@Zasz
Müsste der beitragsservice das nicht automatisch zurückzahlen wenn ein gericht im eigenen bundesland die rechtswidrigkeit erkennt?
Solange Gerichte in diesem Staate beeinflußbar sind bzw nicht frei entscheiden können
dürfen werden wir es schwer haben,ein solches zu finden,welches zufriedenstellende Rechtsprechung liefert.
Zahlt der beitragsservice das geld zurück, wie in den schreiben angegeben?
hast du jemals Pferde kotzen sehen? Ob eine solche Organisation Geld zurückerstattet,wird sich zeigen,dazu benötigt man aber wiederum Gerichte,die entsprechende Urteile fällen,die das wiederum festlegen.
@diddi
) durch ein rechtskräftiges
Urteil feststellen würde, und eine Beitragserstattung anordnet, gilt dies zunächst
alleine nur für den betreffenden Einzelfall.
Das ist ja gerade der springende ".".... bisher traut sich kein Richter bzw kein Gericht an eben solche Rechtsprechung , es wird munter abgewiegelt oder an anderweitig verschlampt oder Zeit geschunden. würde sich ein einziger Richter ergötzen,ein solches Wegweisendes Urteil hieb- und stichfest aufs Papier zu bringen,wäre genau das das Trojanische Pferd,welches wir brauchen,denn jeder,der den Klageweg beschreiten würde,hätte etwas in der Hand,worauf man bauen könnte. und eben hier wird von Seiten der Richter sicherlich eine Art der Absprache ,was sozusagen "up to date" ist.... die werden sich garantiert auch auf irgendeine Weise austauschen,wie auch immer das geschehen wird.
Wir sehen also, noch ist der Stein nicht am Rollen....