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Autor Thema: Klarstellung wer überhaupt wen verklagt  (Gelesen 2278 mal)

B
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Klarstellung wer überhaupt wen verklagt
Autor: 19. Mai 2013, 18:46
Hallo zusammen,

Ich lese immer wieder über "den Klageweg". Mir scheint der Allgemeinheit nicht bekannt sein dass bei der Rundfunksteuer Du und ich einen Widerspruch schreiben können aber letztendlich die Behörde (ist das überhaupt eine Behörde? ) Dich und mich verklagen muss. Also immer wer Geld will muss klagen anders wärs doch völlig unlogisch . Es ist ja nicht so dass ich oder Du von der Behörde Geld haben wollen. Vieleicht gibts hier auch nur Missverständnisse weil die meisten Klagen gegen eine Behörde laufen wenn die keine Leistungen zb. Hartz4 zahlen will. Hier ist es aber UMGEKEHRT , die Behörde will doch Geld von uns.

Im Prinzig bräuchte man garnichts anderes als einen umfangreich begründeten Widerspruch auf einen Bescheid oder eine Rechnung zu schreiben und dann abzuwarten bis sich das Gericht meldet. Dann wird dassselbe klären ob wir zahlen müssen oder nicht.  ( Dies ist meine Auffassung der Dinge und keine Handlungsempfehlung ).

Natürlich wenn jemand etwas für die Allgemeinheit oder etwas grundsätzliches erstreiten will muss er die Initiative ergreifen und eine Klage einreichen. Dies ist aber völlig unabhängig von Zahlungsaufforderungen oder Bescheiden der Rundfunksteuerbehöre.

Meinungen gerne gelesen
Boston


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g

gebuehren-igel

Meinungen interessieren in dem Fall nicht, sondern Fakten. Die stehen ausreichend zur Verfügung und die Fakten stehen nun mal gegen deine Meinung.


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S
  • Beiträge: 2.177
Mir scheint der Allgemeinheit nicht bekannt sein dass bei der Rundfunksteuer Du und ich einen Widerspruch schreiben können aber letztendlich die Behörde (ist das überhaupt eine Behörde? ) Dich und mich verklagen muss.

Dir scheint nicht bekannt zu sein, dass die Abgabe schon mit dem Bescheid vollstreckbar ist, und daher keine Klage der Behörde dazu nötig ist.

Im Prinzig bräuchte man garnichts anderes als einen umfangreich begründeten Widerspruch auf einen Bescheid oder eine Rechnung zu schreiben und dann abzuwarten bis sich das Gericht meldet.

Nein, es meldet sich nicht das Gericht, sondern der Gerichtsvollzieher oder das Zollamt bei Dir, und holt sich das Geld, in bar oder in Naturalien.

Was zu tun ist, steht in den Bescheiden, in der Rechtsbehelfsbelehrung.


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f

fox

  • Beiträge: 437
Das ganze ist eigentlich ein Ping-Pong Spiel.
Die eine Partei (ÖRR) gibt einen Bescheid. Danach kommt ein Widerspruch der anderen Partei (Firma/Privatperson).
Die eine Partei lehnt den Widerspruch ab. Die andere Partei muß dann gegen die Ablehnung klagen.
Vor Gericht geht das dann solange in die nächsthöhere Instanz, bis einer von beiden aufgibt, oder das oberste Gericht (BGH;BVG EuGH) entschieden hat.



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