ach je,
was ohne BRILLE auf einem kleine Bildschirm mit Worten so alles passiert...
das versteht ja kein Mensch mehr; deshalb hier eine kurze Berichtigung des
ersten Abschnittes aus meinem letzten Beitrag:
Berichtigung:
Hallo doe,
nein, das ist nicht ganz korrekt:
zuerst müsstest du WIDERSPRUCH gegen den BEITRAGS-BESCHEID einlegen.
Trotz Widerspruch wird der Beitrag aber dennoch sofort fällig. Um zu verhindern,
dass der Beitrag bei Nichtzahlung vollstreckt wird, gibt es entsprechend
der VwGO die Möglichkeit, einen Antrag auf Aussetzung des Vollzugs zu stellen,
bis ein rechtskräftiger Gerichtsentscheid vorliegt.
Das wäre also der 2. Schritt, der zusammen mit dem Widerspruch erfolgen muss.
Wie das formal abzulaufen sollte, habe ich in meinem Beitrag an "themob" weiter oben
beschrieben. Sofern die Widerspruchsbehörde diesen Antrag auf Aussetzung ablehnt,
kannst du diesen Antrag in einem dritten Schritt beim zuständigen Verwaltungsgericht
erneut stellen.
Zu deinem letzten Beitrag:
Besten Dank für die Hinweise.
Der Mensch im Radio erzählt was anderes.
Er sagt, man müsse auf jeden Fall zahlen, wenn man klagt.
Das ist dann wohl Kappes.
In Fachkreisen geht man davon aus, dass der Antrag auf Aussetzung
wohl auch von den Verwaltungsgerichten abgelehnt werden wird, da auf
formaljuristischer Ebene an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes
(Vgl. Absatz 4!)bislang keine Zweifel bestehen (resultiert ja alles aus dem
Staatsvertrag der Länder).
Und weil diese Einschätzung viele Juristen teilen, wird empfohlen, lieber
gleich zu bezahlen, um nicht später einen hohen Betrag nachzahlen zu
müssen.
Ich würde dir jedoch empfehlen, bei Antragstellung erst die Entscheidung
abzuwarten. Sollte der Antrag tatsächlich in letzter Instanz abgelehnt werden,
dann kämst du um die Bezahlung natürlich nicht mehr herum, auch wenn das
Widerspruchsverfahren selbst noch nicht abgeschlossen ist. Ansonsten begehst
du in rechtlicher Hinsicht eine Ordnungswidrigkeit.
Aber als Student kannst du, wie schon erwähnt, ebenfalls (gem. Abs. 4) für
dich möglicherweise einen Härtefall begründen! Dafür stehen die Chancen
relativ gut.
Ich hoffe, diese Informationen helfen dir weiter.
Gruß diddi.