Lange gehalten hat er nicht.
Unverständlich bleibt, weshalb
- selbst ein den "Nutzungsbedingungen" voll und ganz entsprechender Kommentar (auch *ohne* Web-Links) gelöscht wurde und auch
- eine angemahnte sachlich falsche Formulierung im Artikel immer noch nicht korrigiert wurde.
Anmerkung: Die Kommentarfunktion zum Artikel wurde i.Ü. am 31.05.2013 eingestellt.
"Bürgerjournalismus"? "Qualitätsjournalismus"?!?
Fehlanzeige.
00:33 31.05.2013
Nun denn, wenn es an den "externen Links" gelegen haben sollte, dann hier ein Versuch *ohne* diese:
Obwohl - oder vielleicht gerade weil - die Veranstaltung vergleichsweise mager besucht war, stellen sich einige Fragen:
Wann und wo wurde eigentlich *vorab* berichtet?
Wann und wo wurde die *Ankündigung* der Demo - die der Redaktion mehr als rechtzeitig in Form als Pressemitteilung/ Offener Brief vorgelegen haben muss - publiziert?
Weshalb fehlt in diesem Artikel der weiterführende Link (welchen die Redaktion sich sicherlich erlauben darf, wiederzugeben) oder wenigstens der Hinweis zu den Inhalten der Petition "Für ein demokratischeres Rudfunksystem", die mittlerweile bereits über 1.600 Unterzeichner hat?
Weshalb fehlt der Link zu den Seiten der Bürgerinitiative, die somit bereis über 1.600 Unterstützer zählt?
Wenigstens der *Name* der Bürgerinitiative "Mediennutzung ohne Zwangsgebühren - Für ein demokratischeres Rundfunksystem" müsste doch erwähnt werden.
Ein bisschen mehr demokratische Breiteninformation würde der Presse gut stehen.
Und nochmals - der *Fehler* in Ihrem Artikel ist immer noch nicht korrigiert:
Transparenz wird nicht bei der "Förder"mittelverwendung sondern bei der "Mittelverwendung" eingefordert.
Noch wird der Rundfunk nicht über "Förder"mittel finanziert!
Korrigieren/ ergänzen Sie doch wenigstens diese obigen Informationen in Ihrem Online-Artikel - damit er den Ansprüchen Ihrer geneigten Leserschaft genügt und dieser auch *inhaltlich* etwas bringt.
Besten Dank.
Vielleicht sollten die Nutzungsbedingungen
http://www.dnn-online.de/web/dnn/service/nutzungsbedingungen
auch einfach mal übersichtlicher, klarer und einfacher formuliert sein.
§ 4 Pflichten des Nutzers Abs. 2
"Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere, die von ihm eingestellten Inhalte freizuhalten von Informationen, die der Volksverhetzung dienen; zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen; sexuell anstößig sind; gemäß § 184 StGB pornografisch bzw. geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen und/oder; die Persönlichkeitsrechte und/oder Schutzrechte Dritter verletzen oder beeinträchtigen; rassistische oder sexistische Äußerungen enthalten; Viren, Umgehungsvorrichtungen im Sinne des Zugangskontrolldienstegesetzes oder unaufgeforderte Massensendungen („Spam)" enthalten, bzw. auf sonstige Art und Weise gegen die guten Sitten und/oder gegen anerkannte Umgangsformen und Verhaltensregeln in Internet verstoßen. Weiterhin untersagt ist der Missbrauch des Angebots von LVDG als Werbefläche für Webseiten oder Dienste, das kommerzielle oder private Anbieten von Waren oder Dienstleistungen, fremdsprachige Beiträge, Werbung für politische Parteien, Demonstrationen oder Kundgebungen, externe Links sowie Zitate ohne die Angabe einer Quelle oder eines Urhebers.
Weiterhin untersagt ist der Missbrauch des Angebots von LVDG als Werbefläche für Webseiten oder Dienste, das kommerzielle oder private Anbieten von Waren oder Dienstleistungen, fremdsprachige Beiträge, Werbung für politische Parteien, Demonstrationen oder Kundgebungen, externe Links sowie Zitate ohne die Angabe einer Quelle oder eines Urhebers."
ist grammatikalisch nicht korrekt und daher nicht verständlich - abgesehen davon, dass er unübersichtlich ist.
Es müsste heißen "Weiterhin untersagt *sind* [...]"
PS:
Erkennt sonst irgendjemand hier, was an dem Kommentar *gegen* die Nutzungsbedingungen verstoßen sollte?!?