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Autor Thema: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)  (Gelesen 12778 mal)

N
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Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
#15: 02. Mai 2013, 01:36
Hast du das denn schon verschickt oder suchst du immer noch nach Verbesserungsvorschlägen? :D


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Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
#16: 05. Mai 2013, 12:34
Hallo Nesbes,

nein, habe es noch nicht gesendet.
Ja, Verbesserungsvorschläge nehme ich immer noch gerne an.

Zuerst hatte ich vor, die Selbstanzeige der Staatsanwalt zuzuschicken, sobald die neue Gebühreneinzugszentrale sich bei mir meldet (bisher leider Fehlanzeige).

Aber das gibt mir ja noch Zeit, das zu verbessern. Z. Bsp. einzelne Ausdrücke oder die vorgeschriebene Form das Ganzen.
Ich bin leider auch Juristenallergiker und bei diesen ganzen Rechtsverdrehern bei Gericht (Richter, Staatsanw. und Anwälte) könnte es, wenn sie es wollen, auch bei Kleinigkeiten aufstoßen.

Da will ich natürlich sicher sein, dass nicht der erstbeste Staatsanwaltpraktikant mir da ein Abgelehnt-Stempel draufdrücken kann.

Angesichts des Schnarchstempos der Judikative denke ich, dass vielleicht sogar noch etwas Zeit ist, die Selbstanzeige zu verbessern.

Markus


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Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
#17: 27. Mai 2013, 22:45
Da ich etwas unternehmen will, habe ich heute per Fax und E-Mail der Generalstaatsanwaltschaft Sachs.-Anh. in Naumburg folgendes Schreiben zukommen lassen und hoffe, dass sie sich melden und ich mit meiner Anzeige dann etwas bewirken kann.

Zitat
... Anfrage:
Selbstanzeige – Verdacht der Beihilfe zur Korruption


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich um Auskunft, ob eine Selbstanzeige, gegen mich, bei der Staatsanwaltschaft in folgendem Fall aufgenommen wird:

      Selbstanzeige

wegen des Verdachts der

aktiven finanziellen Beihilfe zur Korruption.

Die von mir unterstützten, verdächtigen Handelnden, sind mir namentlich bekannt.
Die Handlungen, die zu meinem Verdacht führen, kann ich sehr detailliert beschreiben.

Die meines Erachtens korrupten Handlungen finden in Magdeburg statt.

Falls meine Selbstanzeige verfolgt werden muss,
bitte ich um Auskunft, von welcher Stelle dies ausgeht.

Mit freundlichen Grüßen

Markus ...


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Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
#18: 28. Mai 2013, 00:01
Klingt interessant, ich bin gespannt, was da rauskommt :)


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Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
#19: 11. Juni 2013, 11:07
Sie haben sich endlich gemeldet.

Zwischenbericht:
Anruf von der örtlichen Staatsanwaltschaft. Eine nette Dame erklärte, dass der Vorgang der hiesigen Polizei zugestellt wird (Abt. Fachkommisseriat 3), sie mich vorladen werden und ich damit jetzt einen Beschuldigtenstatus habe  ;D .

(Vielleicht kann ich dann anbieten, den Zwangsbeitrag abzulehen, damit ich dieser Beschuldigtenstaus wieder zurückgenommen wird  ;D )

Markus

Edit: Die aktive finanzielle Korruptionsunterstützung ist ja, wie bekannt, aufGEZwungen.


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Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
#20: 11. Juni 2013, 11:26
unGEZahlt: Sehr schöne Entwicklung :)


Vorschläge:

- Selbstanzeige wegen unbewusster Unterstützung von Korruption siehe KIKA Affäre.

