Bezugnehmend auf den Artikel steht auf der entsprechenden Seite: Zitat (ganz unten)
Behauptung: Der Beitragsservice verheimlicht, welche Daten er von mir speichert.Fakt ist: Jeder hat das Recht, schriftlich Auskunft über die Daten zu verlangen, die beim Beitragsservice gespeichert sind. Die Kontaktadressen der zuständigen Datenschutzbeauftragten des Beitragsservices oder der Rundfunkanstalten sind auf www.rundfunkbeitrag.de hinterlegt.Dies werde ich zum Anlass nehmen, eine entsprechende Auskunft nach §34 BDSG einzufordern.
Sowohl an den DSB des Bundeslandes, den DSB der für mich zuständigen Landesrundfunkanstalt und an den DSB des Beitragsservice in Köln.
Mal sehen welche Infos bei 3 Anfragen an 3 verschiedene Stellen zurückkommen.
Wer es ebenso machen möchte, dem stelle ich hier eine Textdatei zur Verfügung. Entsprechend ausfüllen, abschicken. In welcher Form man es abschickt, muss jeder selbst entscheiden
(Datei habe ich als Muster aus dem Netz gezogen)
Hier die Links zu den Seiten mit den entsprechenden Adressen:
Datenschutzbeauftragte der Bundesländer
http://www.bfdi.bund.de/DE/AnschriftenUndLinks/Landesdatenschutzbeauftragte/AnschriftenLandesdatenschutzbeauftragte.html?nn=408930Datenschutzbeauftragte des Rundfunkanstalten (Als letzter Eintrag ist auch der Datenschutzbeauftragte des Beitragsservice aufgeführt)
http://service.rundfunkbeitrag.de/service/datenschutzbeauftragte/Macht natürlich nur Sinn wenn man weiss das man bei denen schon gelistet ist mit seiner aktuellen Adresse
Sollten viele meinem Beispiel folgen, wird auch dieser erhöhte Anfragebedarf registriert und trägt eventuell dazu bei, nicht mehr immer nur als Michel in Zukunft angesehen zu werden. (Oder als Goldesel der Beitragsgoldtaler sche****)