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Autor Thema: Zu viele Daten Eilantrag gegen Rundfunkabgabe - Zweiter Versuch  (Gelesen 6652 mal)

j

jetzt_reicht_es

Zu viele Daten Eilantrag gegen Rundfunkabgabe
 
Im Rechtsstreit um den neuen Rundfunkbeitrag legt der Passauer Jurist Ermano Geuer nach. Im Mai 2012 hat Geuer vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Popularklage gegen den Beitrag eingereicht, weil dieser den Charakter einer Steuer trage. Nun hat der Jurist einen Eilantrag gestellt, mit dem er eine einstweilige Anordnung gegen den Datenabgleich erwirken will, den der "Beitragsservice" (GEZ) seit dem 1. März mit den Registern der Einwohnermeldeämter vornimmt.
Weiß jemand wie das geht?
Welches Gericht?
Wie hoch sind die Gerichtskosten?
Wie stellt man so einen Einantrag und was sollte ungefähr drin stehen?
**********************************************
Leider musste ich den letzten gleichnamigen Thread wegen einigen offtopic Bemerkungen aufgeben.
Bitte also nur etwas reinposten, wenn es mit meinen Fragen etwas zu tun hat.
Und für Superschlaue gleich die Antwort auf die Frage warum ich nicht die Gerichte selbst anrufe. die Antwort: die Gerichte erteilen keine telefonische Auskünfte
Ob ich gegen die neuen RF-Gesetze Klagen werde? weiß nicht! Momentan scheint mir das Kostenrisiko zu groß zu sein!

Und die klugscheißerische Frage warum ich Ermano Geuer nicht kontaktiere: ich habe just heute ein Video von ihm gesehen, wo er gesagt hat, dass er von Email überflutet ist und deshalb nicht antworten kann. Im Zweifel kenne ich den, der Herr Geuer viele Emails geschrieben hat :D
Und wenn jemand andere Themen aus meinen anderen Postings mit mir besprechen möchte, bitte per PM.  Seid bitte fair und äußert euch nur zum Thema!
Danke!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. März 2013, 20:30 von jetzt_reicht_es«

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Wie hoch sind die Gerichtskosten?

Bei Studierenden schaut es so aus:

http://www.n-tv.de/ratgeber/Klage-kostet-1500-Euro-article4063331.html

Welches Gericht?

Soweit ich das mitbekomme kannst du bei jedem Gericht einen Eilantrag einreichen.

allgemeine Info zum Antrag:

http://www.neuesmobil.de/index.php?id=89&no_cache=1&tx_ttnews%5Bcat%5D=78&tx_ttnews%5Btt_news%5D=14621&tx_ttnews%5BbackPid%5D=84

Wie Stelle ich einen Antrag:
Mahn
http://justiz.hamburg.de/mahnsachen/2224742/antrag.html
Sozial
http://de.scribd.com/doc/18536288/Musterantrag-Sozialgericht


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j

jetzt_reicht_es

Vielen Dank!
es geht doch!
Sachlich und perfekt geantwortet.

Habe ich das richtig verstanden? 1500 EUR ?
Kann ich in etwa von den gleichen Kosten ausgehen? Da riskiert man ja schon rund die RF Beiträge der nächsten 5 Jahre.
Muss man sich genau überlegen.


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P
  • Beiträge: 377
Werden hier Äpfel mit Birnen verglichen? Was hat die Rechtsgeschichte mit dem Studienplatz mit einer Klage gegen den Rundfunkbeitrag zu tun?
Einfach mal diese Summe von 1500 Euro  in die Runde zu werfen erscheint nicht besonders plausibel. 

Primär geht es bei dem Kampf gegen dieses Abzock-System auch erst einmal darum, die Sache hinauszuzuögern, um Druck aufzubauen, dann um
gegen den Bescheid zu widersprechen und dies dann verwaltungsgerichtlich, ohne Anwaltskosten, prüfen zu lassen. Auch das bringt eine Verzögerung
und zusätzliche Arbeit für die Datenkraken.

Peli


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j

jetzt_reicht_es

Aber die Frage war nicht wie man gegen RF-Beitrag klagt, sondern

Einstweilige Verfügung gegen Wietergabe der Daten der Einwohnermeldeämter an die LRA


Hier in Forum gab es mal ein Schreiben, das man an seinem Einwohnermeldeamt schicken konnte mit der Bitte die Daten nicht weiterzugeben. Die meisten Einwohnermeldeämter haben darauf geantwortet, dass sie sich nicht daran halten.

Nun geht das darum zu sehen wie man mit einstweilige Verfügung die Wietergabe trotzdem stoppen kann.



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z

zuwider

scheint jetzt eh zu spät zu sein, denn die Daten sind schon durch!
Mein Sohn hatte widersprochen und hat trotzdem kurz nach seinem Umzug Anfang Februar schon Post erhalten - eine Riesen-Sauerei!!!
..und andere Firmen konnten die neue Adresse noch gar nicht haben.


