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Autor Thema: Zahlung unter Vorbehalt – BAZ (GEZ) hat eigene Vorstellungen  (Gelesen 25726 mal)

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Zitat
Sollten die Gerichte nämlich irgend wann möglicherweise zum Ergebnis gelangen, dass dieser Rundfunkbeitrag ganz- oder teilweise rechtswidrig
ist

Wäre eine feine Sache. Ich fürchte mal, so leicht wird das nicht kommen. Wenn aber viele klagen, dann verursacht das Arbeit bei den Gerichten, je mehr Arbeit desto besser. Die Richter müssen aufjaulen, damit die Politik in die Gänge kommt und klar wird, so nicht, ARD und ZDF!

Klar, ansonsten natürlich nur unter Vorbehalt zahlen, auch das macht der Ex-GEZ Arbeit und alles was Sand im Getriebe ist, ist gut. Ansonsten würden die gar nicht so lächerliche Briefe schicken.

Zitat
Auch hier die frage: Müsste der beitragsservice das nicht automatisch zurückzahlen wenn ein gericht im eigenen bundesland die rechtswidrigkeit erkennt? Weil rundfunkrecht ist ja ländersache. Warum muss ich das auch beweisen wenns ein landesnachbar schon gemacht hat?

Die werden unter Garantie nichts zurückzahlen, wenn man sie nicht dazu zwingt ;-)


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Zitat
Die werden unter Garantie nichts zurückzahlen, wenn man sie nicht dazu zwingt ;-)
Bei einem Gerichtsurteil sind die doch dazu verpflichtet.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. April 2013, 23:52 von Hailender«
<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

p
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Naja in Deutschland wird alles zu Gunsten des reicheren oder den mächtigen gedreht.

Geld regiert die Welt oder wie das hieß ;-)

Wir müssen dran bleiben...


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Gerichtsurteil, hießt in dem Fall, dass ein Gericht einem einzelnen Kläger Recht gibt, dass er die Rundfunkgebühren zu Unrecht gezahlt hat und dass hier möglicherweise verfassungsrechtliche Bedenken bestehen.

Das hat dann aber für deinen Fall keine Bedeutung. Wenn du Recht bekommen willst oder dein Geld zurück haben willst, musst du selber klagen. Einfach so, nur weil ein Kläger mal in der ersten Instanz gewinnt, zahlen die nicht allen Bürgern die Gebühren zurück.


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d
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Zitat
Die werden unter Garantie nichts zurückzahlen, wenn man sie nicht dazu zwingt ;-)
Bei einem gerichtsurteil sind die doch dazu verpflichtet.

Nochmal, wenn ein Gericht in einem vergleichbaren Fall die Unrechtmäßigkeit
der Beitragsforderung (durch die Landesrundfunkanstalt) durch ein rechtskräftiges
Urteil feststellen würde, und eine Beitragserstattung anordnet,  gilt dies zunächst
alleine nur für den betreffenden Einzelfall. Nur an diesen Kläger muss sie dann die
gezahlten Beiträge zurückerstatten.


Andere Kläger können sich dann auf diese Rechtssprechung beziehen, und ebenfalls
die Rückzahlung ihrer Beiträge entweder bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt
einfordern (bei Vorbehaltszahlungen) oder diese vor Gericht einklagen.


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T
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@Zasz
Zitat
Müsste der beitragsservice das nicht automatisch zurückzahlen wenn ein gericht im eigenen bundesland die rechtswidrigkeit erkennt?
Solange Gerichte in diesem Staate beeinflußbar sind bzw nicht frei entscheiden können dürfen  werden wir es schwer haben,ein solches zu finden,welches zufriedenstellende Rechtsprechung liefert.

Zitat
Zahlt der beitragsservice das geld zurück, wie in den schreiben angegeben?
hast du jemals Pferde kotzen sehen? Ob eine solche Organisation Geld zurückerstattet,wird sich zeigen,dazu benötigt man aber wiederum Gerichte,die entsprechende Urteile fällen,die das wiederum festlegen.

