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Autor Thema: BILD Zeitung 19.03.2013 Interview Patrick Samborski  (Gelesen 13721 mal)

Uwe

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WEG MIT DEN PAUSCHAL-RUNDFUNKGEBÜHREN!
Münchner Student meutert gegen die GEZ
Patrick Samborski hat schon über 100 000 Unterschriften gegen den Rundfunkbeitrag gesammelt

von ANDREAS BACHNER
München – Freies Fernsehen für alle: Dieser Rundfunk-Pirat meutert gegen ARD und ZDF!
Der Münchner Physik-Student Patrick Samborski (21) will den Rundfunkbeitrag stürzen! Er hat eine bundesweite Online-Petition gestartet, knapp 110?000 haben schon unterschrieben. Der Beitrags-Rebell war über die Reform des Gebührenmodells der ehemaligen GEZ empört.

http://www.bild.de/regional/muenchen/muenchen/student-meutert-gegen-die-gez-29596866.bild.html


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  • Es steht an-die neue Zeit-von Grundrechten befreit
endlich, das ist gute werbung für die demo, auch wenn ich die bild persönlich nicht so sehr mag.
hab auch eben auf der zdf facebookseite unter dem beitrag der gerade läuft/lief auch nochmal auf die demo angespielt. theoretisch kein grund zum zensieren, mal sehen ob sie es tun. hab vorsichtshalber fotos geschossen
druckt euch schonmal eure banner für die demo:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5124.0.html

und

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3992.90.html


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Den Wahrheitsgehalt meiner Beiträge empfehle ich jedem in Eigenrecherche zu prüfen und sich eine eigene Meinung zu bilden.
Ich übernehme keine Verantwortung für negative Folgen, die für das folgen meiner Meinung entstehen könnten.

Uwe

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Ich finde es gut das die PDV nicht erwähnt
wird,glaube das es dann zu Politisch wird
und Leute die zur Demo wollen abschreckt.
Gute Nacht!


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    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Mal sehen, ob Bild meinen Kommentar freischaltet. Das ist nicht immer der Fall gewesen...

Zitat
So ist es – Wir haben die Nase von dieser medialen Abzocke gestrichen voll! In allen anderen Lebensbereichen löst erst der Konsum einer (Dienst)Leistung eine Zahlungspflicht aus, nur beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk sieht es anders aus.

Wie lange lassen wir uns durch das Märchen des "öffentlichen Auftrags zur Grundversorgung" einlullen? – Es ist nicht einmal richtig beschrieben, was diese sog. "Grundverosrgung" alles umfasst. Muss man heute aber auch nicht mehr beschreiben, denn das Medium Fernsehen hat sich überholt: Während die Politiker – die meisten über 60 – immer noch von diesem "Auftrag" schwadronieren, hat sich die Welt seit den Achtzigern einige Male weiter gedreht. Wir leben im 21. Jahrhundert und wollen das gefräßige und unnütze System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht weiter fürstlich alimentieren.

Wir sagen BASTA! – WIR SIND DAS VOLK!


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Kundgebungen am 23.03, in München am Odeonsplatz. Prima. Aber es fehlt die Urzeit. Nett wäre ein Hinweis an eine URL.

Immerhin, ich freue mich sehr, dass Springer Verlag mitmacht.


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Immerhin, ich freue mich sehr, dass Springer Verlag mitmacht.

Sehr gut. Von dem ÖRR ist da nichts zu erwarten. Ehe sich bei den greisen Holzköpfen etwas bewegt
sind weitere 20 Jahre (so viel Zeit habe ich nicht mehr) vorbei. Bei denen gilt es nur ihre Pfründe zu sichern und auszubauen. Mit Meinungsvielfalt und Demokratie hat das nichts zu tun. Dies ist deutlich am Stillschweigen zu erkennen. Öffentliche Diskussion - Fehlanzeige.


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Uwe

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MIT ONLINE-BOYKOTT BILD UND ALLEN DEMO TERMINEN UND STÄDTE!!

Das ist der RädelsführerMassen-Protest gegen Rundfunkabgabe


Ein Münchner Student meutert gegen die GEZ: Patrick Samborski hat schon über 100 000 Unterschriften gegen den Rundfunkbeitrag gesammelt

http://www.bild.de/politik/inland/gez/massen-protest-student-meutert-gegen-die-gez-29604686.bild.html


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In allen anderen Lebensbereichen löst erst der Konsum einer (Dienst)Leistung eine Zahlungspflicht aus, nur beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk sieht es anders aus.

Ich meine, nicht mal das ist der Fall, nicht mal der Konsum allein löst die Zahlungspflicht: der Wille muss irgendwie mitwirken, und die Kenntnis von dem, was konsumiert wird und was es kosten soll, soll vorhanden sein. Oder irre ich mich? Irgendwo sollte es im Gesetz festgelegt sein.


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D
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Hi.

