Ungelesener Brief hat teure Folgen
Sorgloser Umgang mit dem heutigen Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hat einer Zwickauerin Ärger gebracht:
Aus dem Aufsatz:
Zu Recht, wie Kay Lehmann vom Mitteldeutschen Rundfunk es darstellt. Eine Bescheinigung über die Gebührenbefreiung für das Jahr 2010/11 sei in der Behörde nicht angekommen: "Frau Schmidt wurde ab Oktober 2010 als gebührenpflichtige Rundfunkteilnehmerin im Datenbestand geführt."
Zu Recht? Wahrscheinlich haben sie die Bescheinigung, die sie mittlerweile in Original oder als beglaubigte Kopie verloren, weggeschmissen, um danach zu erzählen, sie haben nichts bekommen. Denn der Absender muss den Empfang nachweisen. Diese Organisation lebt von der Lüge: selbstbewusst erzählen Sachen, von denen sie selbst nicht sicher sind. Das gilt ebenso für die Aussagen des Beitragsservice wie für die Berichterstattung im Rundfunk,.
Das schlimme ist, der Gesetzgeber zwingt uns, mit dieser Einrichtung umzugehen.
Früher genügte eine Erklärung über Empfangsgeräte, und wenn man keine Geräte hatte, hatte man nicht mal die Pflicht, etwas zu erklären. Heute haben wir die Pflicht zu zahlen, ohne Erklärung. Und dann erzählen sie, es hätte sich nichts geändert.