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Autor Thema: Zwangsbeitrag abmelden  (Gelesen 6092 mal)

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Zwangsbeitrag abmelden
Autor: 27. April 2013, 22:37
Hallo,

auf der Suche nach alternativen Taktiken gegen den Zwangsbeitrag bin ich auf die folgende Floskeln in Bezug auf "Unverheiratete Paare" aufmerksam geworden:

BetruServ.-Zitate:
"...Einer zahlt für beide...",
"...Der andere Bewohner, er ebenfalls angemeldet ist, kann sich dann abmelden..."

In dem Fall wäre es möglich, wenn die zwei sich einig sind, dass sie sich nicht einig sind  ;)
wer sich von beiden zwangsanmelden lassen soll.

Dann könnte ein Bewohner, der es auferlegt bekommt, die Zwangsanmeldung abmelden und auf den anderen Bewohner schieben, der, sobald die Zwangsanmeldung kommt, das Spiel von vorne beginnt und wie in der Überschrift: abmelden, abmelden, abmelden, ...

Es könnte Zeit bringen (?). Was der Beitragsservice dann so tun könnte, würde mich interessieren.

Markus




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. April 2013, 22:43 von unGEZahlt«

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Re: Zwangsbeitrag abmelden
#1: 27. April 2013, 22:55
Sobald einer angemeldet ist, ist es relativ egal was der andere macht. Abmelden kann sich der andere nicht mehr und alle versuche sich abzumelden schlagen fehl.


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

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Re: Zwangsbeitrag abmelden
#2: 27. April 2013, 23:25
Hallo Zasz,
danke für die Antwort.

Gerade gesehen,
beim Thema: Gemeinsamer Haushalt zahlt nicht...was passiert ? von chevignon (19/03/2013)
gibt es eine Idee, die auch in diese Richtung geht.

Ja, dieser (von uns nicht unterzeichnete) Vertrag ist so konzipiert, dass keine Schlupflöcher offen gelassen werden (sollen).
Aber wir versuchen es natürlich weiter  >:(


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Re: Zwangsbeitrag abmelden
#3: 28. April 2013, 07:46
Leerstehende Wohnung / Haus sind befreit.
Theoretisch kann nur ein Beitrag gezahlt werden in einem Hochhaus, bis die an die Vermieter dran gehen.
Abmelden und anders wo anmelden (Meldegesetz umgehen ist Strafbar)

Wenn man will kommt man schon weg... Dies bringt aber nicht viel.


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Re: Zwangsbeitrag abmelden
#4: 16. Juli 2014, 21:14
Bzgl. einer theoretischen Uneinigkeitstaktik bei Wohnungen mit mindest. 2 Bewohner
( hier mit den hypothetischen Personen A und B ) noch mal eine Verständnis-Nachfrage.

Der Beitragss. schreibt auf http://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige_fragen/index_ger.html#zutun_was_tun_wenn_wohnung_nicht_angemeldet :
Zitat
Pro Wohnung muss jedoch nur ein Beitragszahler angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag bezahlen. Wohnen mehrere Personen zusammen, entscheiden sie selbst, wer den Rundfunkbeitrag entrichtet.

Demnach müsste es dann möglich sein zu antworten:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Zusendung Ihres Beitragsbescheides,
der mir, Person A, am  xx/xx/2014 zugegangen ist.

Hiermit erhebe ich Widerspruch gegen diesen Beitragsbescheid.

Grund:
Unter der Adresse leben hier die Person B
und ich, Person A.
Da Sie auf http://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige_fragen/index_ger.html#zutun_was_tun_wenn_wohnung_nicht_angemeldet
schreiben, dass die personengebundene Entrichtung des Beitrages durch eine eigene Entscheidung festgelegt werden kann,
entscheide ich, Person  A,
dass dies von Person B übernommen werden soll.

Somit muss die Aufhebung des Beitragsbescheides erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Person A


Für den Fall, dass das klappen sollte (?? – nehme gern hypothetische Meinungen dazu entgegen, weil ich nicht weiß, ob der Beitragss. auf Grund der o. g. Aussage dies zulassen müsste ??)
ginge es dann natürlich rein hypothetisch so weiter:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Zusendung Ihres Beitragsbescheides,
der mir, Person B, am  xx/xx/2015 zugegangen ist.

Hiermit erhebe ich Widerspruch gegen diesen Beitragsbescheid.

Grund:
Unter der Adresse leben hier die Person A
und ich, Person B.
Da Sie auf http://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige_fragen/index_ger.html#zutun_was_tun_wenn_wohnung_nicht_angemeldet
schreiben, dass die personengebundene Entrichtung des Beitrages durch eine eigene Entscheidung festgelegt werden kann,
entscheide ich, Person  B,
dass dies von Person A übernommen werden soll.

