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Autor Thema: Musterklage  (Gelesen 3423 mal)

M
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Musterklage
Autor: 14. März 2013, 20:01
Der Autor Axel Gerold, Altwarp weist in seinem Beitrag vom 3. Februar 2013 nach meiner Meinung zu Recht darauf hin, dass letztlich nur eine Musterklage beim Europäischen Gerichtshof eine Reform des ÖRR in Deutschland bewirken kann. Mit anderen Worten: die "GEZ-Boykotteure" müssen sich wohl auf einen langen Weg einstellen. Dankenswerterweise werden viele sachkundige und hilfreiche Wege für den Klageweg aufgezeigt. Allerdings beschränkt sich das auf die erste Ebene, das Verwaltungsgericht. Darüber hinaus sehe ich aber (bisher) weder einen Beitrag, der den weiteren Weg aufzeigt, noch die Anregung einer Musterklage in Form einer Sammelklage für die weiteren Instanzen enthält. Möglicherweise habe ich das übersehen. Vielleicht erscheint das auch der Mehrzahl verfrüht. Dennoch würde ich vorschlagen, sofern es das nicht gibt, hierfür eine Anlaufstelle zu schaffen um rechtzeitig die Voraussetzugen zu schaffen.


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Re: Musterklage
#1: 14. März 2013, 20:41
Hintergrundinformationen
 
Warum keine Sammelklagen?
Immer wieder hört man, dass Sammelklagen gegen die Anbieter geschädigter Kapitalanleger geführt werden. Gibt es Sammelklagen in Deutschland?
Der Begriff hat sich eingebürgert, obwohl er in der deutschen Rechtssprache keinen Platz hat. Es gibt keine Sammelklagen in Deutschland. Auch das das im Telekom Prozess angewandte Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMug) ist keine Sammelklage, sonder eine Muster-Klage. .

Hier weiterlesen...

Quelle: http://www.resch-rechtsanwaelte.de/C-677-Warum-keine-Sammelklagen-.aspx

Soll nur dazu dienen damit jeder Bescheid weiß :)

Diese Sache mit der Musterklage finde ich gut. Wollte mich am Wochenende mit diesem ganzen Thema mal auseinandersetzen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. März 2013, 22:31 von Hailender«

g

gebuehren-igel

Re: Musterklage
#2: 14. März 2013, 21:09

Soll nur dazu dienen damit jeder Bescheid weiß :)


Ist eigentlich ganz gut, dass es auch in einem anderen Sinne keine Sammelklagen gibt, ich möchte nämlich nicht dafür geradestehen, dass du die Urheberrechte ausgerechnet eines Anwalts missachtest. Thema anschneiden, Link setzen: recht völlig.


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Re: Musterklage
#3: 14. März 2013, 21:26
Vielen Dank für Ihre wertvolle Information. Offensichtlich verfügen Sie über den erforderlichen juristischen Sachverstand. Daher mein Vorschlag verbunden mit einer Bitte: könnte man/frau nicht ein Forum schaffen, das ausschließlich der Information über juristische Sachverhalte dient (nicht der "Rechtsberatung", die wohl unzulässig ist). So ist beispielsweise angeregt worden, eine Klage beim BGH einzureichen. Mir ist nicht klar, ob das überhaupt das zuständige Gericht ist oder ob nicht etwa das Oberverwaltungsgericht zuständig ist. Ebenso ist unklar, ob zunächst alle Instanzen durchlaufen werden müssen, bevor eine Klage bei der Obersten Instanz zulässig ist. Vermutlich geht es der Mehrzahl der GEZ-Boykotteure so und viele wären für solche Informationen dankbar. Falls ein derartiges Informations-Forum zustande kommt (vielleicht gibt es das ja schon und ich habe es bisher übersehen), könnten, mit Ihrer Hilfe, viele Beiträge gezielter formuliert werden.


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Re: Musterklage
#4: 14. März 2013, 21:37
So ist beispielsweise angeregt worden, eine Klage beim BGH einzureichen. Mir ist nicht klar, ob das überhaupt das zuständige Gericht ist oder ob nicht etwa das Oberverwaltungsgericht zuständig ist. Ebenso ist unklar, ob zunächst alle Instanzen durchlaufen werden müssen, bevor eine Klage bei der Obersten Instanz zulässig ist.

Ab Minute 15:08 werden deine Fragen beantwortet ;)
https://www.youtube.com/watch?v=LYjFh6ak5X8


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Re: Musterklage
#5: 14. März 2013, 22:36

Soll nur dazu dienen damit jeder Bescheid weiß :)


Ist eigentlich ganz gut, dass es auch in einem anderen Sinne keine Sammelklagen gibt, ich möchte nämlich nicht dafür geradestehen, dass du die Urheberrechte ausgerechnet eines Anwalts missachtest. Thema anschneiden, Link setzen: recht völlig.

Dachte Zitate mit Quellenangaben sind erlaubt. Habe einen Mod informiert und habe um Korrektur gebeten. Danke für die Information igel.

Danke Hailender.



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Re: Musterklage
#6: 14. März 2013, 22:59
Ich hoffe, dass eines Tages aus diesem Forum eine Interessengemeinschaft oder Bürgervereinigung wird, mit der das souveräne Recht durchgesetzt werden kann.

Der einzelne Streiter kann so gut wie nichts erreichen,es sei denn er hat das Vermögen unserer Gegner.
Nur in der Gemeinschaft sind wir stark und werden wir wahr genommen.
Ich meine, eine Sammelklage ist mit der Existenz einer Vereinigung, möglich.


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