Was hat das mit dem Thema ÖRR zu tun?
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Nun - eine der Lösungen zum Problem Zwangsabgabe bzw. Haushalts-Kopf-Pauschale der GEZ, neuerdings AZDBS, wäre eine Steuerfinanzierung. Die Steuerfinanzierung bedeutet ja, das weiterhin JEDER den ÖRR - hoffentlich einen anderen (!) ÖRR - finanziert.
Deshalb ist es wichtig, diese andere Art der Finanzierung näher zu betrachten. Und da kommt die Steuerprogression ins Spiel: Wir haben in Deutschland ein Steuersystem, das eine Progression des Grenzsteuersatzes vorsieht.
Was ist eigentlich "Steuer-Progression"?
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In Deutschland wird ein progressiver Steuertarif angewendet, d.h. der vom Einkommen abzuführende Prozentsatz steigt mit dem Einkommen. Steuerprogression dient zur Herstellung von Steuergerechtigkeit. Geringverdiener werden weniger belastet als Hocheinkommensbezieher, da sie einen größeren Anteil ihres Einkommens für die Befriedigung von Grundbedürfnissen einsetzen müssen.
Deshalb ist das Existenzminimum steuerfrei. Hocheinkommensbezieher hingegen werden gemäß dem Leistungsfähigkeitsprinzip mit einem höheren Prozentsatz ihres Einkommens an der Finanzierung des Staates beteiligt. Dieser Ausgleich zwischen hohen und niedrigen Einkommen stellt vertikale Steuergerechtigkeit her.
Eine Progressivität der durchschnittlichen Steuerbelastung wird durch verschiedene Zonen des Steuertarifs erreicht. Zunächst gilt der Grundfreibetrag in Höhe von 8004 Euro für den keine Einkommensteuer fällig wird. Erst der 8005. eingenommene Euro wird besteuert, anfänglich mit 15% und für weitere Einkünfte mit einem linear steigenden Prozentsatz. Dieser wird Grenzsteuersatz genannt.
In zwei Einkommenszonen steigt der Grenzsteuersatz linear mit dem Einkommen, bis er sein Höchstniveau von 42% erreicht, den Spitzensteuersatz. Bei einem Einkommen von über 250.000 Euro pro Jahr wird der Satz im Rahmen der sog. Reichensteuer noch einmal auf 45% erhöht.
Aber: Die Durchschnittssteuer, die auf das gesamte Einkommen gezahlt wird, liegt immer unterhalb des Spitzensteuersatzes, da für jeden die gleichen Grundfreibeträge und niedrigen Grenzsteuern auf die ersten Einkünfte gelten. Trotz eines festen Spitzensteuersatzes steigt die Durchschnittssteuer immer mit dem Einkommen, auch wenn nie 45% erreicht werden.