkfreiheit - Kratzmann untersucht Art. 5 GG
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=15767.0
"Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 GG: Freiheit für den Rundfunk und Freiheit vom Rundfunk"
Die öffentliche Verwaltung (DÖV) - Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften
Jahrgang 2015, Heft 17, Seiten 743 - 747
Horst Kratzmann, Oldenburg in Holstein

Literaturhinweis: "Finanzierungsverantwortung jenseits des Steuerstaats"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19085.0
"Finanzierungsverantwortung jenseits des Steuerstaats - Überlegungen zu den Grenzen des Rundfunkbeitrags" in: Die Öffentliche Verwaltung (DÖV) - Zeitschrift für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften
Band 68, 2015, Heft 6, Seite 220 bis 228
Klaus Meßerschmidt, Berlin/Erlangen-Nürnberg

"Rundfunkbeitragsrechtsprechung als Herausforderung d. Abgabenrechts" DÖV 2016/7
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19022.0
"Rundfunkbeitragsrechtsprechung als Herausforderung des Abgabenrechts" in:
Die Öffentliche Verwaltung (DÖV) - Zeitschrift für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften
Ausgabe 7/2016, April
Klaus Meßerschmidt, Berlin/Erlangen-Nürnberg

Dr. Martin Pagenkopf: Rundfunkbeitrag als Demokratieabgabe?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20028.0
"Rundfunkbeitrag als Demokratieabgabe?"
Neue Juristische Wochenschrift (NJW) Heft 35/2016. 25.08.2016, Seite 2535-2540
Dr. Martin Pagenkopf, Richter am BVerwG a.D.

Dr. Martin Pagenkopf: Unzulässige Rundfunkbeiträge für Betriebsstätten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23730.0
"Unzulässige Rundfunkbeiträge für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge"
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) Heft 13/2017, Seite 936 (NVwZ 2017, 936)
Dr. Martin Pagenkopf, Richter am BVerwG a.D.

Die Einführung des Rundfunkbeitrags ist ein rechtsstaatliches Debakel
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19808.0
„Der Rundfunkbeitrag im Konflikt mit der Verfassung”
Dr. Kay E. Winkler


Ergänzend und aus fortdauerndem Anlass noch
Fachartikel zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2018
BVerfG-Urteil vom 18.7.: Juristische Abhandlungen und Kommentare [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28254.0



Edit "Bürger": 01.01.2019:
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