@diddi
Zitat
) durch ein rechtskräftiges
Urteil feststellen würde, und eine Beitragserstattung anordnet,  gilt dies zunächst
alleine nur für den betreffenden Einzelfall.
Das ist ja gerade der springende ".".... bisher traut sich kein Richter bzw kein Gericht an eben solche Rechtsprechung , es wird munter abgewiegelt oder an anderweitig verschlampt oder Zeit geschunden. würde sich ein einziger Richter ergötzen,ein solches Wegweisendes Urteil hieb- und stichfest aufs Papier zu bringen,wäre genau das das Trojanische Pferd,welches wir brauchen,denn jeder,der den Klageweg beschreiten würde,hätte etwas in der Hand,worauf man bauen könnte. und eben hier wird von Seiten der Richter sicherlich eine Art der Absprache ,was sozusagen "up to date" ist.... die werden sich garantiert auch auf irgendeine Weise austauschen,wie auch immer das geschehen wird.

Wir sehen also, noch ist der Stein nicht am Rollen....


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...ich hab noch nie GEZahlt.............und das ist auch gut so !
Nur zur Absicherung meinerseits:
Ich rufe nicht zu strafbaren Handlungen auf,ich helfe nur beim richtigen Begreifen und Ausfüllen von Bettelbriefen um sich selbst Zeit und vor allem mühsam verdientes Geld zu ersparen.
Im übrigen gibt es in Deutschland keine Schwarzseher mehr,seitdem der Farbfernseher und Multi-Color-Bildschirme Einzug in deutsche Haushalte gefunden haben !

C
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Boa Leute,

nur weil die irgendwelchen MIst schreiben würd ich mir nicht in die Hose machen  (#) Ein Kumpel hat diesen einen Brief geschickt, in dem die Rechtmäßigkeit der Gebühr bezweifelt wird. Darauf haben die gemeint der deutsche Staat wäre souverän! Aha, also allwissend und allmächtig..erst dann kommt der Bürger.

Ich meine dass da Leute sitzen die die E-Mail Bearbeitung unter sich haben, wie in jedem großem Unternehmen, und Müll schreiben. Leute wie du und ich, die Hoffnung auf den großen Job haben. Vorgefertigte Sachen einkopieren den Namen drunter stzen und weg damit. Fall gegessen :) Hab das an anderer "Stelle" schon mal gemacht. Und aus moralischen Gründen hat es mich den Job gekostet ;)

Im Grunde kannst du mit diesen Clowns diskutieren so viel du willst. Veröffentliche deine Schreiben und Antworten und mach dir ein Spass draus. Das deutsche Gesetz wird dich allerdings einholen und dir zeigen dass nur der Rechtsweg etwas bringt. Wenn es auch Enttäuschung sein mag, Hohn und Spott seitens der GEZ, dürfen wir uns niemals dem Gedanken hingeben das selbst der kleinste Versuch der diesem System widerhandelt falsch ist!

Ihr rotzt vor das ZDF-Gebäude in Hamburg? Guter Anfang aber nicht genug.. Meine Rotze liegt da auch schon aber gebracht hats wenig. Ich wünschte diese Leute würden mir endlich schreiben damit ich was tun kann damit ich mein Herzblut investieren kann!

So long, Cica


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Zitat
nur weil die irgendwelchen MIst schreiben würd ich mir nicht in die Hose machen  (#) Ein Kumpel hat diesen einen Brief geschickt, in dem die Rechtmäßigkeit der Gebühr bezweifelt wird. Darauf haben die gemeint der deutsche Staat wäre souverän! Aha, also allwissend und allmächtig..erst dann kommt der Bürger.
Es geht mir im moment darum dass wir die gesetze nutzen um uns zu wehren. Das ist die beste und erste verteidigung die wir haben.


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<Sekalthan> Deutschland: Politiker

R
  • Beiträge: 1.126
Zahlung unter Vorbehalt möglich!