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j

jetzt_reicht_es

Nein!
70 Mio. Datensätze werden nicht einfach übermittelt.
Der Stichtag ist der 03.03. gewesen. Die Daten sind noch NICHT übermittelt.
Dein Sohn hat sich wahrscheinlich erst neulich angemeldet.
Dann haben sie seine Daten aufgrund regelmässigen Austausch mit GEZ ausgetauscht nicht aufgrund der Rasterfahndung!


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Zu viele Daten Eilantrag gegen Rundfunkabgabe - Seiten.faz-archiv ...
www.seiten.faz-archiv.de/faz/20130313/fd1201303133819315.html vor 2 Tagen - Artikel aus F.A.Z. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 13.03.2013: Im Rechtsstreit um den neuen Rundfunkbeitrag legt der Passauer Jurist Ermano Geuer nach.

Berichtet der ÖRR darüber? Ich finde absolut nichts! Wo werde ich als Bürger informiert! Das Thema ist wichtig und kocht sehr hoch!
Diese ....anstalt bringt mich um den Verstand.


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S
  • Beiträge: 816
  • Rundfunkbeitrag bzw. ÖRR gehört abgeschafft!
Ich denke nicht, dass die ÖR sich selber dagegen aussprechen bzw. darüber berichten...
Da können wir lange drauf warten..  :o


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Abschaffung der ÖRR-Diktatur!!!
"... denn, sie wissen nicht, was sie tun!"

T

Taj

  • Beiträge: 167
Hier mal ein link zum Thema 'einstweilige Anordnung' durch das Verwaltunsgericht:

http://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Verwaltungsgericht/einstweilige_anordnung/index.php

Damit sollte zumindest der Rechtsweg klar sein; ich glaube dass mit 'Eilantrag" hier eher die 'einstweilige Anordnung' (in diesem Fall gegen die Nutzung der vermutlich verfassungswidrig erlangten Daten) gemeint ist.

Anbei auch ein link zu einem Prozesskostenrechner:
http://www.forium.de/prozesskostenrechner/index/gerichtskosten+tabelle+einstweilige+verf%C3%BCgung.html

Mal ausgehend von folgendem Beispiel:

Ihr Streitwert in Euro:  300 €
Wird der Kläger von einem Anwalt vertreten?  Ja
Wird der Beklagte von einem Anwalt vertreten? Ja
Wird eine zweite Instanz bemüht (Berufung)? Ja
Wird eine dritte Instanz bemüht (Revision)? Ja
Einigen Sie sich außergerichtlich? Nein

Dann könnten falls man verliert bis zu 984,26 Euro für eine einstweilige Anordnung zusammen kommen.
Nicht zu verwechseln mit der Klage gegen den Beitragsbescheid ! Hier werden nur Gerichtsgebühren in Höhe von ca. 75 € fällig.

In jedem Fall gilt, wenn man gewinnt zahlt die Gegenseite !

Vorteilhaft für klagewillige Bürger wäre also eine Rechtschutzversicherung, die Verwaltungsgerichtsrechtschutz beinhaltet.


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j

jetzt_reicht_es


Vorteilhaft für klagewillige Bürger wäre also eine Rechtschutzversicherung, die Verwaltungsgerichtsrechtschutz beinhaltet.
Vielen Dank für die sachliche Antwort!
Anscheinend kann man hier auch ohne Provokation schreiben.
Freut mich!
Rechtsschutzversicherung ist leider erst ab 01.02 abgeschlossen, d.h. erst ab 01.05 zahlt die RS versicherung. Allerdings ist in diesem Fall unklar wann der RS Fall eingetretten ist (wahrscheinlich schon am 03.03.).
Wenn jemand keine RS Versicherung hat, finde ich es ganz schön viel direkt fast 1000 EUR zu riskieren nur für die Daten.

Ergänzend möchte ich noch folgendes aus dem Link zitieren:

Im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht, kann sich der Antragsteller durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Ein Anwaltszwang besteht allerdings nicht.

Und ohne Anwalt betragen die Kosten durch 3 Instanzen 300 EUR.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. März 2013, 17:23 von jetzt_reicht_es«

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Taj

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Vielen Dank für die sachliche Antwort!
Anscheinend kann man hier auch ohne Provokation schreiben.
Freut mich!
Rechtsschutzversicherung ist leider erst ab 01.02 abgeschlossen, d.h. erst ab 01.05 zahlt die RS versicherung. Allerdings ist in diesem Fall unklar wann der RS Fall eingetretten ist (wahrscheinlich schon am 03.03.).


Bei Rechtschutzversicherungen gilt für gewöhnlich eine dreimonatige Wohlverhaltenspflicht, in der keine Rechsstreitigkeiten übernommen werden. Genaueres kann man bei der Versicherungsagentur seiner Wahl erfahren. Wichtig ist bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, dass diesen den Verwaltungsgerichtsschutz ! mit einschliesst. Zum Eintritt des Rechtsschutzfalles: Der kann und wird erst mit dem Erhalt eines rechtsfähigen Beitragsbescheides eintreten ! Deine RS, so sie den VerwG-Rechtschutz beinhaltet, wird also vermutlich für Dich eintreten.