- Selbstanzeige wegen bewusster Unterstützung von Zensur und Unterdrückung der Meinungsfreiheit. Bewusst, weil es in diesem Moment immer wieder und häufiger passiert!
Daher Verstoss gegen das Grundgesetz und gegen den Rundfunkstaatsvertrag.
Nimm die Links zur aktuellen Diskussion über die Zensur in Twitter und Facebook mit.
Von Facebook nur den Thread den Rene eröffnet hat, der Zweite scheint auf Facebook selbst zurückzuführen zu sein.


Viel Erfolg!
Wir besuchen Dich dann mal im Gefängnis Du Schwerverbrecher :)



Edit: Ausserdem Selbstanzeige wegen bewusster Unterstützung von:
- Räuberischer Erpressung
- Diebstahl
- Freiheitsberaubung (zahle oder geh und Gefängnis)
- Täuschung und Betrug
- Erschleichung von Geldern
- Bedrohen und Einschüchtern von Mitbürgern
- Finanzielle und beeinflussende Unterstützung der Politik durch und im Öffentlich Rechtlichen Rundfunk
- Bewusste Unterstützung von mehrfachen Verstössen gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes und des Rundfunkstaatsvertrages.

Das Forum liefert genug Vergehen und Beweise.


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Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
#21: 12. September 2013, 20:53
(Vielleicht kann ich dann anbieten, den Zwangsbeitrag abzulehen, damit ich dieser Beschuldigtenstaus wieder zurückgenommen wird  ;D )

In diesem Fall gibt es einen Konflikt.
Du bist nicht die einzige Person die unbewusst oder bewusst Korruption unterstützt.
Man kann nicht alle "Beitragsschuldner" von der Rundfunkbeitragspflicht befreien.
Du wärst also weiterhin zur Zahlung verpflichtet, damit der Grundversorgungsauftrag weiterexistiert.
Und während du weiter zahlst ermittelt die Polizei gegen die Korruption.

Eine Selbstanzeige kann nur als deine Abneigung gegen ÖRR gewertet werden.


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
„Wo allgemeine Abgaben geleistet werden müssen, ohne dass es dafür eine äquivalente Gegenleistung gibt, sind wir immer bei einer Steuer.“
“Kenne deinen Feind und kenne dich selbst, und in hundert Schlachten wirst du nie in Gefahr geraten.“

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Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
#22: 12. September 2013, 21:21
Du bist nicht die einzige Person die unbewusst oder bewusst Korruption unterstützt.
Man kann nicht alle "Beitragsschuldner" von der Rundfunkbeitragspflicht befreien.
Du wärst also weiterhin zur Zahlung verpflichtet, damit der Grundversorgungsauftrag weiterexistiert.
Und während du weiter zahlst ermittelt die Polizei gegen die Korruption.

Sie werden mich nicht befreien, denke ich auch.

Meine Überlegungen waren so.
Bei einer direkten Anzeige gegen den MDR habe ich mir schlechte Chancen ausgerechnet.
(Nach dem Motto: "Was will er denn von einem 9-Milliarden-Laden?"

Aber mich selbst anzuzeigen schien mir eine Methode zu sein, sozusagen Verzweiflung und Betroffenheit auszudrücken. Das werden die Juristen hoffentlich nicht so schnell abschütteln können.

Markus


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Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
#23: 12. September 2013, 21:34
Wahrscheinlich läuft es so aus:
Ermittlungen werden eingestellt, da wegen der genannten Vergehen im einzelnen bereits ermittelt wird/wurde.
Oder auch beliebt: "Kein Interesse der Öffentlichkeit." -> Kommt auch besonders oft, wenn z.B. Kinder von fremden verprügelt werden.
Habe das schon miterlebt, daher kann ich da mitreden. (Nein ich habe kein Kind geschlagen) :)


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Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
#24: 12. September 2013, 22:58
Wahrscheinlich läuft es so aus:
Ermittlungen werden eingestellt, da wegen der genannten Vergehen im einzelnen bereits ermittelt wird/wurde.

