Er könnte ja auch die Beträge seit 1.Jannuar zahlen, dann kurzzeitig in einen Haushalt ziehen (WG) wo bereits gezahlt wird und auch dort wohnen. Dann natürlich sofort die Zahlung einstellen. Anschließend bzw später in eine neue Wohnung umziehen. Da der Abgleich mit den Einwohnermeldeämtern ja nur einmal gemacht wird, könnte er sich für eine gewisse Zeit dem System entziehen.
Hallo keintv! Willkommen im Club!
Vorweg: Sich der Zahlung durch Tricks zu entziehen, schadet kurzzeitig dem ÖR, ändert aber nicht am System, dass abgeschafft werden muss.
Ich bevorzuge die Methode des zivilen Ungehorsams und verweigere offiziell und begründet die Zahlung. Der Gesetzgeber braucht dringend ein wirksames Echo aus der Bevölkerung.
Bei der von Dir genannten Variante reicht es eigentlich, sich dauerhaft dort anzumelden, wo der Beitrag sowieso entrichtet wird. Eine Überprüfung des wirklichen Aufenthaltortes wird es nicht geben, weil es 1. keine Hausbesuche mehr geben wird und 2. die gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht der Vermieter über Bewohner (§9 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) von den ÖR freiwillig nicht in Anspruch genommen wird.
Sowohl Nichtzahlen als auch Falschanmeldung sind Ordnungwidrigkeiten, die mit einem Bußgeld belegt werden können, wobei die Wahrscheinlichkeit bei Falschanmeldung erwischt zu werden, gering ist.
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)