Ich seh' das übrigens so: Der ÖRR will mir jährlich 215,76 € stehlen. Die lege ich für den worst-case beiseite ! Meine RS hat eine Eigenbeteiligung von 500 €. Diese (maximal) 500 € investiere ich GERNE, da mir meine Bürgerrechte noch mehr Wert sind als Geld.

Da Du und ich und viele andere klagewillige ja berufstätig sind, können wir uns dass vermutlich locker leisten. WIR machen das auch stellvertretend für ANDERE. (gesellschaftliche Solidarität)
Wer, wenn nicht wir - wann, wenn nicht jetzt ?

Zitat
Wenn jemand keine RS Versicherung hat, finde ich es ganz schön viel direkt fast 1000 EUR zu riskieren nur für die Daten.


Da stimme ich Dir zu; muss jeder für sich einschätzen ob er gegen die Weitergabe seiner Daten vorgehen will. Man kann im Übrigen auch im Rahmen seiner Klage gegen den Beitragsbescheid die Weitergabe der Daten rügen. Mehr Details will ich an dieser Stelle dazu nicht preis geben.

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jetzt_reicht_es



Bei Rechtschutzversicherungen gilt für gewöhnlich eine dreimonatige Wohlverhaltenspflicht, in der keine Rechsstreitigkeiten übernommen werden. Genaueres kann man bei der Versicherungsagentur seiner Wahl erfahren. Wichtig ist bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, dass diesen den Verwaltungsgerichtsschutz ! mit einschliesst. Zum Eintritt des Rechtsschutzfalles: Der kann und wird erst mit dem Erhalt eines rechtsfähigen Beitragsbescheides eintreten ! Deine RS, so sie den VerwG-Rechtschutz beinhaltet, wird also vermutlich für Dich eintreten.
Also ich kenne folgendes:RS im privaten Bereich, RS im berufl. Bereich, RS im privaten Immobilien Bereich und RS in Verkehrssachen. Unterhalt und Ehe Sachen habe ich nicht. Und mehr hätte man gar nicht auswählen können.
zu welchen Teil gehört denn Verwaltungsgerichtsschutz?
Edit: habe gerade nachgeschaut. Verwaltungsrechtschutz (ohne Verkehr RS) gehört im Privaten Bereich rein.
Zum Rechtschutzfall:
wir müssen zwei "Klagen" unterscheiden:
1) Klage gegen Beitrag selbst
2) Klage gegen Weitergabe der Daten
RS-Fall wird natürlich für 1) zum Zeitpunkt des Eingang des Bescheides eintreffen (ich glaube sogar nach dem Widerspruchsbescheid (je nach Bundesland)). Aber RS-Fall für 2) ist bereits eingetroffen? wird demnächst bei Überspielung der daten eintreffen, deshalb die einstweilige Verfügung.

Zitat
Ich seh' das übrigens so: Der ÖRR will mir jährlich 215,76 € stehlen. Die lege ich für den worst-case beiseite ! Meine RS hat eine Eigenbeteiligung von 500 €. Diese (maximal) 500 € investiere ich GERNE, da mir meine Bürgerrechte noch mehr Wert sind als Geld.
sehe ich genauso! Meine "Investition" wäre nur 150 EUR.
Zitat
Da Du und ich und viele andere klagewillige ja berufstätig sind, können wir uns dass vermutlich locker leisten. WIR machen das auch stellvertretend für ANDERE. (gesellschaftliche Solidarität)
Wer, wenn nicht wir - wann, wenn nicht jetzt ?
Leisten schon! Aber nur wenn man eine Chance sieht. und die Chance sehe ich nachdem ich gestern das lange Interview mit Herrn Geuer gesehen habe, habe ich mut bekommen, dass trotz aller Nachrichten und Berichterstattung der ÖRR gute Chancen bestehen, dass die Gebühr noch in diesem Jahr gekippt wird. Deshalb spielt auch ZDF die Verzögerungstaktik und verlänger immerwieder die Frist, damit die Klage erst gegen Ende des Jahres entschieden wird....


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Der Verwaltungsgerichtsrechtschutz gehört in den privaten Bereich ! Wer schon eine RS hat lese mal die Bedingungen, wer erst eine abschliessen will, der ordert das explizit gleich mit.

Sieh' das mal so: Ohne die Datenweitergabe kannst Du als bisheriger Nie-Zahler ja auch keinen Beitragsbescheid bekommen  ;D
Den willste aber, da dann ja der Klageweg offen steht und im Zuge dessen, neben diversen anderen Sachen, auch die Datenübermittlung gerügt wird.

Einen etwaigen Eilantrag von Herrn Geuer kann man getrost abwarten, denn wenn dieser positiv für den Kläger ausfällt, dann können sich andere Kläger darauf berufen. Das wird dann kaum noch Geld kosten  ;D

Also erstmal entspannen - Ommmmm - abwarten und ein Heißgetränk trinken  ;D
WIR haben Recht !
WIR sind Viele !
WIR werden jeden Tag mehr !
WIR gehen auf die Straße !
WIR sind nicht allein !
WIR werden niemals aufgeben !


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Da können wir lange drauf warten..  :o

Das müssen Sie aber! Den als Bürger habe ich das Recht auf diese Informationen!


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