Diese Antwort hatte ich auch vom Beitragsservice erhalten. Die
Angabe: "Zahlung unter Vorbehalt wird nicht anerkannt", oder
"Eine Zahlung unter Vorbehalt ist bei öffentlichen Abgaben, wozu
auch der Rundfunkbeitrag gehört, rechtlich nicht möglich." soll
den Verbraucher verunsichern. Die Wahrheit ist, dass der Beitrags-
service hier nichts zu melden hat. Das Bundesverwaltungsgericht
hat dem Bürger diese zivilrechtliche Option ausdrücklich eingeräumt,
wenn die Behörde keinen ordnungsgemäßen Abgabenbescheid als
Verwaltungsakt ergehen lässt.


Also, nicht ins Boxhorn jagen lassen!!  8)

Gib  doch bitte mal die Fundstelle an. Sieht blöd aus, wenn man sich auf das Forum hier als Beweisquelle beruft.  ;)

Aber auf jeden Fall vielen Dank fürs Einstellen.

Aber selbst, wenn der Bescheid da ist, werde ich unter Vorbehalt zahlen. Allerdings ohne die Mahngebühr. Ich habe in NRW nur die Möglichkeit der Anfechtungsklage, denn eine Feststellungsklage ist m. E. nicht möglich, da ich zunächst Widerspruch beim WDR einlegen muss.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

d
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(....)
Gib  doch bitte mal die Fundstelle an. Sieht blöd aus, wenn man sich auf das Forum hier als Beweisquelle beruft.  ;)

Aber auf jeden Fall vielen Dank fürs Einstellen.

Aber selbst, wenn der Bescheid da ist, werde ich unter Vorbehalt zahlen. Allerdings ohne die Mahngebühr. Ich habe in NRW nur die Möglichkeit der Anfechtungsklage, denn eine Feststellungsklage ist m. E. nicht möglich, da ich zunächst Widerspruch beim WDR einlegen muss.

@Rochus,

vor einem Jahr hatte ich erfolgreich gegen einen Verwaltungsakt im
Rahmen eines Bußgeldverfahrens geklagt, und musste mich zuvor
notgedrungen mit den einschlägigen Vorschriften auseinandersetzen.
Auch in meinem Fall ging es um die Rückzahlung von Kosten, die ich
unter Vorbehalt, gem. § 813 BGB gemacht hatte. Die Rechtsgrundlagen
sind hier die gleichen:
Für Zahlungen unter Vorbehalt ist die Vorschrift des § 813 BGB (Erfüllung
trotz Einrede)
maßgeblich. Übertragen auf den Beitragsservice bedeutet
dies, dass dieser (im Falle eines entsprechenden gerichtlichen Urteils)
keine Einrede der Entreicherung erheben kann. Nach einer Entscheidung
des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2004, ist der Zahlungsempfänger
bei einer Zahlung unter Vorbehalt beweispflichtig.
BGH III ZR 435/02 vom 08.07.2004.:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=e1c537e610bf073c3e31d70da185b6ac&nr=29822&pos=0&anz=1

Wichtig: Zahlungen unter Vorbehalt in jedem Fall begründen!


Anmerkung: Meine hier eingestellten Informationen stellen keine
Rechtsberatung
dar!, sie geben lediglich meine ganz persönliche
Erfahrungswerte in verfahrensrechtlichen Angelegenheiten wieder.
:police:



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@diddi:
"Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem
Jahr 2004, ist der Zahlungsempfänger bei einer Zahlung
unter Vorbehalt beweispflichtig".

Hierzu noch eine verständlichere Ausführung:

http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20040801095758.html


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Weiß nicht, ob das nun zu weit führt, halte es aber dennoch im
Zusammenhang mit meinen bisherigen Ausführungen zum
Thema "Vorbehalt "für wichtig:

Bei den „normalen“ Beitragsaufforderungen der Rundfunkanstalten
die keine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten, (also kein „BESCHEID“
sind)
  handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt, auch wenn
dieses Schreiben von einer Behörde ausgestellt wird. Das ist rechtlich
eine ganz normale Zahlungsaufforderung, die zivilrechtlich relevant
ist. Hier ist immer eine Bezahlung unter Vorbehalt möglich.

