Liebe Öffentlich-Rechtliche,
ich möchte Sie bitten mir zu erklären, warum man bei Ihnen über die Tatsache nichts verlautbart bekommt, daß im Bundesverfassungsgericht eine weitere Klage gegen den ESM anliegt. Trotz Befangenheit des Richters Prof. Peter Michael Huber wird diese Klage weiter aus der Öffentlichkeit herausbugsiert.
Warum wird bei Ihnen über diese Klage und die Begleitumstände darum nichts, aber auch gar nichts verlautbart, obwohl es genügend Pressemitteilungen dazu gegeben hat?
Artikel 5 GG Zitat:
5.1 …Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Warum ist es möglich, daß organisiert und an der Realität vorbei in den “öffentlich-rechtlichen” Berichterstattung mit Zensurbetrieb getätigt wird? Mit welchem Recht? An die § 3, 5 und 10 des Rundfunkstaatsvertrags (13.) sei hiermit erinnert. Zitat aus Rundfunkstaatsvertrag (13.):
Ҥ 10 Berichterstattung, Informationssendungen, Meinungsumfragen
(1) Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen….”
Quelle: http://[Seite/Begriff nicht erwünscht].de/2013/05/17/offener-brief-an-die-offentlich-rechtlichen/
Den Feinden und Verrätern unserer Kultur, Gesellschaft und unserem Volk sei gesagt,
wenn das Volk seine Geschicke selbst in die Hand nimmt,dann Gnade ihnen Gott.