Es ist schon von großer Bedeutung ob einer von Beiden eine Behörde ist.Denn ein Bescheid ist ein Verwaltungsakt und Verwaltungsakte sind hoheitliche Akte.
Um hohetliche Akte erlassen zu können muss man Hoheitsrechte inne haben.
Nach Völkerrecht hat diese nur der Staat inne und darum kann auch nur dieser sie weitergeben.
Wer diese inne haben und an wen weitergeben darf ist in Art 24 GG geregelt. Rundfunkanstalten nebst BR gehören nicht dazu.
Der Untertietel dieses Artikels lautet "Weitergabe und
Beschränkung von Hoheitsrechten"
https://dejure.org/gesetze/GG/24.htmlHoheitliches Handeln bezieht sich darum auch immer auf
staatliches Handeln. Und daher können auch nur
Behörden oder Körperschaften des Bundes hoheitlich handeln.
Ebenso ist öffentlich im Sinne der Gesetze auch immer staatlich.
öffentliche Verwaltung = Verwaltung des Staates
öffentlicher Dienst = macht staatliche Verwaltung/ Aufgaben.. Steuern, Meldewesen, Polizei. Arbeitgeber ist der Bund oder das Land.
Auch Landesbehörden handeln im Auftrag des Staates. (Landesfinanzbehörden = Steuern = Staat auch wenn manche Steuern Ländersache sind)
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_106.htmlKörperschaften mit Hoheitsrechten sind zB manche Kirchen, die IHK und Deutschlandradio (ist keine LRA ! und auch keine RA)
Ich sehe das kritisch, weil hier eine Behörde durch Rundfunkbeiträge finanziert wird.
Anders herum, wenn die LRA Behörden wären, würden ja auch hier Behörden durch Beiträge alimentiert.
Die LRA erfüllen einfach keine Aufgaben der staatlichen Verwaltung. Sie verwalten sich durch ihre Satzung auf Grundlage des Staatsvertrages selbst.
Auch am Beitrag ist rein gar nichts staatliches sondern im Gegenteil. Das Gebührenmodell wurde ja extra so gewählt, dass es staatsfern und staatsunabhängig ist, damit dieser keinen Einfluss ausüben kann. Deswegen "kann" (soll) es auch keine Steuer sein.
2 nette Erklärungen auf EU Seiten
http://www.eu-info.de/europa/hoheitsrechte/http://www.europarl.europa.eu/brussels/website/media/Lexikon/Pdf/Hoheitsrechte.pdfIm weiteren Verlauf ist es ebenso bedeutsam ob einer von beiden eine Behörde ist, da nur Behörden untereinander Amtshilfe leisten können.
Also Stellen die von Grund auf die selben Rechte und Befugnisse hätten, es ihnen aber lediglich an der Vollziehbarkeit mangelt (zB Personal)
Sonst bestünde ja die Gefahr, dass Dritte plötzlich Zugriff auf Befugnisse hätten, die ihnen gar nicht zustehen. Genau das ist im GEZ Schlamassel der Fall.
Art. 35 GG
(1) Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.
https://dejure.org/gesetze/GG/35.htmlDas hat alles nichts mit dem Verwaltungsrecht zutun welches den LRA zugestanden wird sondern setzt schon viel früher an.
Nicht in Foren aufregen sondern sich an die Verursacher wenden. An die Parteien, Fraktionen, Politiker, Institutionen... Unbequeme Fragen stellen, Antworten verlangen. Webauftritte, Facebook, Kontaktformulare, Abgeordnetenwatch.. Die Fragen sollen für alle sichtbar sein. Niemand soll behaupten können, er hätte ja von nix gewusst.