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Autor Thema: Musterschreiben Widerspruch gegen Beitragsbescheid und Antrag auf Aussetzung  (Gelesen 28922 mal)

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  • Beiträge: 13
Hallo Mitstreiter,

auf speziellen Wunsch und auf Anregung von themob, stelle ich euch hier mal die Muster meines Widerspruches gegen den Gebühren-/Beitragsbescheid und den Antrag auf Aussetzung des Vollzugs desselben,  zur Verfügung.

Der Widerspruch richtet sich gegen die in der Rechtsbehelfsbelehrung aufgeführte Landesrundfunkanstalt / Beitragsservice und dient dem Widerspruch des Gebühren-/Beitragsbescheides. Dies ist notwendig um bei einer Ablehnung durch die LRA / den Beitragsservice, Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erheben zu können.

Der Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Gebühren-/Beitragssbescheides dient dazu, bei der LRA / dem Beitragsservice eine aufschiebende Wirkung der "Schuld" im Gebühren-/Beitragsbescheid zu beantragen, um die im Bescheid festgesetzte Summe nicht zahlen zu müssen, zumindest so lange nicht, bis über den Widerspruch entschieden wurde (der geschuldete Beitrag muss ansonsten sofort bezahlt werden, trotz Widerspruch...). Wird diesem Antrag stattgegeben, ist der Gebührenbescheid auch nicht vollstreckbar. Auch hier ist nicht davon auszugehen, dass dem entsprochen wird, allerdings eröffnet erst die Ablehnung dieses Antrags durch die LRA / den Beitragsservice (man muss also so vorgehen), die Möglichkeit, eine einstweilige Verfügung gegen den Bescheid am zuständigen Verwaltungsgericht zu beantragen.

Wird anschließend auch der Widerspruch abgelehnt, steht die Klage am Verwaltungsgericht an.

Der Vorteil des Antrags auf Aussetzung des Vollzugs und der anschließenden einstweiligen Verfügung besteht IMHO darin, dass man (bei erfolgreicher einstweiligen Verfügung, bzw. sollte dem Antrag auf Aussetzung des Vollzugs stattgegeben werden) während des gesamten Procederes NICHT zahlen muss und der Beitrag auch nicht vollstreckt werden kann!

Die Vorlage stelle ich der Allgemeinheit auch zur Änderung und Anpassung zur Verfügung, sollte jemand andere Argumente / Quellen haben, so darf er/sie diese natürlich einfügen und nutzen.  :)

Ferner möchte ich darauf hinweisen, dass ich kein Jurist bin, daher auch nur für mich selbst spreche und schreibe. Eine Erfolgsgarantie, einen Anspruch auf Vollständigkeit, oder ein Anspruch auf Korrektheit, haben meine Schreiben und meine Forenbeiträge nicht! Die Benutzung meiner Vorlage bestätigt die Anerkennung dieser Tatsache.

Viel Erfolg!


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Juni 2013, 20:12 von René«

 
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