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Autor Thema: Widerspruch von Person A  (Gelesen 2222 mal)

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  • Beiträge: 7
Widerspruch von Person A
Autor: 29. Mai 2013, 19:39
Hallo und Servus,

Person A erhält einen GEZ-Zwangs-Bescheid.

Bitte um eventuelle Korrektur.

ARD ZDF                                                                                                                         Datum
Zwangsgebühren Stelle
50439 Köln



Betreff: 1. Widerspruch gegen Zwangs Gebührenbescheid vom 27.05.2013
             2. Antrag auf Härtefall
             3. Antrag auf Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen

Aktenzeichen: *********

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich gegen Ihren ZWANGS Gebühren vom 27.05.2013, zugestellt am 27.05.2013 Widerspruch ein.

Begründung.

Ich hatte und ich brauche KEINE Verträge mit GEZ Firma.

Der Bescheid ist rechtswidrig, da die Rechtsgrundlage, des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags(RBStV)
in Kombination mit der Änderung des 15. Staatsvertrages, gegen das Grundgesetz verstößt.
Der Rundfunkbeitrag stellt nun faktisch eine Rundfunk-Zwangssteuer dar und deshalb sind einige Klagen, z. B. beim Bayrischen Verfassungsgericht von Ermano Geuer Aktenzeichen Vf. 8-VII-12, anhängig.

Unabhängig vom Formaljuristischen, halte ich eine Beitrags-Zwangs-Abgabe von 17,98Euro für sittenwidrig gemäß §138 BGB, zumal ich keine akzeptable Option für habe, dem Beitrag zu entgehen.
Und es gibt kein Gesetz, wo es mir vorschreibt, irgendwo, bei irgendjemanden einen Handy-Vertrag abzuschließen. Nur weil es z.b Auto Unfall das Leben retten kann. In dem ich Notarzt anrufen kann.  Was ich überhaupt nicht brauche.

ARD, ZDF und Deutschlandradio kann mir kein hochwertiges, unabhängiges und vielfältiges Programm rund um Politik, Wirtschaft, Kultur und Sport anbieten! Es gibt viele Private TV/Radio Sender die viel besseres Programm anbieten. Dazu zählen Private Sender „ N-24, N-TV und D-Max“ und Öffentliche
(Pay-TV) Sender aus Österreich. Radio bevorzuge ich nur als Online „Techno, Goa, Psy“ Sender.
Und ich habe nichts anderes zu tun, als über mein Smartphone mir über Internet die all ihre vielfältige Programm anzuschauen ? Für ihre Langweilige und aus den, zum teil 70ger Jahren Programm werde ich kein Cent ausgeben. Und was Radio betrift. Deutschlandradio kenn ich nicht. Ist mir unbekannt.
Wenn GEZ weiter seine Langweilige Sender jemanden Anbieten, verkaufen möchte, dann müsst ihr euch was besseres einfallen. Ein Beispiel ORF (Österreich). Da ist es jeden Cent wert.     

Wie sie ihren alten GEZ-Stasi Unterlagen entnehmen könnten habe und hatte ich bei GEZ kein Beitrags-Zwangs-Konto in den letzten 34 Jahren. Aus diesem Grunde, stelle ich hiermit einen Härtefallantrag und möchte sie bitten, mir Sonderkonditionen, bei Familienkasse in Koblenz einzuräumen.

Ich habe zwar derzeit Keine Kinder, dafür habe ich aber das Gerät für. Somit stelle ich einen Antrag auf Kindergeld. Anzahl der kinder, vorerst 3,5 stück.

Deshalb stelle ich zusätzlich hiermit, gleichzeitig zu meinem Widerspruch den Antrag auf Aussetzung des
Vollstreckungsverfahren, bis über meine Anträge entschieden wurde bzw. das zuständige Verwaltungsgericht ein Urteil in meiner Angelegenheit gefällt hat.

Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieses Schreibens baldmöglichst.

Mit freundlichen Grüßen


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Mai 2013, 14:10 von René«

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  • Beiträge: 7
Re: Widerspruch von Person A
#1: 30. Mai 2013, 13:58
Wo liegt eigentlich das Problem? 
Logische Lösung.  Die sollen ihr unterhaltsames Programm verschlüsseln.  Z.b  wie im Österreich. 

Und fur Werbung im Radio/TV bezahle ich nicht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Mai 2013, 14:11 von René«

 
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