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Autor Thema: Widersprechen und Klagen ist wie eine Hausaufgabe  (Gelesen 2002 mal)

S
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In der Schule schreibt und liest man, dass muss man können.

Für die Hausaufgabe gibt es Fristen, bei Widerspruch und Klage auch: die stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung. Auch da steht, an wenn sich diese richten sollen.

Es gibt einfache Regel, die bei jedem Schreiben gelten: man schreibt doch seinen Namen als Kläger, den Namen des Beklagten, man erwähnt den Streitgegenstand (Rundfunkbeitrag) und das Begehren (Aufhebung des Beitragsbescheids),  man gibt Tatsachen und Beweismittel zur Begründung der Klage an, man bringt Kopien des Beitragbescheids, des Widerspruchsbescheids und anderer Schreiben. Man begründet die Klage.

Zur Begründung einer Klage im Verwaltungsprozess gibt es ein großer unterschied als beim Zivilprozess: das Gericht ist verpflichtet, den Sachverhalt vom Amts wegen zu erforschen. Zu einer Vertiefung kann man hier anfangen zu lesen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Amtsermittlungsgrundsatz

Was bedeutet das? Der Kläger, der nicht von einem Anwalt vertreten wird, braucht nicht, wie ein Jurist zu erscheinen: das Gericht hilft bei der Argumentation. Selbstverständlich sollte man dem Gericht die Argumente und das Gesetz nahe legen, aber man braucht nicht wie ein Jurist mit Paragraphen und komplizierter Rechtsprechung unbedingt zu argumentieren.

Wie begründet Ihr die Klage? Sehr einfach. Euch gefällt den Beitrag nicht? Dann sagt es, und warum, so genau wie ihr es könnt. Es ist wie ein Aufsatz für die Schule zu schreiben.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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In der Anlage ist eine Musterklage, wie ich es mir formal vorstelle. Wahrscheinlich spielt beim Verwaltungsgericht die Form nicht so eine große Rolle, und die Rechtsantragsstelle kann in diesen Sachen helfen.

Vielleicht kann jemand mit mehr Erfahrung Vorschläge machen.

In diesem Thread geht es darum, zu zeigen, wie einfach zu klagen ist: für jeden, der schreiben und lesen kann.


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