Somit muss die Aufhebung des Beitragsbescheides erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Person B

Meinungen zur Machbarkeit nehme ich gern entgegen,

Markus


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Re: Zwangsbeitrag abmelden
#5: 16. Juli 2014, 21:36
Das mit den zwei (oder mehreren) Personen im Haushalt und der Zahlungsverpflichtung ist ohnehin ein hochinteressantes Thema: ist das nicht ein weiteres schlagendes Indiz für die Willkür des neuen Beitragsmodell? Und ist das nicht in Hinblick auf die informationelle Selbstbestimmung eine weitere einschlägige Rechtsverletzung? Fände Erfahrungsberichte hierzu sehr hilfreich!


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Re: Zwangsbeitrag abmelden
#6: 16. Juli 2014, 22:07
Das mit den zwei (oder mehreren) Personen im Haushalt und der Zahlungsverpflichtung ist ohnehin ein hochinteressantes Thema: ist das nicht ein weiteres schlagendes Indiz für die Willkür des neuen Beitragsmodell? Und ist das nicht in Hinblick auf die informationelle Selbstbestimmung eine weitere einschlägige Rechtsverletzung? Fände Erfahrungsberichte hierzu sehr hilfreich!
Welcher Gedanke steckt dahinter Haushalte nicht unterschiedlich hoch zu belasten?

Menschen nicht unterschiedlich hoch zu belasten macht für mich eher einen Sinn.
Aber das wird damit verfehlt.

Gleichbehandlung der Haushalte - Ungleichbehandlung der Menschen!


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Re: Zwangsbeitrag abmelden
#7: 16. Juli 2014, 22:11
Das mit den zwei (oder mehreren) Personen im Haushalt und der Zahlungsverpflichtung ist ohnehin ein hochinteressantes Thema: ist das nicht ein weiteres schlagendes Indiz für die Willkür des neuen Beitragsmodell
Willkür ohne Ende ;)
Es werden ja nicht die (potenziellen) Nutzer, sondern die Haushalte "typisiert".

Es ist eine "Typisierung" der "Typisierung" und
eine "Pauschalierung" der "Pauschalierung".


Unzulässig. Und grundrechtswidrig.


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Re: Zwangsbeitrag abmelden
#8: 20. Juli 2014, 22:32
@Carina
Dass die Haushaltabgabe angesichts unterschiedlicher Personenanzahl eine Ungleichbehandlung darstellt ist so offensichtlich, dass darüber gar nicht diskutiert werden muss.

Die Frage im vorliegenden Themenfeld ist doch, ob die Zwangsanmeldung bei Mehrpersonenhaushalten nicht ein besonderes juristisches Problem aufwirft. Denn einerseits muss jeder Haushalt gesamtschuldnerisch zahlen, andererseits ist es eine personengebundene Entrichtung des Beitrages mit der Vergabe einer personengebundenen "Beitragsnummer".  Wenn also eine Zwangsanmeldung vorgenommen wird, dann liegt hier doch eine besondere Verletzung der Selbstbestimmung der Beitragsschuldner vor, denn wer bestimmt bei Uneinigkeit der Bewohner denn letztlich, wer der Beitragschuldner ist? Willkür ohne Ende ...


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Re: Zwangsbeitrag abmelden
#9: 20. Juli 2014, 22:43
Und noch ein kleiner Textvorschlag in unserer hypothetischen Situation.
Da doch niemand dazu verpflichtet sein sollte über andere Personen (Mitbewohner) Auskunft geben zu müssen, wäre entsprechend zu formulieren:
Anstatt
Zitat
Unter der Adresse leben hier die Person B und ich, Person A.
In diesem Haushalt/Wohnung leben mehrere Personen. Bitte wenden Sie sich an meine Mitbewohner.


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Re: Zwangsbeitrag abmelden
#10: 25. Juli 2014, 18:41
Und noch ein kleiner Textvorschlag in unserer hypothetischen Situation....
In diesem Haushalt/Wohnung leben mehrere Personen. Bitte wenden Sie sich an meine Mitbewohner.

Vielen Dank für den Textvorschlag zur Uneinigkeitstaktik.


Wenn alle sich also einig sind, dass sie sich uneinig sind,
müsste der Beitragss. und / oder Anstalt doch dann willkürlich eine Person zur Beitragszahlung bestimmen.

Dann verstieße das aber gegen:
Zitat
Wohnen mehrere Personen zusammen, entscheiden sie selbst, wer den Rundfunkbeitrag entrichtet.

( http://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige_fragen/index_ger.html#zutun_was_tun_wenn_wohnung_nicht_angemeldet )

Die angeblichen Beitragsschuldner müssen also den Bezahler bestimmen
und
Beitragss. und  Anstalt haben da, so wie ich den Text verstehe, kein Mitbestimmungsrecht.

Die eventuellen Möglichkeiten interessieren mich da.

Markus


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