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Autor Thema: Ordnungswidrigkeiten KÖNNEN, müssen aber nicht mit Bußgeld belegt werden!  (Gelesen 11254 mal)

M
  • Beiträge: 41
Sorry, eigentlich sollte der letzte Post auch einen Link enthalten. Hier wurde zum Beispiel eine Mutter in Erzwingungshaft gesteckt: http://www.schuzh.de/cms/index.php?id=117 Und, interessiert das irgend jemanden?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. November 2014, 00:30 von Bürger«

 
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