Nunmehr liegen mir Zahlen eines Mandanten aus dem Bundesland Brandenburg aus einem 10 jährigen Zeitraum aus den Betriebskostenabrechnungen der Position „Breitbandkabel“ vor. Die dargestellten Zahlen beziehen sich auf die Grundversorgung für TV und Radio für eine Wohnung pro Kalenderjahr der Firma telecolumbus. Es besteht kein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Mieter und dem Kabelnetzbetreiber. Der Mieter hat weder Rundfunkgeräte noch musste er im hier vorgestellten Zeitraum Rundfunkgebühren / Rundfunkbeiträge zahlen. Dass er dennoch zahlen muss, liegt im sogenannten Ausstattungsmerkmal seiner Wohnung begründet, der Kabelanschlussdose. Die derzeitige Rechtsprechung lässt diesen Umstand (noch) zu.
2003 = 12,47
2004 = 13,63
2005 = 13,63
2006 = 13,63
2007 = 13,98
2008 = 15,33
2009 = 22,39
2010 = 25,22
2011 = 25,15
2012 = 27,15
Die momentan anhängigen Rechtsstreitigkeiten verschiedener Kabelnetzbetreiber mit den Rundfunkanstalten müssen aufmerksam beobachtet werden. Es darf befürchtet werden, dass, zusätzlich zu den jährlichen Kostensteigerungen, ein Teil der Ausfälle bei den Einnahmen (Einspeiseentgelte) seitens der Kabelnetzbetreiber an die Kunden weiter gereicht wird.
Warum fast jährlich die Kosten steigen, wurde bisher weder dem Vermieter noch dem Mieter mitgeteilt.
Es wäre interessant, zu erfahren, welche Kosten im gleichen Zusammenhang bei anderen Mietern in Deutschland anfallen.
Timo