Mir scheint der Allgemeinheit nicht bekannt sein dass bei der Rundfunksteuer Du und ich einen Widerspruch schreiben können aber letztendlich die Behörde (ist das überhaupt eine Behörde? ) Dich und mich verklagen muss.
Dir scheint nicht bekannt zu sein, dass die Abgabe schon mit dem Bescheid vollstreckbar ist, und daher keine Klage der Behörde dazu nötig ist.
Im Prinzig bräuchte man garnichts anderes als einen umfangreich begründeten Widerspruch auf einen Bescheid oder eine Rechnung zu schreiben und dann abzuwarten bis sich das Gericht meldet.
Nein, es meldet sich nicht das Gericht, sondern der Gerichtsvollzieher oder das Zollamt bei Dir, und holt sich das Geld, in bar oder in Naturalien.
Was zu tun ist, steht in den Bescheiden, in der Rechtsbehelfsbelehrung.