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Autor Thema: Rundfunkbeitrag auch nach bestätigter Abmeldung fällig?  (Gelesen 7282 mal)

c
  • Beiträge: 2
Der Rundfunkbeitrag kann bekannterweise u.a. auch quartalsweise abgebucht werden. Was passiert, wenn eine Person innerhalb eines Quartals zu einem bereits zahlendem Haushalt umzieht (z.B. zu den Eltern) und diese sich inkl. Meldebstätigung vom Rundfunkbeitrag abmeldet.

Muss die Quartalsgebühr der Rundfunkgebühr auch für den Zeitraum, den man nachweislich schon am neuen Wohnort gemeldet war, entrichtet werden?






Zitat
Bemerkung (René/Administrator): Der Beitrag wurde geringfügig geändert. Grund (siehe auch Boardbeschreibung): Unerlaubte Rechtsberatung, wie sie durch das deutsche Rechtsdienstleistungsgesetz definiert, ist verboten. Hier werden ausschließlich hypothetische Probleme mit dem Beitragsservice behandelt, die keinen Bezug zu realen Personen, Daten, Orten usw. haben. Wenn Sie eine Frage stellen, schreiben Sie so genau wie möglich, worum es Ihnen geht, vermeiden Sie aber jegliche Angabe über Namen, Orte und sonstige Daten, die aus einem hypothetischen Fall einen echten machen würden. Verwenden Sie Platzhalter wie z.B. "Person A", "Firma B", "Ort C" usw. um Ihr Anliegen zu beschreiben. Beispiel: "Ein Zwangsbeitragzahler A bekommt ein Schreiben... Was könnte er machen?" – Beiträge, die diese Regeln missachten, werden ohne Vorwarnung gelöscht. – Dieser Bereich ist 100% moderiert: Jeder Beitrag muss von der Moderation zunächst genehmigt werden, bevor er erscheint. Das gleiche gilt auch für Anhänge. Wir bitten daher um etwas Geduld, bis neue eingestellte Beiträge erscheinen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Mai 2013, 09:00 von René«

a
  • Beiträge: 338
Also ich würde einfach gar nichts bezahlen und mir nicht so viele Gedanken um diese Rundfunkabzocke machen. Du steckst ja gedanklich voll in derem "System" drinnen. Da muss man zuerst raus. Ich habe weder an die neue GEZ, noch an die alte GEZ auch nur einen Cent bezahlt und werde es auch in Zukunft nicht tun. Vor einem Jahr hatte mich - wegen dank Rücklastschrift unbezahlten Glücksspiels im Onlinecasino via Click2Pay und Click&Buy - eine Inkassofirma über 10 Mal angemahnt und an die GEZ-Methoden erinnernde Drohbriefe geschickt. Habe nie reagiert und auch beim letzten Versuch per Anruf mich zum Zahlen zu bewegen auch gleich abgelehnt. Ergebnis: Nach über einem Jahr habe ich noch immer nicht bezahlt und die Drohungen sind allesamt nicht wahr geworden. Exakt 1000€ gespart.


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g

gebuehren-igel

Letztlich zählen die Monate, nicht die Quartale. Wenn man also abbuchen lässt und sie nicht von selbst richtig abbuchen, dann sollte es kein Problem sein, das Geld zurückzufordern. Bei Überweisungen kürzt man halt den Betrag um die Monate, die man nicht mehr zahlen muss.


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Also ich würde einfach gar nichts bezahlen und mir nicht so viele Gedanken um diese Rundfunkabzocke machen. Du steckst ja gedanklich voll in derem "System" drinnen.
Das ist auch meine Denkweise. Mit dem Unterschied, dass ich bis Ende 2012 gezahlt habe. Ich hatte immer schon das Gefühl, dass es eine Abzockfirma mit dubiosen Handlungsweisen ist, die darauf vertraut, dass die Bürger bis zum Letzten gesetzestreu bleiben werden. Es sind viele verschiedene Gründe, warum ich jetzt nicht mehr zahle, aber die mit dem Staatsvertrag gesetzlich festgelegte Ungerechtigkeit und Ungesetzlichkeit (anders kann ich es nicht ausdrücken) kann einfach so nicht mehr durchgehen, zumal es mit den Jahren immer zwanghafter und unverständlicher geworden ist.
Leute, die so denken, gibt es reichlich in meinem Bekanntenkreis. Es ist noch eine grosse Gruppe "gesunder Ignoranten", die, erst wenn sie richtig gepiesackt werden, dem Beitragsservice bzw. dem ÖR nochmal richtig weitere Schwierigkeiten bereiten werden.
Ich warte einfach ab was da kommt und wo ich reagieren muss, da tu ichs.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

c
  • Beiträge: 2
Bei Überweisungen kürzt man halt den Betrag um die Monate, die man nicht mehr zahlen muss.
Was wenn man es genauso gemacht hat, inkl beigelegter Meldebestätigung und die immer noch mit ner Forderung kommen?


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gebuehren-igel

Bei Überweisungen kürzt man halt den Betrag um die Monate, die man nicht mehr zahlen muss.
Was wenn man es genauso gemacht hat, inkl beigelegter Meldebestätigung und die immer noch mit ner Forderung kommen?

Wenn dieser Fall von Bürokratiestarrsinn eintreffen sollte, am besten anrufen und sich die Fakten geben lassen, auf denen die Nachforderung beruht. Sollten diese Fakten widerlegt werden können (Abmeldebestätigung), dann widerlegen.


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