Nehere Info hier:  https://de.wikipedia.org/wiki/Verbraucherschutz

Zitat:  "Verbraucherrecht.  Im deutschen Recht gibt es kein gesondertes „Verbraucherschutzgesetz“, das alle Fragen des Verbraucherrechts regeln würde. Rechtsnormen, die hauptsächlich oder „nebenbei“ Zielen des Verbraucherschutzes dienen, gibt es in sehr vielen Einzelgesetzen. Oft überschneidet sich die Zielsetzung des Verbraucherschutzes auch mit anderen Zielsetzungen. Dies liegt daran, dass der Konsument nur in bestimmten sozialen Zusammenhängen als „Verbraucher“ betrachtet wird. Die gleichen Personen können der gleichen Gefährdung auch in einem anderen Zusammenhang ausgesetzt sein, z. B. als Arbeitnehmer. Eine Vorschrift, die den Umgang mit einer Chemikalie regelt, kann deswegen sowohl dem Arbeitsschutz dienen als auch dem Verbraucherschutz und womöglich auch noch dem Umweltschutz. Als Rechtsgebiet ist der Verbraucherschutz nicht eindeutig abgrenzbar. Die folgende Aufzählung von Verbraucherschutzvorschriften des deutschen Rechts ist deshalb nicht abschließend und enthält insbesondere im öffentlichen Recht auch Normen, die zugleich andere Zielsetzungen verfolgen.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gehören dazu die Vorschriften über Haustürgeschäfte (§§ 312, 312a), Fernabsatzverträge (§§ 312b bis 312d), Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312e), den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 bis 479), Teilzeit-Wohnrechteverträge (§§ 481 bis 487) den Verbraucherdarlehensvertrag (§§ 491 bis 498), über Finanzierungshilfen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher (§§ 499 bis 504) und über Ratenlieferverträge (§ 505). Sogar die Vorschriften über die Wohnraummiete (§§ 549 bis 577a) zählen zum Verbraucherrecht im weiteren Sinn. Viele weitere Vorschriften des Bürgerlichen Rechts lassen sich nicht eindeutig dem Verbraucherschutz zuordnen, weil sie den Ausgleich typischer Interessengegensätze zwischen Vertragsparteien bezwecken und damit nicht ausschließlich Schutznormen zugunsten des Verbrauchers sind, sondern generell den Vertragspartner schützen wollen. Zu diesen Vorschriften gehören z. B. diejenigen über Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 bis 310).

Viele Formvorschriften sind auch vom Verbraucherschutz motiviert, z. B. die Notwendigkeit, einen Grundstückskaufvertrag von einem Notar beurkunden zu lassen (§ 311b Abs. 1 BGB). Damit soll für Verträge, die typischerweise zu hohen Summen und mit der Absicht dauerhaften Eigentumserwerbs geschlossen werden, die fachkundige Beratung durch den beurkundenden Notar sichergestellt werden. Daneben bestehen eindeutig dem Verbraucherrecht zuzuordnende Formvorschriften wie z. B. die Schriftform für Teilzeitwohnrecht- und Verbraucherdarlehensverträge, aber auch die Textform für Belehrungen des Verbrauchers über das bei bestimmten Vertragsarten (Verbraucherdarlehen, Teilzeit-Wohnrechteverträg) bzw. Vertriebswegen (z. B. Haustürgeschäfte, Fernabsatzverträge) bestehende Widerrufsrecht.

Viele Vorschriften des öffentlichen Rechts, die auf zahlreiche Gesetze verstreut sind, dienen dem (meist gesundheitlichen) Verbraucherschutz. Diese Gesetze verpflichten in der Regel Hersteller und Händler von Waren zur Einhaltung bestimmter Mindeststandards im Hinblick auf Rohstoffe, sonstige Ausgangsmaterialien oder Zusatzstoffe oder auch im Hinblick auf Herstellungsverfahren oder Verpackungen. Im deutschen Recht ist die wichtigste derartige Rechtsnorm das Gesetz über den Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen (Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz - LMBG) bzw. dessen Nachfolgeregelung, das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Aufgrund dieses Gesetzes wurden zahlreiche Verordnungen mit sehr detaillierten Vorschriften erlassen, z. B. die Kosmetikverordnung. Weitere wichtige Gesetze aus diesem Bereich sind beispielsweise das (inzwischen aufgehobene) Fleischhygienegesetz und das Arzneimittelgesetz.

Seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung (InsO) Anfang 1999 besteht eine Möglichkeit zur Zahlungs-Entpflichtung (Restschuldbefreiung gem. §§ 286 ff. InsO) durch Gerichtsbeschluss für überschuldete Verbraucher nach Abschluss eines mindestens sechsjährigen Verbraucher-Insolvenzverfahrens.

Auch das Wettbewerbsrecht (geregelt vor allem im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - UWG), das früher nur die Mitbewerber untereinander schützte und die Belange des Verbrauchers nur indirekt (reflexartig) in den Blick nahm, hat nach heutiger Rechtslage eine verbraucherschützende Aufgabe (so ausdrücklich § 1 UWG)."

Warum gibt es wohl kein Konsumentenschutzgesetz?  Ein Michel wer dabei etwas Arges denkt...



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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit.   Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden.
(Rosa Luxemburg)

 
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