Anders bei einem ergangenen BESCHEID mit Rechtsbehelfsbelehrung.
Weil damit ein sog. Verwaltungsakt erfolgt, ist eine Zahlung unter
Vorbehalt hier auch nicht mehr möglich. Rechtsmittel sind hier in der
Rechtsbehelfsbelehrung aufgeführt.

(Auch hierzu gibt es ein Gerichtsurteil, das mir aber hier momentan nicht
vorliegt. Bei Bedarf würde ich nachträglich suchen und hier einstellen.)

Meine bisherigen Zahlungsaufforderungen des Beitragsservices enthalten
weder das Wort Bescheid noch eine Rechtsbehelfsbelehrung. Damit stellen
sie m.b.Meinung auch keinen Verwaltungsakt dar. Bezahlungen unter
Vorbehalt sind somit auch zulässig.





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Wer auf die Forderungen der GEZ eingeht, wird sein Geld wohl nie wiedersehen, weil man damit den Forderungen sozusagen zustimmt.

Ich denke, man braucht einen Gebührenbescheid, gegen den man Einspruch erhebt. Der Einspruch wird zwar mit Sicherheit abgelehnt, die vorgetragenen Bedenken sind dann aber aktenkundig. Danach kann man zahlen.

Den Gebührenbescheid bekommt man aber nur, wenn man erst mal nicht zahlt.


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Wer auf die Forderungen der GEZ eingeht, wird sein Geld wohl nie wiedersehen, weil man damit den Forderungen sozusagen zustimmt.

Nein,
denn aus diesem Grund gibt es ja die Zahlung unter Vorbehalt! Hier stimmt
der Beitragspflichtige der Forderung des Beitragsschuldners eben nicht zu!
Wenn ein Gericht entscheidet, dass die Forderung des Beitragsschuldners
rechtswidrig war, bekommt der Beitragspflichtige sein Geld sehr wohl zurück!

(....)Der Einspruch wird zwar mit Sicherheit abgelehnt, (....)

Nein,
wenn der Gebühren-BESCHEID in seiner Rechtsbehelfsbelehrung entweder
den Einspruch oder Widerspruch als Rechtsmittel zulässt, kann er auch nicht
abgelehnt werden!

Zum Unterschied der Rechtsmittel Einspruch - Widerspruch hier gucken:

http://www.wdr.de/tv/markt/extras/berichte/071001_1_behoerdenaerger.jsp


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Wer auf die Forderungen der GEZ eingeht, wird sein Geld wohl nie wiedersehen, weil man damit den Forderungen sozusagen zustimmt.

Nein,
denn aus diesem Grund gibt es ja die Zahlung unter Vorbehalt! Hier stimmt
der Beitragspflichtige der Forderung des Beitragsschuldners eben nicht zu!
Wenn ein Gericht entscheidet, dass die Forderung des Beitragsschuldners
rechtswidrig war, bekommt der Beitragspflichtige sein Geld sehr wohl zurück!
Beitragspflichtiger und Schuldner sind das selbe.
Die GEZ ist nicht rechtsfähig. Der kann man schreiben was man will, es hat keine Wirkung.


(....)Der Einspruch wird zwar mit Sicherheit abgelehnt, (....)

Nein,
wenn der Gebühren-BESCHEID in seiner Rechtsbehelfsbelehrung entweder
den Einspruch oder Widerspruch als Rechtsmittel zulässt, kann er auch nicht
abgelehnt werden!

Zum Unterschied der Rechtsmittel Einspruch - Widerspruch hier gucken:

http://www.wdr.de/tv/markt/extras/berichte/071001_1_behoerdenaerger.jsp

Es kann natürlich nicht abgelehnt werden, dass man Widerspruch gegen einen Gebührenbescheid erhebt. Dass dem von den ÖRR stattgegeben wird, ist aber eher selten.


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