Da der öffentl.-rechtl.-Rundfunk und Judikative auf eigenartige Weise gut zusammen interagieren ( z. Bsp. Niederlage für GEZ-Gegner: Beitrags-Service darf sich bei Meldeämtern bedienen http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=6820.0 )
kann ich mir bei denen diese Variante auch vorstellen.

Als Mindestziel will ich dann natürlich wenigstens versuchen, noch diesen Beschuldigtenstatus so lange wie nur möglich hinauszuzögern.
(Denn dieser Beschuldigtenstatus ist ja aufGEZwungen.)
Das will ich dann ganz gerne noch bei der Klage, bei der Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen und gerne noch bei möglichst vielen weiteren möglichen Aktionen verwenden.


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Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
#25: 26. Juli 2014, 14:34
unGEZahlt, gibt es mittlerweile Updates, wie deine Selbstanzeige ausging?


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Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
#26: 26. Juli 2014, 15:27
Den Beschuldigtenstatus wegen meiner Selbstanzeige (aufGEZwungene) Beihilfe zur Korruption habe ich weiterhin.
Die Generalstaatsanwaltschaft hat nur noch telefonisch mitgeteilt, dass das zuständige Fachkommissariat die Ermittlungen aufnehmen wird.

Zuerst hatte ich vor, meine Selbstanzeige beim Eintreffen des Beitragsbescheides mit in den Widerspruch dann mit einzuarbeiten und der Anstalt das mit vorzuwerfen.
Bisher habe ich noch keinen Bescheid bekommen. Die Daten von mir waren wohl im März 2014 zum Beitragss. gekommen.
Bisher habe ich erst die Zwangsanmeldung bekommen.

Spätestens bei Eintreffen des Beitragsbescheides will ich dann wieder bei Staatsanwaltschaft und Polizei nochmal nachfragen. Mal sehen, ob es etwas nützt.

Markus


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Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
#27: 08. August 2014, 02:23
Hoffentlich wirst du für deine Straftat eingeknastet.  :police: Ich werde dann jeden Beitragszahler anzeigen.


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Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
#28: 08. August 2014, 09:23
Hoffentlich wirst du für deine Straftat eingeknastet.  :police: Ich werde dann jeden Beitragszahler anzeigen.

Bei einer Selbstanzeige / Anzeige muss, so wie ich Hailender verstanden habe, auch mindestens Kenntnis und / oder Erkenntnis  über das Vergehen vorliegen.
So gesehen, glaube ich, können alle Beitragszahler sich in etwas so herausreden: "...wir haben ja gar nicht gewusst, dass ARD-ZDF-DR dermaßen korrupte Anstalten sind..."

Wirken könnte diese Argumentation nur, wenn derjenige, der sich selber anzeigt, auch Kenntnis von den Korruptionsfällen hatte oder gar selber mit beteilgt war.

Leider lassen die Anstalten so wenige Informationen raus und werden bei Korruptionsvorfällen auch noch von der "unabhängigen" Justiz gedeckt, bspw.:
Geldstrafe - Ermittlungen gegen Ex-Kinderkanal-Chef eingestellt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8392.0

Aber ich versuche natürlich, etwas dabei rauszukriegen.
Sobald es Neuigkeiten gibt, berichte ich das.

Markus


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Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
#29: 08. August 2014, 15:42
Hoffentlich wirst du für deine Straftat eingeknastet.  :police: Ich werde dann jeden Beitragszahler anzeigen.

Bei einer Selbstanzeige / Anzeige muss, so wie ich Hailender verstanden habe, auch mindestens Kenntnis und / oder Erkenntnis  über das Vergehen vorliegen.
So gesehen, glaube ich, können alle Beitragszahler sich in etwas so herausreden: "...wir haben ja gar nicht gewusst, dass ARD-ZDF-DR dermaßen korrupte Anstalten sind..."

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", heißt das bekannte Sprichwort. Sonst könnte man jemanden umbringen und sagen "Ohhhh. Tut mir leid, aber das wusste ich nicht.".


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